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§ 8
Änderung der BesoldimgsSatzung.
Im Zusammenhang mit der soeben beschlossenen Herabsetzung
der Aktuariatsbezirke von seither 6 auf 5 ist die Besoldungs
satzung zu berichtigen. Hach dem Beschluss des Kreistags vom
9. Juni 1948 in Verbindung mit der Genehmigung des Innenministeriums
vom 28.7.1948 und 24.1.1949 hat die Besoldungssatzung der Aktuare
folgenden Wortlaut:
Bei Besoldungsgruppe AZb :
2 Verwaltungsaktuare (Verwaltungsamtmänner), davon eine
Stelle künftig wegfallend; die erste freiwerdende Verwaltungs
aktuarsstelle ist in eine solche der Besoldungsgruppe A 4 c 1
umzuwandeln.
Bei Besoldungsgruppe A 4 c 1 :
4 Verwaltungsaktuare, soweit nicht in Besoldungsgruppe
A 4 b 1 , künftig, d.h. nach Wegfallen einer Stelle nach
Bes.Gruppe A 3 b 5 Verwaltungsaktuare.
Nach Wegfall der 6. Aktuariatssteile wird einstimmig folgender
Wortlaut der Besoldungssatzung
beschlossen:
Bei Besoldungsgruppe A 3 b : 1 Verwaltungsaktuar.
Bei Besoldungsgruppe A 4 c 1 : 4 Verwaltungsaktuare soweit nicht
in Bes.Gruppe A 4 b 1.
§ 9
Neuorganisation der Krankenhausverwaltung mit
Änderung der Besoldungssatzung.
Im Zusammenhang mit der Kreisneueinteilung im Jahre 1938
wurde für die Verwaltung der Kreiskrankenhäuser eine Amtmannstelle
in Besoldungsgruppe A 3 b geschaffen und mit dem früheren Kreis
pfleger des Kreises Laupheim, Verwaltungsdirektor Brunner, besetzt.
Diese Stelle hat in der Besoldungssatzung den Vermerk, daß vor
ihrer Wiederbesetzung der Aufsichtsbehörde wegen ihrer Neubewertung
zu berichten ist. Verwaltungsdirektor Brunner hat am 17.12.1951
das 65. Lebensjahr vollendet und ist mit Ablauf des 31.12.1951
kraft Gesetzes in den Ruhestand getreten. Bis zum Inkrafttreten
der Neuorganisation der Krankenhausverwaltung wird Verwaltungsdi
rektor Brunner mit Zustimmung des Innenministeriums im Angestellten*
Verhältnis zunächst bis 31. März 1952 weiterbeschäftigt. Der Kreis
rat hat am 19.12.1951 die Verwaltung zur Vorbereitung der Neuor
ganisation unter Billigung der vorgeschlagenen Regelung beauftragt.
Es ist beabsichtigt, die Stelle des zentralen Krankenhausverwalters
nicht mehr zu besetzen, sondern in den Kreiskrankenhäusern Biberach
und Laupheim sowie gemeinsam für das Kreiskrankenhaus und das Tbc.-