Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

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Aus der Wahl gehen folgende ordentliche Mitglieder des 
Verwaltungsrats der Kreissparkasse hervor: 
Blank Josef, Betriebsleiter in Biberach mit 27 Stimmen 
Handgretinger Josef, G-emeindeamtmann in Schussenried 
<. mit 26 Stimmen 
G-anser Sebastian, Bauer u.MdL. in Laupheim mit 25 Stimmen 
Utz Martin, Kaufmann in Ochsenhausen mit 24 Stimmen. 
Durch Zuruf werden einstimmig zu Stellvertretern be 
stellt: 
Frommer Hermann, Versieh.Kaufmann in Biberach für Blank 
Riß Paul, Bürgermeister in Unterschwärzach für Handgretinger 
Hagel Franz, Landwirt in Schemmerberg für G-anser 
Habrik Hugo, Gemeindeamtmann in Ochsenhausen für Utz. 
Der Vorsitzende beglückwünscht die Gewählten. Er würdigt 
die umfangreiche Arbeit des seitherigen Verwaltungsrats und ver 
bindet mit der Anerkennung der Leistungen seinen Dank. 
§ 7 
Heueinteilung der Aktuariatsbezirke. 
Der Kreisrat schlägt dem Kreistag vor, in Verbindung mit der 
Zurruhesetzung von Verwaltungsamtmann Sommer mit Wirkung ab 1.4. 
1952 die Zahl der Aktuariate von 6 auf 5 herabzusetzen und gleich 
zeitig die nebenamtlichen Aktuariate aufzuheben. Der Vorsitzende 
erläutert die G-esichtspunkte, die diesem Verschlag zu Grunde lie 
gen. Bei der Schaffung von 6 Aktuarlaten ging man nach den Vor 
stellungen des Innenministeriums von einer gegenüber früher weiter 
entwickelten Aktuariatsaufgabe aus. Heben den traditionellen Auf 
gaben des Aktuars, der Führung des Steuer- und Rechnungswesens 
und der Beratung der Gemeinden, sollte er dem ehrenamtlichen Bür 
germeister weitgehend in den örtlichen Rathausgeschäften behilf 
lich sein und auch regelmäßige Sprechtage in den Gemeinden für 
die Bevölkerung abhalten. Es war daran gedacht, ihn bei den Ge 
schäften des Standesamts, der Ratschreiberei und der Ortsbehörde 
für die Arbeiter- und Angestelltenversicherung einzuschalten. 
Diese der damaligen Aktuariatseinteilung zugrunde gelegte Ent 
wicklung ist jedoch nicht eingetreten. In der Praxis wurde im 
Grundsatz an der in Württemberg traditionellen Gemeindeverwaltung 
festgehalten; trotz ihrer ehrenamtlichen Stellung haben die Bür 
germeister die Rathausgeschäfte wie die früheren hauptberuflichen 
Bürgermeister besorgt und auch die Aktuare hielten sich im Rahmen 
ihrer herkömmlichen Aufgaben. Damit hat die Forderung auf Ver 
kleinerung der Aktuariatsbezirke ihre Grundlage verloren. Als 
weitere Gesichtspunkte kommen hinzu, dass sich die an sich be 
rechtigte Forderung auf Motorisierung der Aktuare in größeren
	        
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