Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

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Vorlage der Niederschrift. 
Die Niederschrift über die letzten Verhandlungen des Kreis 
tags am 30.Jan.1952 wird dem Kreistag vorgeleg't. 
Beschluss: 
Die Niederschrift bei der Kreispflege zur Einsichtnahme durch die 
Mitglieder des Kreistags aufzulegen und die Verwaltung zu ersuchen, 
künftig wie über die Sitzungen des Kreisrats auch für die Kreistags 
sitzungen zusammenfassende Berichte mit dem vollen Wortlaut der 
Beschlüsse allen Kreistagsmitgliedern zuzuleiten. 
§ 4 
Beratung und Feststellung des Haushaltsplans mit 
Haushaltssatzung des Kreisverbands Biberach für 
das Rechnungsjahr 1952. 
Der Vorsitzende führt einleitend aus, dass der Haushaltsplan 
leider auch in diesem Jahre erst wieder vorgelegt werden kann, 
nachdem ein erheblicher Teil des.Rechnungsjahres bereits abgelaufen 
ist. Auch die Verwaltung würde es begrüssen, den Haushaltsplan 
alljährlich möglichst zu Beginn des Rechnungsjahres vorlegen zu 
können. Wie in den letzten Jahren liege die Ursache in den fehlen 
den Unterlagen über den Finanzausgleich. Der Finanzausgleich sei 
aber gerade für den Kreis Biberach von ganz besonderer Bedeutung, 
weil er in den letzten Jahren die höchsten Schlüsselzuweisungen 
des ganzen Landes erhalten habe und mit seiner relativ niederen 
Steuerkraft auch in den auf diese bezogenen Umlagen verhältnis 
mässig nieder betroffen sei. Wenn in den letzten Jahren wenigstens 
im Monat November oder spätestens Dezember die Haushaltsplanbera 
tung auf den sicheren Grundlagen der Finanzausgleichsregelungen 
erfolgen konnte, so sei in diesem Jahre im Zus amm enhang mit der 
Bildung des Südweststaates die Finanzausgleichsregelung noch spä 
ter als in den Vorjahren zu erwarten. Die Fortführung der ausser 
ordentlichen Bauvorhaben lasse es aber nicht zu, die Beratung des 
Haushaltsplans länger hinauszuschieben um diese Regelungen abzu 
warten. Man habe aber sö lange zuwarten müssen, bis man wenigstens 
einige Anhaltspunkte über die künftige Finanzausgleichsregelung 
besitze. Nach den bis jetzt erhaltenen Informationen werde man 
wohl damit rechnen dürfen, dass sich der Finanzausgleich insgesamt 
für unseren Landesteil nicht verschlechtern und auch die Vertei 
lung im wesentlichen auf der Grundlage der Steuerkraft erfolgen 
werde. Nach den erhobenen vorläufigen Steuerkraftzahlen der Gemein 
den ergebe sich eine wesentliche Zunahme der Steuerkraft des Krei-
	        
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