Gleichzeitig bringt der Vorsitzende zum Ausdruck,
daß es nötig sein werde, ein ganz anderes Straßen-
unterhaltungssystem einzuführen, wenn wie in anderen
Bezirken im Interesse der Hebung des Verkehrs ein
regelmäßiger Automobilverkehr zur Ausführung kommen
soll. Die sämtlichen Körpersch.-Straßen entsprechen der
zeit weder nach Breite, noch nach Festigkeit den diesbe
züglichen Anforderungen, die in zwei vorgetragenen Erlassen
der .Si . Generaldirektion der Posten und Telegraphen
und des K. Ministeriums des Innern niedergelegt sind.
Des weiteren weist der Vorsitzende darauf hin, daß
die Ausdehnung des Staatsstraßeunetzes des diesseitigen
Bezirks verhältnismäßig gering sei und diese Straßen
für einen Automobilverkehr nicht in Betracht kommen
können. Es müsse darum angestrebt werden, das
Staatsstraßennetz im Bezirk auszudehnen.
Es wird
beschlossen:
1. der Belohnungsfestsetzung bezüglich der Straßenwärtergehalte in der vom Bezirksrat bean
tragten Weise unverändert zuzustimmen;
2. das Einverständnis dahin auszusprechen, daß eine Ausdehnung des Staatsstraßennetzes durch
geeignete Verhandlungen in die Wege geleitet wird,
3. sich weiter damit einverstanden zu erklären, daß Ermittlungen eingeleitet werden, Ivie eine
zweckmäßige Ausgestaltung der Körpersch.-Straßeuunterhaltuug im Hinblick auf einen Auto
mobilverkehr zur Durchführung kommen könnte.
§ 131.
Beitragsgesuch der Gemeinde Bronnen zur Rotbrücke.
Die Gemeinde Bronnen hat im Laufe des Jahres
1910 eine Brücke über die Rot erbaut mit einem Kosten
aufwand von 20 058 .A Hiezu ist ihr ein Staatsbeitrag
von 6000 A verwilligt und ausbezahlt worden.
Die Gemeinde Bronnen bittet um einen Beitrag
seitens der Amtskörperschaft.
In der Bczirksratssitzuug vom 17. Juni 1912
wurde beschlossen, einen Beitrag von 3000 .A bei der
Amtsversammlung zu beantragen.