Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

12 
§ 8 
Änderung der BesoldimgsSatzung. 
Im Zusammenhang mit der soeben beschlossenen Herabsetzung 
der Aktuariatsbezirke von seither 6 auf 5 ist die Besoldungs 
satzung zu berichtigen. Hach dem Beschluss des Kreistags vom 
9. Juni 1948 in Verbindung mit der Genehmigung des Innenministeriums 
vom 28.7.1948 und 24.1.1949 hat die Besoldungssatzung der Aktuare 
folgenden Wortlaut: 
Bei Besoldungsgruppe AZb : 
2 Verwaltungsaktuare (Verwaltungsamtmänner), davon eine 
Stelle künftig wegfallend; die erste freiwerdende Verwaltungs 
aktuarsstelle ist in eine solche der Besoldungsgruppe A 4 c 1 
umzuwandeln. 
Bei Besoldungsgruppe A 4 c 1 : 
4 Verwaltungsaktuare, soweit nicht in Besoldungsgruppe 
A 4 b 1 , künftig, d.h. nach Wegfallen einer Stelle nach 
Bes.Gruppe A 3 b 5 Verwaltungsaktuare. 
Nach Wegfall der 6. Aktuariatssteile wird einstimmig folgender 
Wortlaut der Besoldungssatzung 
beschlossen: 
Bei Besoldungsgruppe A 3 b : 1 Verwaltungsaktuar. 
Bei Besoldungsgruppe A 4 c 1 : 4 Verwaltungsaktuare soweit nicht 
in Bes.Gruppe A 4 b 1. 
§ 9 
Neuorganisation der Krankenhausverwaltung mit 
Änderung der Besoldungssatzung. 
Im Zusammenhang mit der Kreisneueinteilung im Jahre 1938 
wurde für die Verwaltung der Kreiskrankenhäuser eine Amtmannstelle 
in Besoldungsgruppe A 3 b geschaffen und mit dem früheren Kreis 
pfleger des Kreises Laupheim, Verwaltungsdirektor Brunner, besetzt. 
Diese Stelle hat in der Besoldungssatzung den Vermerk, daß vor 
ihrer Wiederbesetzung der Aufsichtsbehörde wegen ihrer Neubewertung 
zu berichten ist. Verwaltungsdirektor Brunner hat am 17.12.1951 
das 65. Lebensjahr vollendet und ist mit Ablauf des 31.12.1951 
kraft Gesetzes in den Ruhestand getreten. Bis zum Inkrafttreten 
der Neuorganisation der Krankenhausverwaltung wird Verwaltungsdi 
rektor Brunner mit Zustimmung des Innenministeriums im Angestellten* 
Verhältnis zunächst bis 31. März 1952 weiterbeschäftigt. Der Kreis 
rat hat am 19.12.1951 die Verwaltung zur Vorbereitung der Neuor 
ganisation unter Billigung der vorgeschlagenen Regelung beauftragt. 
Es ist beabsichtigt, die Stelle des zentralen Krankenhausverwalters 
nicht mehr zu besetzen, sondern in den Kreiskrankenhäusern Biberach 
und Laupheim sowie gemeinsam für das Kreiskrankenhaus und das Tbc.-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.