- 6 -
Zu. stellvertretenden Mitgliedern des Kreisrats werden
einstimmig durch Zuruf gewählt:
Frommer Hermann, Versicherungskaufmann in Biberach
für Bürgermeister Leger
Seifert Johann, Bürgermeister und Bauer in Baustetten
für Bürgermeister Hagel
Handgretinger Josef, Gerneindeamtmann in Schussenried
für Bürgermeister Harsch
Habrik Hugo, Gemeindeamtmann in Ochsenhausen
für Bürgermeister Uhl
Härle Georg, Bauer und Maurermeister in Maselheim
für Kreisobmann Dobler
Herzog Georg, Bauer in Hochstetten Gde. Burgrieden
für Schilling
Sommer Erich, Bürgermeister in Erolzheim für Ziesel
Mancher Eugen, Landesgeschäftsführer in Biberach für Merk.
Der Vorsitzende beglückwünscht die Gewählten und gibt
der Erwartung Ausdruck, dass ihre Arbeit ebenso fruchtbar ist
wie die des bisherigen Kreisrats. Er dankt bei dieser Gelegen
heit noch einmal den bisherigen Mitgliedern des Kreisrats für
ihre gute Arbeit in der abgelaufenen Wahlperiode.
§ 6
Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats der
Kreissparkasse.
Hach Artikel 4 des Sparkassengesetzes wird die Verwaltung
der KreisSparkasse durch den Verwaltungsrat geführt. Der Ver-
wältungsrat vertritt die Sparkasse gerichtlich und ausserge
richtlich.
Der Verwaltungsrat besteht nach § 4 der Sparkassensatzung
aus dem Landrat als Vorsitzenden und 6 weiteren Mitgliedern mit
6 Stellvertretern. 2 ordentliche Mitglieder und 2 Stellvertreter
werden vom Innenministerium ernannt. 4 Mitglieder und 4 Stell
vertreter hat der Kreistag aus seiner Mitte für die Dauer der
Amtszeit des Kreistags zu wählen.
Der Vorsitzende weist noch besonders darauf hin, dass die
Mitglieder des Verwaltungsrats der Kreissparkasse nicht gleich
zeitig im Vorstand oder Aufsichtsrat eines anderen Bank- oder
Kreditinstituts sein dürfen.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden werden die ordentlichen Mit
glieder gemeinsam in einem Wahlgang gewählt. Zur Einigung über
einen gemeinsamen Wahlvorschlag wird die Sitzung kurz unter
brochen. Als Wahlzeugen wirken die Kreistagsmitglieder Bürger
meister Sommer und Bürgermeister Mang mit.