für Gewerbe und Handel vom 15. Mai 1912, betr. die
polizeiliche Prüfung der Schankgefässe war der Bezirks
rat veranlaßt, zur Frage der künftigen Vornahme der
periodischen Prüfungen der Schankgefässe Stellung zu
nehmen.
Diese Prüfungen sind auch fernerhin Obliegenheit
der Gemeinden bezw. Amtskörperschaft.
Der Bezirksrat hat am 3. Juni ds. Is. ff. Be
schluß gefaßt:
a. wenn auch eine, nur alle 3 Jahre stattfiudende poli
zeiliche Prüfung der Schankgefässe für genügend zu
erachten wäre, ist doch eine 2jährige Prüfung in Ver
bindung mit der Nacheichuug der Maßgeräte durch
die staatl. Eichbeamteu im Hinblick auf die pekuniären
Vorteile dieser Regelung vorzuziehen;
b. die Amtskörperschaft wird wie seither die Prüfungen
bezw. deren Kosten übernehmen und sie durch die
staatl. Eichbeamten gegen entsprechende Gebühr vor
nehmen lassen.
Beschluß:
z u z u st i m m e n.
Nach übereinstimmender Zustimmung auf nachträg
liche Aufnahme in die Tagesordnung.
Eifenbahnfrage betr.
§ 139.
Der Vorsitzende bringt noch zur Sprache die Ab
handlung über die Eisenbahnverbindung zwischen Ehingen
und Laupheim, wie sie im Bezirksamtsblatt von Ehingen
vor einiger Zeit schon und nunmehr auch im Laupheimer
Amtsblatt abgedruckt ist mit dem Wunsche, daß die be
stehenden Komitees die Betreibung des Projekts im In
teresse der Förderung des Verkehrs beider Städte und
Bezirke wieder energischer in die Hand nehmen.
Der Amtsversammlungsausschuß und die Amts
versainmlung haben sich schon im Jahre 1907 mit der