Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

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Steinhausen/R. (827), Sulmingen (464) und ab 1. Juli 1952 
die Gemeinde Maselheim (1066), zusammen 15 Gemeinden mit 
8 924 Einwohnern. 
Bezirk IV mit dem Sitz in Ummendorf: 
Fischbach (428), Grodt (115), Hochdorf (436), Ingoldingen 
(690), Mühlhausen (549), Muttensweiler (303), Oberessen 
dorf (594), Reute (571), Rissegg (475), Schweinhausen 
(586), Steinhausen/Sch. (327), Ummendorf (1442), Unter 
essendorf (448), Winterstettendorf (286), Winterstetten 
stadt (517) und ab 1. Juli 1952 die Gemeinde Otterswang 
(565), zusammen 16 Gemeinden mit 8 332 Einwohnern. 
Bezirk V mit dem Sitz in Erolzheim: 
Berkheim (1398), Dietmanns (746), Ellwangen (869), Has 
lach (883), Kirchdorf (866), Oberopfingen (335), Rot a.d. 
Rot (1580), Spindelwag (340), Unterschwarzach (1112), 
Wain (1194), zusammen 10 Gemeinden mit 9 323 Einwohnern. 
Für die Gemeinden Oberbalzheim, Unterbalzheim und Sinninger 
bleibt zunächst bis 31. März 1953 das nebenamtliche Ak- 
tuariat Kirchberg bestehen. 
Den Gemeinden Wain und Schönebürg wird in Aussicht gestellt, bei 
einer Neueinteilung einem zu bildenden Aktuariat Schwendi zuge 
teilt zu werden. 
Bezüglich der Besetzung der Aktuariate wird mit Rücksicht da 
rauf, daß bei der Neubesetzung der Amtmannstelle nach Ausscheiden 
von Verwaltungsamtmann Eh mit einer Neueinteilung zu rechnen ist, 
einstimmig 
beschlossen, 
1) die in der soeben beschlossenen Neueinteilung festgelegten 
Aktuariatssitze sind nur vorläufig; 
2) mit Ausnahme von Verwaltungsamtmann Eh in Ochsenhausen und Ver- 
waltungsaktuar Huber in Laupheim, die schon nach,der,bisherigen 
Einteilung ihren ordentlichen dienstlichen Wohnsitz in diesen 
Städten haben, werden den im Dienste des Kreisverbands stehen 
den Aktuaren folgende Dienstsitze vorläufig auf die Dauer 
eines Jahres zugewiesen: 
Verwaltungsaktuar Missler: Biberach~ 
Verwaltungsaktuar Schick: Ummendorf 
Verwaltungsaktuar Schmid: Erolzheim. 
Es wird ausdrücklich festgestellt, dass diese Aktuare aus. 
dieser Regelung bei der Neueinteilung keine Berechtigung auf Bei 
behaltung dieser Dienstsitze herleiten können.
	        
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