Ortsbautechniker, Ortsfeuerschau und
(Schultheiß Nothhelfer ist
,wandtschaft beteiligt — abgetreten.)
Wohnungsanfsicht.
weil durch Ber-
Die Frage der Ausstellung von Ortsbautechnikern,
Ortsbaukontrolleuren, wie sie mit dem Inkrafttreten der
neuen Bauordnung vom 28. Juli 1910 auf 1. Juli 1911
zu erfolgen hatte, wurde durch Beschluß des Bezirksrats
vom 17. Juli 1911 in provis. Weise und zunächst auf
die Dauer eines Jahres in der Weise gelöst, daß Bau-
werkmeister Küchle und Stadtbaumeister Rupf unter
Verzichtleistung auf Uebernahme von Arbeiten ans dem
Gebiete des Bauwesens für Privatpersonen, sowie des
Betriebs eines Ban oder Baumaterialiengeschäfts für
die Landgemeinden des Bezirks als Ortsbautechniker und
Ortsban-Controlleure aufgestellt wurden, so daß sämt
liche Gemeinden des Bezirks eine Zuständigkeit in Ge
nehmigung von Bausachen gemäß Art. 103, Abs. 4 der
Bauordnung zukam.
Die Belohnung derselben sollte sich aus dem Ge-
bührenbezug nach 8 115 der Vollz.-Verf. z. Bauordnung
ergeben. Laut einer Zuschrift des Bauwerkmeisters
Küchle vom 1. März 1912 soll sich jedoch diese Regelung
bezüglich seiner Person nicht bewährt haben und hat sich
der Bezirksrat am 1. April 1912 in Anwesenheit von
Baninspektor Werkmann und von Bauwerkmeister
Kü ch ( e erueut mit der Frage befaßt. Zu dieser Sitzung
lag eine Eingabe des Bauwerkmeisters Karl Staub
dahier vor, unter Berücksichtigung seiner Person, eine
Teilung der Oberfeuerschau und weitere Teilung der
Ortsbautechnikerbezirke vorzunehmen. Mit Rücksicht auf
die für die Oberfeuerfchau-Teilung nötige Entschließung
der Amtsversammlung wurde beschlosseu, die Ortsbau-
technikerstellung des Werkmeisters Küchle in der Weise
zu ändern, daß ihm die Uebernahme von Arbeiten anf
dem Gebiete des Bauwesens für Privatpersonen etc. ge
stattet wird und sich die Zuständigkeit der Gemeinden
seines Distrikts nach Maßgabe des Art. 103 Abs. 3 der