Nach Erhebungen über die Regelung in anderen
Bezirken und Einholung einer Aeußerung des Bauinspek
tors Werkmann liber seine Wünsche wurde voin
Bezirksrat unteren 4. Mai 1912 unter Anerkennung der
Notwendigkeit einer Gehaltserhöhung folgende Gehalts
festsetzung beschlossen und deren Genehmigung durch die
Amtsversammlung beantragt:
a . Der Gehalt des p. Werkmann wird mit Wirkung
vom 1. April 1912 ab auf jährlich 4500 . >/L. festgesetzt
un d als pensionsberechtigt anerkannt;
b. hierunter sind einbezogen 500 X für den Anfall an
Taggeld bei der alljährlichen ordentlichen Gebände-
einschätzung für die Gebändebrandversichernngs-Anstalt,
so dass dieser Betrag Werkmann sich alljährlich
an dem von der Amtspflege auszubezahlenden Ge
bührenanfall für Schätzungen in Abzug zu bringen
lassen hätte;
c. für Amtsaufwand werden im Jahr 500 X gewährt;
d. a ls Vergütung für außerordentliche Reisen im Bezirk,
die nicht auf Grund des vertragsmäßigen Verhält
nisses zu machen sind, kommen die, auch für die an
dern Körperschaftsbeamte etc. beschlossenen Pausch
summen in Anwendung;
6■ für den genannten Gehalt hat Werkmann die
seitherigen Verrichtungen als Oberamtsbanmeister,
als Oberamtsstraßenmeister und als Bezirksfeuerlösch
inspektor weiter zu besorgen, insbesondere ist deren
Belohnung für die in Art. 118, Abs. 5, Bau-Ordn.
und § 111 der Vollz.-Verf. hiezu sich ergebende
Aufsichtstätigkeit (auch Reisen) inbegriffen.
In einer Eingabe vom 4. Juni 1912 bittet Werk-
mann unter Beziehung aus die Gehaltsregulierung an
derer Körperschaftsbeamten (Verw.-Aktuare) eine Erhö
hung des beschlossenen Gehalts eintreten zu lassen, so
daß ihm ein pensionsberechtigter Gehalt von 5000 ä
gewährt würde.