Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

Nach Erhebungen über die Regelung in anderen 
Bezirken und Einholung einer Aeußerung des Bauinspek 
tors Werkmann liber seine Wünsche wurde voin 
Bezirksrat unteren 4. Mai 1912 unter Anerkennung der 
Notwendigkeit einer Gehaltserhöhung folgende Gehalts 
festsetzung beschlossen und deren Genehmigung durch die 
Amtsversammlung beantragt: 
a . Der Gehalt des p. Werkmann wird mit Wirkung 
vom 1. April 1912 ab auf jährlich 4500 . >/L. festgesetzt 
un d als pensionsberechtigt anerkannt; 
b. hierunter sind einbezogen 500 X für den Anfall an 
Taggeld bei der alljährlichen ordentlichen Gebände- 
einschätzung für die Gebändebrandversichernngs-Anstalt, 
so dass dieser Betrag Werkmann sich alljährlich 
an dem von der Amtspflege auszubezahlenden Ge 
bührenanfall für Schätzungen in Abzug zu bringen 
lassen hätte; 
c. für Amtsaufwand werden im Jahr 500 X gewährt; 
d. a ls Vergütung für außerordentliche Reisen im Bezirk, 
die nicht auf Grund des vertragsmäßigen Verhält 
nisses zu machen sind, kommen die, auch für die an 
dern Körperschaftsbeamte etc. beschlossenen Pausch 
summen in Anwendung; 
6■ für den genannten Gehalt hat Werkmann die 
seitherigen Verrichtungen als Oberamtsbanmeister, 
als Oberamtsstraßenmeister und als Bezirksfeuerlösch 
inspektor weiter zu besorgen, insbesondere ist deren 
Belohnung für die in Art. 118, Abs. 5, Bau-Ordn. 
und § 111 der Vollz.-Verf. hiezu sich ergebende 
Aufsichtstätigkeit (auch Reisen) inbegriffen. 
In einer Eingabe vom 4. Juni 1912 bittet Werk- 
mann unter Beziehung aus die Gehaltsregulierung an 
derer Körperschaftsbeamten (Verw.-Aktuare) eine Erhö 
hung des beschlossenen Gehalts eintreten zu lassen, so 
daß ihm ein pensionsberechtigter Gehalt von 5000 ä 
gewährt würde.
	        
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