Full text: Amtsversammlungsprotokoll für 1909-1932 OA Laupheim

Ortsbautechniker, Ortsfeuerschau und 
(Schultheiß Nothhelfer ist 
,wandtschaft beteiligt — abgetreten.) 
Wohnungsanfsicht. 
weil durch Ber- 
Die Frage der Ausstellung von Ortsbautechnikern, 
Ortsbaukontrolleuren, wie sie mit dem Inkrafttreten der 
neuen Bauordnung vom 28. Juli 1910 auf 1. Juli 1911 
zu erfolgen hatte, wurde durch Beschluß des Bezirksrats 
vom 17. Juli 1911 in provis. Weise und zunächst auf 
die Dauer eines Jahres in der Weise gelöst, daß Bau- 
werkmeister Küchle und Stadtbaumeister Rupf unter 
Verzichtleistung auf Uebernahme von Arbeiten ans dem 
Gebiete des Bauwesens für Privatpersonen, sowie des 
Betriebs eines Ban oder Baumaterialiengeschäfts für 
die Landgemeinden des Bezirks als Ortsbautechniker und 
Ortsban-Controlleure aufgestellt wurden, so daß sämt 
liche Gemeinden des Bezirks eine Zuständigkeit in Ge 
nehmigung von Bausachen gemäß Art. 103, Abs. 4 der 
Bauordnung zukam. 
Die Belohnung derselben sollte sich aus dem Ge- 
bührenbezug nach 8 115 der Vollz.-Verf. z. Bauordnung 
ergeben. Laut einer Zuschrift des Bauwerkmeisters 
Küchle vom 1. März 1912 soll sich jedoch diese Regelung 
bezüglich seiner Person nicht bewährt haben und hat sich 
der Bezirksrat am 1. April 1912 in Anwesenheit von 
Baninspektor Werkmann und von Bauwerkmeister 
Kü ch ( e erueut mit der Frage befaßt. Zu dieser Sitzung 
lag eine Eingabe des Bauwerkmeisters Karl Staub 
dahier vor, unter Berücksichtigung seiner Person, eine 
Teilung der Oberfeuerschau und weitere Teilung der 
Ortsbautechnikerbezirke vorzunehmen. Mit Rücksicht auf 
die für die Oberfeuerfchau-Teilung nötige Entschließung 
der Amtsversammlung wurde beschlosseu, die Ortsbau- 
technikerstellung des Werkmeisters Küchle in der Weise 
zu ändern, daß ihm die Uebernahme von Arbeiten anf 
dem Gebiete des Bauwesens für Privatpersonen etc. ge 
stattet wird und sich die Zuständigkeit der Gemeinden 
seines Distrikts nach Maßgabe des Art. 103 Abs. 3 der
	        
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