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ses Biberach von Z 980 204 DM im Rechnungsjahr 1951, auf voraussicht
lich 5 152 055 DM im Rechnungsjahr 1952. Dies entspreche einer Zunahme
von über ^4 gegenüber der vorjährigen Steuerkraft. Ob die bei Anwen
dung des vorjährigen Hebesatzes sich daraus ergebende Mehre innahme
aus der Kreisumlage dem Kreis verbleibe, oder zu welchem Teil sie
durch eine Senkung der Schlüsselzuweisung und Zunahme der Umlagen
für den Strassenbau und für die Landesfürsorgeumlage wieder ausge
glichen werde, könne noch nicht mit Sicherheit gesagt werden. Nach
der Erfahrung des Vorjahres sei auf jeden Fall vorsichtiges Dispo
nieren angezeigt.
Unabhängig von der im einzelnen noch unbestimmbaren Höhe der dem
Kreisverband aus der Zunahme der Steuerkraft voraussichtlich verblei
benden Mehreinnahme sei der Entwurf des Haushaltsplans auf einen He
besatz der Kreisumlage wie im Vorjahr abgestellt. Die erhoffte Mehr
einnahme sei in vollem Umfange zur Verminderung des Schuldbedarfs
vorgesehen. Man müsse es schon als ein günstiges Ergebnis betrachten,
die ausserordentlichen Bauvorhaben des Kreises mit ihrem hohen Finanz
bedarf ohne eine Erhöhung der Umlage durchführen zu könen, während
der an sich verlockende Gedanke, eine evtl. Mehreinnahme zur Senkung
des Umlagesatzes zu verwenden, bei nüchterner Betrachtung etwas zu
weit führe und einer weitschauenden Finanzpolitik zuwiderlaufe. Der
bisherige Hebesatz belaste die betroffenen Gemeinden mit einer relativ
gleichen Umlage wie im Vorjahr und auch bei den Gemeinden, deren Um
lagebetrag sich durch die Zunahme der Steuerkraft steigere, verbleibe
hieraus die grössere Zunahme für ihre eigenen Bedürfnisse. Die Höhe
des für den Abschluss der Bauarbeiten erforderlichen Schuldbedarfs,
ohne die Verwendung der zu erwartenden Mehreinnahme zu seiner Vermin
derung, liege mit dem daraus in den folgenden Jahren erwachsenden
Schuldendienst an der Grenze der finanziellen Leistungsfähigkeit des
Kreises und würde alle weiteren Planungen beschneiden. Man dürfe aber
nicht aus dem Auge lassen, dass dem Kreisverband Biberach auch in den
nächsten Jahren noch grosse Aufgaben bevorstehen und schon allein die
notwendigen Massnahmen im Rahmen des Strassenhaushalts einen erhebli
chen Finanzbedarf verursachen. Aus diesen Gründen halte er es für das
Richtige, eine Umlagesenkung nicht in Betracht zu ziehen, wobei man
auch daran denken müsse, dass die aus der jetzigen Steuerkraftzunahme
zu erwartenden Mehreinnahmen das Risiko für die Gemeinden einer Stei
gerung des Hebesatzes in den nächsten Jahren bei vjeLleicht abnehmender
Steuerkraft vermindere und somit auch in deren Interesse liege. Im
übrigen sei der Entwurf des Haushaltsplans von dem Bestreben bestimmt,
einen möglichst hohen Betrag für die Bauprojekte im ausserordentlichen
Plan frei zu machen und alle anderen Ausgaben auf das Maß zu beschrän
ken, das unbedingt zur ordnungsmässigen Erfüllung der Aufgaben notwen
dig ist.
Der Entwurf des Haushaltsplans mit Beilagen ist den Mitgliedern
des Kreistags mit der Tagesordnung zugegangen. Der Kreisrat kam in
seiner Vorberatung zu dem einstimmigen Ergebnis, dass die Ansätze
des Haushalts überwiegend zwangsläufig durch die Verhältnisse bedingt
sind und schlägt die Feststellung des vorliegenden Entwurfs des Haus
haltsplans und der Haushaltsatzung vor. Zur Verfahrensweise der Haus
haltsplanberatung ist der Kreistag mit dem Vorschlag des Vorsitzenden
einverstanden, nachdem sämtliche Mitglieder Gelegenheit hatten, den
Haushaltsplan mit dem erläuternden Vorbericht schon dufchzuarbeiten, voi
einer Verlesung sämtlicher Einzelansätze abzusehen; die Haushaltsabschni
te werden einzeln zu etwaigen Anfragen und Anträgen aufgerufen. Die ver
schiedenen Anfragen werden durch KreisoberInspektor Rack beantwortet.
Aus der Beratung sind nachstehend nur die Punkte festgehälten, die von