Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

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Bezirken wirtschaftlicher erfüllen lässt und größere Bezirke 
auch eine wirtschaftlichere Verwaltungsorganisation ermöglichen, 
indem der Aktuar von mechanischen und untergeordneten Arbeiten, 
deren Besorgung den qualifizierten Fachmann nicht erfordern, 
durch Hilfskräfte entlastet werden kann. Durch die Verringerung 
der Zahl der Aktuariate auf 5 kann den neuzeitlichen und wirt 
schaftlichen Erfordernissen der Aktuariatsorganisation Rechnung 
getragen werden, ohne dass die Belastung der Gemeinden mit 
Aktuariatskosten eine Erhöhung erfährt. 
Die Aktuariatsgemeinden haben gegen die Herabsetzung der 
Zahl der Aktuariate von 6 auf 5 keine Einwendungen erhoben. Die 
Gemeinden Oberbalzheim, Unterbalzheim, Binningen, Maselheim und 
Otterswang, die seither durch nebenamtliche Aktuare betreut 
wurden, haben beantragt, die nebenamtlichen Aktuariate weiterbe 
stehen zu lassen. Die nebenamtlichen Aktuariate verursachen je 
doch jährlich rund 4 200 DM Kosten, die eingespart werden können, 
Bei insgesamt 73 Aktuariatsgemeinden entfallen bei der Bildung 
von 5 Aktuariaten auf 1 Aktuariat im Durchschnitt rund 15 Gemein 
den. Die weiter im Dienst bleibenden 5 Aktuare haben anerkannt, 
dass die Bewältigung dieser Bezirke unter der Voraussetzung der 
Motorisierung und einer verstärkten Gehilfenhaltung möglich ist. 
Der Aktuariatsbezirk Biberach hatte schon seither mit 16 Gemein 
den mit zusammen rund 9 000 Einwohnern eine der Ueueinteilung 
entsprechende Größe und konnte von dem nun ausscheidenden Ver- 
waltungsamtmann Sommer als ältestem Aktuar bewältigt werden, ob 
wohl in den letzten Jahren gerade in diesem Bezirk fast in jeder 
Gemeinde ausserordentliche Bauvorhaben durchgeführt wurden. 
Über diesen Vorschlag entspinnt sich eine lange und aus 
führliche Debatte. Die Meinungsverschiedenheiten beschränken sic: 
jedoch auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Aufhebung eines 
Aktuariatsbezirks und der nebenamtlichen Aktuariate, während übe: 
die Richtigkeit der Herabsetzung der Aktuariatsbezirke selbst 
Einmütigkeit besteht. Der Antrag von Verwaltungsamtmann Sommer 
vom 28.Januar 1952, seinen Eintritt in den Ruhestand bis 31.März 
1953 hinauszuschieben, wird dem Kreistag bekanntgegeben. Der 
Vorsitzende weist darauf hin, dass Verwaltungsamtmann Sommer be 
reits am 6. Mai 1951 das 65. Lebensjahr vollendet hatte und nach 
Artikel 15 des Beamtengesetzes auf 31. Mai 1951 in den Ruhestand 
getreten wäre. Mit Rücksicht auf die Abwicklung verschiedener 
im Bau befindlicher ausserordentlicher Vorhaben seiner Gemeinden 
hat der Kreistag am 8. Mai 1951 den Eintritt in den Ruhestand 
von Verwaltungsamtmann Sommer bis 31. März 1952 hinausgeschoben. 
Inzwischen ist die Zuständigkeit zur HinausSchiebung des Ruhe 
stands nach dem Kommunalbeamtengesetz vom 17.19.1951 auf das 
Innenministerium übergegangen. Nach den bestehenden Richtlinien 
macht das Innenministerium von dieser Möglichkeit nur in ganz 
besonders dringlichen Fällen Gebrauch. Ein dringendes Bedürfnis 
zur nochmaligen HinausSchiebung des Eintritts in den Ruhestand 
von Verwaltungsamtmann Sommer liegt jedoch nicht vor. 
Der Vorsitzende schlägt vor, zunächst darüber zu entschei 
den, ob grundsätzlich sämtliche Aktuariatsgemeinden in 5 Bezirke 
zusammengefasst werden sollen und sodann den Zeitpunkt des In 
krafttretens festzulegen. Wenn die Neueinteilung erst, wie in
	        
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