In der Bezirksratssitzung vom 17. Juni ds. Is.
wurde mit Mehrheitsbeschluß folgender Antrag an die
Amtsversammlung zu richten beschlossen: einen pensions-
berecht. Gehalt von 4500 A neben 500 A für Amts-
aufwand zu gewähren, ohne daß die Gebühren für die
ordentliche Jahresschätzung dabei in Rechnung gestellt
würden und es im übrigen bei dem Beschluß vom 4.
Alai ds. Is. bewenden zu lassen.
Es wird
beschlossen:
den pensionsberechtigten Gehalt mit Wirkung vom 1. April 1912 ab auf 4d00 A festzusetzen
und weitere 500 Jb. al s Pauschvergütnng für die jährl. Schätzergeschäste gleichzeitig für
pensionsberechtigt anznerkennen, so daß das gesamte pensionsberechtigte Einkommen nun
mehr 5000 Jb. beträgt. Als Entschädigung für den Dienstaufwand werden 500 JL pro
Jahr gewährt.
Mit diesem Beschluß hat sich der beteiligte Beamte
ausdrücklich einverstanden erklärt.
Regelung des Gehalts des Hauptkassiers
der Bezirks-Krankenpflege Versicherung.
§ 129.
Anläßlich der Antragstellung über die Festsetzung
des pensionsber. Gehalts des Hanptkassiers Bulacher
als Hauptkassier der Bezirkskrankenpflegeversicherung und
Rechnungssachverständiger ete. der Amtskörperschaft lam
in der Bezirksratssitzung vom 2(1. März 1912 zum
Ausdruck, daß die seinerzeitige Festsetzung des Gehalts auf
1800 ^ jährlich unter der Annahme erfolgt sei, daß
ein jüngerer Verwaltungs-Praktikant für die Stelle in
Betracht kommen werde und es nach der nunmehrigen
Wahl des Bulacher es bei seinem Lebens und Dienst
alter angemessen sei, den erst vorgesehenen Gehalt von
2000 Jb. zu verwilligen.
Der Bezirksrat beschloß bei der Amtsversammlung
zu beantragen: