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Krankenhaus in Ochsenhausen je eine örtliche Verwaltungsstelle
mit einem örtlichen Sachbearbeiter einzurichten. Die gemeinsamen
und grundsätzlichen Angelegenheiten der Kreiskrankenhäuser werden
durch die Kreispflege besorgt, ebenso bleiben die Kassengeschäfte
zentral bei der Kreisverbandskasse. Eine solche Regelung lässt
eine wirtschaftlichere Verwaltungsführung, vor allem im Hinblick
auf die rasche Erfassung und Beitreibung der Einnahmen und der
Schaffung laufender Kalkulationsgrundlagen erwarten, wobei der
Vorteil ganz besonders ins Gewicht fällt, dass in jedem Haus
ständig ein Verwaltungsbeauftragter anwesend ist. Zur Vorbereitung
dieser Neuorganisation wurden die Stellen von 5 örtlichen Sachbe
arbeitern in Vergütungsgruppe VII mit Vorrückungsmöglichkeiten
nach VI b TO.A nach guter Einarbeitung im Staatsanzeiger ausge
schrieben. Einem Angestellten, der bei der ZentralVerwaltung mit
untergeordneten,Arbeiten weitgehend mechanischen Arbeiten be
schäftigt war, wurde auf 51. März 1952 gekündigt.
Es ergeht einstimmiger
Beschluss:
1) Die Stelle des zentralen Kreiskrankenhausverwalters nicht mehr
zu besetzen und die Stelle in der Besoldungssatzung zu streichen.
2) Die vorgeschlagene Neuorganisation einschl. der Schaffung der
Stellen für 5 örtliche Sachbearbeiter in Vergütungsgruppe VII
TO.A mit Vorrückungsmöglichkeit nach Verg.Gruppe VI b TO.A
wird genehmigt.
Zur Beurkundung!
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Kreisve
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Kreisamtsdirektor
Schriftführer:
KreisOberinspektor.
Die in der Sitzung anwesend gewesenen
Mitglieder des Kreisrats: