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Fortsetzung § 6
3. Belegarztvertrag
Als Belegarzt für das Kreiskrankenhaus Biberach hat sich Herr
Dr. Hillebrand beworben, der Facharzt in der Kieferchirurgi
schen Abteilung des Bundeswehrkrankenhauses Ulm ist. Derzeit
ist er als Praxisvertreter tätig, um seine Voraussetzungen für
eine KV-Zulassung als Arzt und Zahnarzt zu schaffen.
Herr Dr. Hillebrand ist bereit, mit dem Landkreis Biberach ei
nen Belegarztvertrag nach dem üblichen Muster abzuschließen.
Herr Dr. Hillebrand könnte seine Tätigkeit am 1.4.1990 aufneh
men.
4. Zuordnung dieser Kieferchirurgischen Belegarztabteilung
nach dem Krankenhausbedarfsplan
Die Einrichtung einer Kieferchirurgischen Belegarztabteilung
als Fachabteilung im Sinne des Krankenhausbedarfsplans ist sehr
umständlich, weil alle Verbände auf Landesebene und der Landes
krankenhausausschuß beteiligt werden muß. Es bietet sich ande
rerseits die Möglichkeit, diese Kieferchirurgische Belegarztab
teilung als Subspezialität der operativen Abteilungen anzusehen
und auf die Gesamtbettenzahl anzurechnen. Dieser Regelung würde
das Sozialministerium nicht widersprechen. Auch die Kosten
träger sind damit einverstanden.
5. Zusätzliche Ausstattungen für diese Kieferchirurgische
Belegarztabteilung
Herr Dr. Hillebrand stellt sich vor, daß zusätzliche Ausstat
tungen in Höhe von 160 000,— DM für diese Abteilung notwendig
sind. Die Finanzierung dieses Betrages ist im Wirtschaftsplan
1990 nicht vorgesehen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, hier
für die pauschalen Fördermittel zu verwenden, die im Kreis
krankenhaus Biberach zur Verfügung stehen. Dies führt im
Wirtschaftsjahr 1990 zu einer Planüberschreitung, die aus
zweckgebundenen Mitteln finanziert werden kann.