Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

§ 134. 
Dienstvertrag und Anweisung für den Kassier und 
Gegenrechner der Oberamtssparkasse. 
Die von der Amtsversammlung unter’m à . Nov. 
1911 genehmigte Dienstanweisung des Sparkassiers und 
Gegenrechners hat ss. Beanstandung seitens des K. Mi- 
nisteriums gesunden: 
„Die in § 12, Buchstabe 0, der Dienstanweisung 
des Sparkassiers und in $ 10 der Dienstanweisung des 
Gegenrechners bezüglich der Verwahrung der Kapital 
urkunden, der Zins- und Erneuerungsscheine getroffene 
Anordnung steht nicht im Einklang mit den Bestimmun 
gen des 8 40 der Sparkassensatzung. Es ist daher ent 
weder die letztere, oder die Bestimmung der Dienstan 
weisung zu ändern". 
Der Bezirksrat hat demgemäß unterbu 15. Januar 
1912 ss. Fassung beschlossen: 
a . zu 8 12 Kit. 0 der Dienstanweisung des 
S p a r k a s s i e r s : 
Verwahrung der Zins- und Erneuerungsscheine 
von den Wertpapieren der Kasse, sowohl von den 
eigenen, als auch von den belehnten, unter gemeins. 
Verschluß mit dem Gegenrechner. Zins- und Erneu- 
eruugsscheine sind, in räumlicher Trennung von den 
zugehörigen Schuldverschreibungen, unter steten Dop 
pelverschluß zu nehmen; 
1) . zu 8 10 der Dienstanweisung des Ole 
g enrechners: 
Dem Gegenrechner liegt die Verwahrung der 
Kapitalurkuudeu der Sparkasse (Hypothekenbriefe, 
Wertpapiere, Schuldscheine) — sowohl eigene a ls 
belehnte — ob, unter gemeins. Verschluß mit dem 
Sparkassier. 
Beschluß: 
zu zu ft im m en.
	        
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