Den Gehalt des Bulach er vom 1. Januar 1912
ab ans 2000 A jährlich festzusetzen und für pensions-
berechtigt zu erklären.
Beschluß:
zuzustimin en.
Regelung der Bezüge der Corporationsstraßenwärter.
§ 130.
Durch eine von einer Vertretung der Körperschafts-
straßeuwärter übergebene gedruckte Eingabe an das
Oberamt wird die Bitte"gestellt, eine Neuregelung und
Erhöhung ihrer Bezüge eintreten zn lassen.
Nach Erkundigung in anderen Bezirken und An
hörung des Oberamtsstraßenmeisters wurde in der Be
zirksratssitzung voin 4. Mai 1912 nach ausgiebiger
Besprechung beschlossen, Lei der Amtsversammlung fol
gende Belohnungsfestsetzuug zu beantragen:
1. für
Wärter (2)
mit
6 Arbeitstagen
720
<46.
jährl.
"
(1)
5
600
A
ff
(6)
4
ff
480
A
ff
(3 )
3
ff
360
M.
ff
ff
(14)
2 Vs
ff
300
A
ff
(12)
2
ff
240
A.
ff
(3)
17-
180
A
ff X
2. für die Gehaltserhöhung eine bezeugte gute Dienst
leistung vorauszusetzeu und die Einsetzung von der
jeweiligen Beschlußfassung Les Bezirksrats abhängig
zu machen :
3. als Zeitpunkt der Erhöhung den 1. April 1912 zu
bestimmen;
4. einein Antrag des Oberamtsstraßenmeisters entspre
chend die Zahl der Arbeitstage des Straßenwärters
Dodel in Schwendi im Hinblick auf die Straße
nach Gutenzell auf 3 (statt 2 'A ) festzusetzen.