Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

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der Aussprache vorgeschlagen auf ZI. März 1955 in Kraft treten 
soll, wäre damit ein Antrag an das Innenministerium auf Hinaus 
schiebung der Zurruhesetzung von Verwaltungsamtmann Sommer um 
ein weiteres Jahr verbunden. 
Es ergeht einstimmiger 
Beschluss, 
die Zahl der Aktuariate von bisher 6 auf 5 herabzusetzen und auch 
die nebenamtlichen Aktuariate aufzuheben. 
Die Sitzung wird sodann zur Einnahme des Mittagessens unter 
brochen. 
Mit den Gemeinden, deren Bürgermeister oder Gemeindeamtmann Aktuar 
im Nebenamt ist, bestehen Vereinbarungen, die mit einer Frist von 
5 Monaten auf Schluss eines Kalendervierteljahres gekündigt werden 
können. Der früheste Zeitpunkt der Aufhebung der nebenamtlichen 
Aktuariate ist also der 1. Juli 1952. 
Nach eingehender Aussprache wird mit 25 Stimmen 
beschlossen: 
1) Das nebenamtliche Aktuariat Kirchberg für die Gemeinden Sin- 
ningen, Oberbalzheim und Unterbalzheim wird in Berücksichtigung 
der persönlichen Verhältnisse des nebenamtlichen üktuars Ulmer 
und der von ihm gemachten besonderen Aufwendungen auf 51. März 
1955 aufgehoben. 
2) Die nebenamtlichen Aktuariate Reinstetten für die Gemeinde 
Maselheim und Schussenried für die Gemeinde Otterswang werden 
zum 1.7.1952 aufgehoben. 
5) Im übrigen tritt die Aktuariatsneueinteilung zum 1.4.1952 in 
Kraft. 
Nachdem die Zahl der Aktuariate und das Inkrafttreten der 
Neuorganisation festgelegt ist, ist noch die Einteilung der Aktua- 
riatsbezirke vorzunehmen. Sämtlichen Aktuariatsgemeinden wurde Ge 
legenheit gegeben, zu dem Einteilungsentwurf Stellung zu nehmen, 
der den Kreistagsmitgliedern als Anlage zur Tagesordnung mit der 
Einladung zugegangen ist. Der Vorsitzende weist daraufhin, dass 
sich bei der Einteilung durch die gegebene Lage der Aktuariatssitze 
zwangsläufige Schwierigkeiten ergeben. Da unter den derzeitigen 
Verhältnissen des Wohnungsmarkts sich ein Umzug der Aktuare an die 
geographisch zweckmässigsten Orte nicht ohne weiteres durchführen 
lässt,"muß bei der Einteilung von den jetzigen Wohn- und Amts 
sitzen der Aktuare in Biberach, Laupheim, Ummendorf, Ochsenhausen 
und Erolzheim ausgegangen werden» Diese teilweise eng aufeinander
	        
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