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Beschluß:
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und diesen Beitrag ans Grund eines neuen Gesuchs der Gemeinde Bronnen auf 5000 Ji.
zu erhöhen, wovon 2000 Ji auf den Etat für 1913 übernommen werden sollen.
§ 132.
Festsetzung des Haushaltungsplans der Oberamtspflege
für 1912. Der entworfene Voranschlag für den Haushalt der
Amtskörperschaft für 1912 wird vorgetragen und nach
den einzelnen Positionen geprüft.
Nach denselben ergibt sich eine Unzulänglichkeit von
100 000 Ji, von welchen 70 000 Ji. aus sämtliche Ge
meinden des Bezirks und 19 000 Ji. auf die der Perwal-
tungsaktuare bedürfenden 38 Gemeinden umzulegen sind.
Gemäß dem Antrag des Bezirksrats vom 17. Juni
d. Is. (§ 110) wird
beschlossen:
1. eine Umzulage wie eingangs angegeben für 1912 festzusetzen und zu dem Haushaltsvoran
schlag die Vollziehbarkeitserklärung K. Kreisregierung zu erbitten,
2. den Betrag von 5000 Ji a ls Betriebsabmangel der Wanderarbeitsstätte und Beiträge an
Wohltätigkeitsanstalten, Vereine etc. auf die Ueberschüsse der Oberamtssparkasse zu überneh
men und hiezu die Genehmigung des K. Ministeriums des Innern einzuholen.
§ 133.
Anerkennung der amtskörperschaftl. Rechnungen.
Die am 2. Juli ds. Is. von dem Bezirksrat einer
sacht. Prüfung unterzogenen Rechnungen
der Oberamtspflege,
„ Bezirks-Krankenhausverwaltung,
„ „ Krankenpflegevers. und
„ Oberamtssparkasse
werden gemäß Artikel 77 der Bez.-Ordng. mit dem An
trag auf Anerkennung und Entlastung der Rechnung
übergeben.
Die Amtsversammlung
beschließt
unter Bestätigung der zu den einzelnen Rechnungen
erteilten Rezesse:
je für
das
Jahr-
lglO.
die Rechnungen anzuerkennen und die Rechner zu entlasten.