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Vorlage der Niederschrift.
Die Niederschrift über die letzten Verhandlungen des Kreis
tags am 30.Jan.1952 wird dem Kreistag vorgeleg't.
Beschluss:
Die Niederschrift bei der Kreispflege zur Einsichtnahme durch die
Mitglieder des Kreistags aufzulegen und die Verwaltung zu ersuchen,
künftig wie über die Sitzungen des Kreisrats auch für die Kreistags
sitzungen zusammenfassende Berichte mit dem vollen Wortlaut der
Beschlüsse allen Kreistagsmitgliedern zuzuleiten.
§ 4
Beratung und Feststellung des Haushaltsplans mit
Haushaltssatzung des Kreisverbands Biberach für
das Rechnungsjahr 1952.
Der Vorsitzende führt einleitend aus, dass der Haushaltsplan
leider auch in diesem Jahre erst wieder vorgelegt werden kann,
nachdem ein erheblicher Teil des.Rechnungsjahres bereits abgelaufen
ist. Auch die Verwaltung würde es begrüssen, den Haushaltsplan
alljährlich möglichst zu Beginn des Rechnungsjahres vorlegen zu
können. Wie in den letzten Jahren liege die Ursache in den fehlen
den Unterlagen über den Finanzausgleich. Der Finanzausgleich sei
aber gerade für den Kreis Biberach von ganz besonderer Bedeutung,
weil er in den letzten Jahren die höchsten Schlüsselzuweisungen
des ganzen Landes erhalten habe und mit seiner relativ niederen
Steuerkraft auch in den auf diese bezogenen Umlagen verhältnis
mässig nieder betroffen sei. Wenn in den letzten Jahren wenigstens
im Monat November oder spätestens Dezember die Haushaltsplanbera
tung auf den sicheren Grundlagen der Finanzausgleichsregelungen
erfolgen konnte, so sei in diesem Jahre im Zus amm enhang mit der
Bildung des Südweststaates die Finanzausgleichsregelung noch spä
ter als in den Vorjahren zu erwarten. Die Fortführung der ausser
ordentlichen Bauvorhaben lasse es aber nicht zu, die Beratung des
Haushaltsplans länger hinauszuschieben um diese Regelungen abzu
warten. Man habe aber sö lange zuwarten müssen, bis man wenigstens
einige Anhaltspunkte über die künftige Finanzausgleichsregelung
besitze. Nach den bis jetzt erhaltenen Informationen werde man
wohl damit rechnen dürfen, dass sich der Finanzausgleich insgesamt
für unseren Landesteil nicht verschlechtern und auch die Vertei
lung im wesentlichen auf der Grundlage der Steuerkraft erfolgen
werde. Nach den erhobenen vorläufigen Steuerkraftzahlen der Gemein
den ergebe sich eine wesentliche Zunahme der Steuerkraft des Krei-