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liegenden,Amtssitze machen es aber ■unvermeidbar, daß verschie
dene Gemeinden nicht dem räumlich näch/Uiegenden Aktuariat zu
geteilt werden,können. Dieser Nachteil fällt aber bei Berück
sichtigung, gleichzeitiger Motorisierung der Aktuare nicht ent
scheidend ins Gewicht. Der Einteilungsentwurf berücksichtigt auf
der,Grundlage der Schaffung möglichst ausgeglichener Aktuariats-
bezirke den Gesichtspunkt guter Strassenverbindungen. Die Stellung
nähme der Gemeinden, die Einwendungen gegen die im Entwurf vorge
sehene Zuteilung zu einem bestimmten Aktuariat erhoben haben,
werden dem Kreistag bekanntgegeben. Der Kreistag anerkennt, dass
diese Angelegenheit nicht nach Einzelinteressen, sondern nur nach
den Interessen einer im Niveau guten Lösung für den ganzen Kreis
beurteilt werden kann. Der Vorsitzende weist noch darauf hin, daß
im Zusammenhang mi t der Zurruhesetzung von Verwaltungsamtmann
Eh auf 31. März 1953 sich die Möglichkeit einer besseren Bezirks
einteilung ergibt, wobei dann auch bessere Voraussetzungen für
die Bestimmung zweckmässiger Amtssitze zu erhoffen sind. Als Ak-
tuariatssitze erscheinen am besten Biberach, Laupheim, Schwendi,
Unteressendorf und eine weitere Gemeinde im südöstlichen Kreisteil
geeignet. Bis dahin ist auch in der Gemeinde Berkheim eine Klärung
zu erwarten, ob sie endgültig einem Aktuariat zuzuteilen ist. Zur
Zeit ist der Fachbürgermeister dieser Gemeinde von seinem Amt sus
pendiert. Die Rathausgeschäfte einschl. des Haushalts- und Rech
nungswesens werden von durch einen von der Gemeinde angestellten
Ruhestandsbeamten besorgt, sodass die Gemeinde nur formal einem
Ambuariatsbezirk zuzuteilen ist, während sie an der ordentlichen
Aktuariatsumlage nicht teilnimmt, sondern nur einen monatlichen
Pauschbetrag von 30 DM zu zahlen hat.
Nach eingehender Aussprache wird der Einteilungsentwurf grundl
säuzlich belassen und lediglich die Gemeinde Großschafhausen zu
sätzlich noch dem Aktuariat II in Laupheim zugeteilt. Mit 30 Stim
men wird folgende Aktuariatsbezirkseintellung
beschlossen:
Bezirk I mit dem Sitz in Biberach:
Ahlen (205), Alberweiler (671), Altheim (659) Assmanns-
hardt (565),Attenweiler (671), Aufhofen (609), Birken-
hard (390), Höfen 296), Ingerkingen (834), Langenschem-
mern (630), Mettenberg (331), Mittelbiberach (1316),Ober-
sulmetingen (763), Schemmerberg (642), Stafflangen (720),
Untersulmetingen (960), zusammen 16 Gemeinden mit 10 262
Einwohnern.
Bezirk II mit dem Sitz in Laupheim:
Achstetten (941), Baltringen (539), Baustetten (875),Bih-
lafingen (363), Bronnen (315), Bühl (224), Burgrieden
(1217), Bußmannshausen (506), Großschafhausen (340), Mie
tingen (1205), Oberholzheim (478), Orsenhausen (514),
Rot b.Laupheim (624), Siessen (676), Stetten (421), Wal
pertshofen (193), zusammen 16 Gemeinden mit 9 431 Ein
wohnern.
Bezirk III mit dem Sitz in Ochsenhausen:
Äpfingen (807)»Beilamont (547), Füramoos (413), Gutenzell
(834), Hürbel (708), Laupertshausen (657), Mittelbuch
(650), Ringschnait (802), Rottum (290), Schönebürg (859),