Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

In der Bezirksratssitzung vom 17. Juni ds. Is. 
wurde mit Mehrheitsbeschluß folgender Antrag an die 
Amtsversammlung zu richten beschlossen: einen pensions- 
berecht. Gehalt von 4500 A neben 500 A für Amts- 
aufwand zu gewähren, ohne daß die Gebühren für die 
ordentliche Jahresschätzung dabei in Rechnung gestellt 
würden und es im übrigen bei dem Beschluß vom 4. 
Alai ds. Is. bewenden zu lassen. 
Es wird 
beschlossen: 
den pensionsberechtigten Gehalt mit Wirkung vom 1. April 1912 ab auf 4d00 A festzusetzen 
und weitere 500 Jb. al s Pauschvergütnng für die jährl. Schätzergeschäste gleichzeitig für 
pensionsberechtigt anznerkennen, so daß das gesamte pensionsberechtigte Einkommen nun 
mehr 5000 Jb. beträgt. Als Entschädigung für den Dienstaufwand werden 500 JL pro 
Jahr gewährt. 
Mit diesem Beschluß hat sich der beteiligte Beamte 
ausdrücklich einverstanden erklärt. 
Regelung des Gehalts des Hauptkassiers 
der Bezirks-Krankenpflege Versicherung. 
§ 129. 
Anläßlich der Antragstellung über die Festsetzung 
des pensionsber. Gehalts des Hanptkassiers Bulacher 
als Hauptkassier der Bezirkskrankenpflegeversicherung und 
Rechnungssachverständiger ete. der Amtskörperschaft lam 
in der Bezirksratssitzung vom 2(1. März 1912 zum 
Ausdruck, daß die seinerzeitige Festsetzung des Gehalts auf 
1800 ^ jährlich unter der Annahme erfolgt sei, daß 
ein jüngerer Verwaltungs-Praktikant für die Stelle in 
Betracht kommen werde und es nach der nunmehrigen 
Wahl des Bulacher es bei seinem Lebens und Dienst 
alter angemessen sei, den erst vorgesehenen Gehalt von 
2000 Jb. zu verwilligen. 
Der Bezirksrat beschloß bei der Amtsversammlung 
zu beantragen:
	        
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