Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

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ses Biberach von Z 980 204 DM im Rechnungsjahr 1951, auf voraussicht 
lich 5 152 055 DM im Rechnungsjahr 1952. Dies entspreche einer Zunahme 
von über ^4 gegenüber der vorjährigen Steuerkraft. Ob die bei Anwen 
dung des vorjährigen Hebesatzes sich daraus ergebende Mehre innahme 
aus der Kreisumlage dem Kreis verbleibe, oder zu welchem Teil sie 
durch eine Senkung der Schlüsselzuweisung und Zunahme der Umlagen 
für den Strassenbau und für die Landesfürsorgeumlage wieder ausge 
glichen werde, könne noch nicht mit Sicherheit gesagt werden. Nach 
der Erfahrung des Vorjahres sei auf jeden Fall vorsichtiges Dispo 
nieren angezeigt. 
Unabhängig von der im einzelnen noch unbestimmbaren Höhe der dem 
Kreisverband aus der Zunahme der Steuerkraft voraussichtlich verblei 
benden Mehreinnahme sei der Entwurf des Haushaltsplans auf einen He 
besatz der Kreisumlage wie im Vorjahr abgestellt. Die erhoffte Mehr 
einnahme sei in vollem Umfange zur Verminderung des Schuldbedarfs 
vorgesehen. Man müsse es schon als ein günstiges Ergebnis betrachten, 
die ausserordentlichen Bauvorhaben des Kreises mit ihrem hohen Finanz 
bedarf ohne eine Erhöhung der Umlage durchführen zu könen, während 
der an sich verlockende Gedanke, eine evtl. Mehreinnahme zur Senkung 
des Umlagesatzes zu verwenden, bei nüchterner Betrachtung etwas zu 
weit führe und einer weitschauenden Finanzpolitik zuwiderlaufe. Der 
bisherige Hebesatz belaste die betroffenen Gemeinden mit einer relativ 
gleichen Umlage wie im Vorjahr und auch bei den Gemeinden, deren Um 
lagebetrag sich durch die Zunahme der Steuerkraft steigere, verbleibe 
hieraus die grössere Zunahme für ihre eigenen Bedürfnisse. Die Höhe 
des für den Abschluss der Bauarbeiten erforderlichen Schuldbedarfs, 
ohne die Verwendung der zu erwartenden Mehreinnahme zu seiner Vermin 
derung, liege mit dem daraus in den folgenden Jahren erwachsenden 
Schuldendienst an der Grenze der finanziellen Leistungsfähigkeit des 
Kreises und würde alle weiteren Planungen beschneiden. Man dürfe aber 
nicht aus dem Auge lassen, dass dem Kreisverband Biberach auch in den 
nächsten Jahren noch grosse Aufgaben bevorstehen und schon allein die 
notwendigen Massnahmen im Rahmen des Strassenhaushalts einen erhebli 
chen Finanzbedarf verursachen. Aus diesen Gründen halte er es für das 
Richtige, eine Umlagesenkung nicht in Betracht zu ziehen, wobei man 
auch daran denken müsse, dass die aus der jetzigen Steuerkraftzunahme 
zu erwartenden Mehreinnahmen das Risiko für die Gemeinden einer Stei 
gerung des Hebesatzes in den nächsten Jahren bei vjeLleicht abnehmender 
Steuerkraft vermindere und somit auch in deren Interesse liege. Im 
übrigen sei der Entwurf des Haushaltsplans von dem Bestreben bestimmt, 
einen möglichst hohen Betrag für die Bauprojekte im ausserordentlichen 
Plan frei zu machen und alle anderen Ausgaben auf das Maß zu beschrän 
ken, das unbedingt zur ordnungsmässigen Erfüllung der Aufgaben notwen 
dig ist. 
Der Entwurf des Haushaltsplans mit Beilagen ist den Mitgliedern 
des Kreistags mit der Tagesordnung zugegangen. Der Kreisrat kam in 
seiner Vorberatung zu dem einstimmigen Ergebnis, dass die Ansätze 
des Haushalts überwiegend zwangsläufig durch die Verhältnisse bedingt 
sind und schlägt die Feststellung des vorliegenden Entwurfs des Haus 
haltsplans und der Haushaltsatzung vor. Zur Verfahrensweise der Haus 
haltsplanberatung ist der Kreistag mit dem Vorschlag des Vorsitzenden 
einverstanden, nachdem sämtliche Mitglieder Gelegenheit hatten, den 
Haushaltsplan mit dem erläuternden Vorbericht schon dufchzuarbeiten, voi 
einer Verlesung sämtlicher Einzelansätze abzusehen; die Haushaltsabschni 
te werden einzeln zu etwaigen Anfragen und Anträgen aufgerufen. Die ver 
schiedenen Anfragen werden durch KreisoberInspektor Rack beantwortet. 
Aus der Beratung sind nachstehend nur die Punkte festgehälten, die von
	        
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