Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

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liegenden,Amtssitze machen es aber ■unvermeidbar, daß verschie 
dene Gemeinden nicht dem räumlich näch/Uiegenden Aktuariat zu 
geteilt werden,können. Dieser Nachteil fällt aber bei Berück 
sichtigung, gleichzeitiger Motorisierung der Aktuare nicht ent 
scheidend ins Gewicht. Der Einteilungsentwurf berücksichtigt auf 
der,Grundlage der Schaffung möglichst ausgeglichener Aktuariats- 
bezirke den Gesichtspunkt guter Strassenverbindungen. Die Stellung 
nähme der Gemeinden, die Einwendungen gegen die im Entwurf vorge 
sehene Zuteilung zu einem bestimmten Aktuariat erhoben haben, 
werden dem Kreistag bekanntgegeben. Der Kreistag anerkennt, dass 
diese Angelegenheit nicht nach Einzelinteressen, sondern nur nach 
den Interessen einer im Niveau guten Lösung für den ganzen Kreis 
beurteilt werden kann. Der Vorsitzende weist noch darauf hin, daß 
im Zusammenhang mi t der Zurruhesetzung von Verwaltungsamtmann 
Eh auf 31. März 1953 sich die Möglichkeit einer besseren Bezirks 
einteilung ergibt, wobei dann auch bessere Voraussetzungen für 
die Bestimmung zweckmässiger Amtssitze zu erhoffen sind. Als Ak- 
tuariatssitze erscheinen am besten Biberach, Laupheim, Schwendi, 
Unteressendorf und eine weitere Gemeinde im südöstlichen Kreisteil 
geeignet. Bis dahin ist auch in der Gemeinde Berkheim eine Klärung 
zu erwarten, ob sie endgültig einem Aktuariat zuzuteilen ist. Zur 
Zeit ist der Fachbürgermeister dieser Gemeinde von seinem Amt sus 
pendiert. Die Rathausgeschäfte einschl. des Haushalts- und Rech 
nungswesens werden von durch einen von der Gemeinde angestellten 
Ruhestandsbeamten besorgt, sodass die Gemeinde nur formal einem 
Ambuariatsbezirk zuzuteilen ist, während sie an der ordentlichen 
Aktuariatsumlage nicht teilnimmt, sondern nur einen monatlichen 
Pauschbetrag von 30 DM zu zahlen hat. 
Nach eingehender Aussprache wird der Einteilungsentwurf grundl 
säuzlich belassen und lediglich die Gemeinde Großschafhausen zu 
sätzlich noch dem Aktuariat II in Laupheim zugeteilt. Mit 30 Stim 
men wird folgende Aktuariatsbezirkseintellung 
beschlossen: 
Bezirk I mit dem Sitz in Biberach: 
Ahlen (205), Alberweiler (671), Altheim (659) Assmanns- 
hardt (565),Attenweiler (671), Aufhofen (609), Birken- 
hard (390), Höfen 296), Ingerkingen (834), Langenschem- 
mern (630), Mettenberg (331), Mittelbiberach (1316),Ober- 
sulmetingen (763), Schemmerberg (642), Stafflangen (720), 
Untersulmetingen (960), zusammen 16 Gemeinden mit 10 262 
Einwohnern. 
Bezirk II mit dem Sitz in Laupheim: 
Achstetten (941), Baltringen (539), Baustetten (875),Bih- 
lafingen (363), Bronnen (315), Bühl (224), Burgrieden 
(1217), Bußmannshausen (506), Großschafhausen (340), Mie 
tingen (1205), Oberholzheim (478), Orsenhausen (514), 
Rot b.Laupheim (624), Siessen (676), Stetten (421), Wal 
pertshofen (193), zusammen 16 Gemeinden mit 9 431 Ein 
wohnern. 
Bezirk III mit dem Sitz in Ochsenhausen: 
Äpfingen (807)»Beilamont (547), Füramoos (413), Gutenzell 
(834), Hürbel (708), Laupertshausen (657), Mittelbuch 
(650), Ringschnait (802), Rottum (290), Schönebürg (859),
	        
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