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Bezirken wirtschaftlicher erfüllen lässt und größere Bezirke
auch eine wirtschaftlichere Verwaltungsorganisation ermöglichen,
indem der Aktuar von mechanischen und untergeordneten Arbeiten,
deren Besorgung den qualifizierten Fachmann nicht erfordern,
durch Hilfskräfte entlastet werden kann. Durch die Verringerung
der Zahl der Aktuariate auf 5 kann den neuzeitlichen und wirt
schaftlichen Erfordernissen der Aktuariatsorganisation Rechnung
getragen werden, ohne dass die Belastung der Gemeinden mit
Aktuariatskosten eine Erhöhung erfährt.
Die Aktuariatsgemeinden haben gegen die Herabsetzung der
Zahl der Aktuariate von 6 auf 5 keine Einwendungen erhoben. Die
Gemeinden Oberbalzheim, Unterbalzheim, Binningen, Maselheim und
Otterswang, die seither durch nebenamtliche Aktuare betreut
wurden, haben beantragt, die nebenamtlichen Aktuariate weiterbe
stehen zu lassen. Die nebenamtlichen Aktuariate verursachen je
doch jährlich rund 4 200 DM Kosten, die eingespart werden können,
Bei insgesamt 73 Aktuariatsgemeinden entfallen bei der Bildung
von 5 Aktuariaten auf 1 Aktuariat im Durchschnitt rund 15 Gemein
den. Die weiter im Dienst bleibenden 5 Aktuare haben anerkannt,
dass die Bewältigung dieser Bezirke unter der Voraussetzung der
Motorisierung und einer verstärkten Gehilfenhaltung möglich ist.
Der Aktuariatsbezirk Biberach hatte schon seither mit 16 Gemein
den mit zusammen rund 9 000 Einwohnern eine der Ueueinteilung
entsprechende Größe und konnte von dem nun ausscheidenden Ver-
waltungsamtmann Sommer als ältestem Aktuar bewältigt werden, ob
wohl in den letzten Jahren gerade in diesem Bezirk fast in jeder
Gemeinde ausserordentliche Bauvorhaben durchgeführt wurden.
Über diesen Vorschlag entspinnt sich eine lange und aus
führliche Debatte. Die Meinungsverschiedenheiten beschränken sic:
jedoch auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Aufhebung eines
Aktuariatsbezirks und der nebenamtlichen Aktuariate, während übe:
die Richtigkeit der Herabsetzung der Aktuariatsbezirke selbst
Einmütigkeit besteht. Der Antrag von Verwaltungsamtmann Sommer
vom 28.Januar 1952, seinen Eintritt in den Ruhestand bis 31.März
1953 hinauszuschieben, wird dem Kreistag bekanntgegeben. Der
Vorsitzende weist darauf hin, dass Verwaltungsamtmann Sommer be
reits am 6. Mai 1951 das 65. Lebensjahr vollendet hatte und nach
Artikel 15 des Beamtengesetzes auf 31. Mai 1951 in den Ruhestand
getreten wäre. Mit Rücksicht auf die Abwicklung verschiedener
im Bau befindlicher ausserordentlicher Vorhaben seiner Gemeinden
hat der Kreistag am 8. Mai 1951 den Eintritt in den Ruhestand
von Verwaltungsamtmann Sommer bis 31. März 1952 hinausgeschoben.
Inzwischen ist die Zuständigkeit zur HinausSchiebung des Ruhe
stands nach dem Kommunalbeamtengesetz vom 17.19.1951 auf das
Innenministerium übergegangen. Nach den bestehenden Richtlinien
macht das Innenministerium von dieser Möglichkeit nur in ganz
besonders dringlichen Fällen Gebrauch. Ein dringendes Bedürfnis
zur nochmaligen HinausSchiebung des Eintritts in den Ruhestand
von Verwaltungsamtmann Sommer liegt jedoch nicht vor.
Der Vorsitzende schlägt vor, zunächst darüber zu entschei
den, ob grundsätzlich sämtliche Aktuariatsgemeinden in 5 Bezirke
zusammengefasst werden sollen und sodann den Zeitpunkt des In
krafttretens festzulegen. Wenn die Neueinteilung erst, wie in