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besonderer Bedeutung sind, während die Anfragen und Erläuterungen,
die in der Debatte ohne offene Meinungsverschiedenheiten im Rahmen
der Darstellung des Vorberichts geklärt werden, in die Niederschrift
nicht aufgenommen sind. Hienach bleibt im einzelnen festzuhalten:
Strassenhaushalt
Bei der Beratung dieses Abschnitts ist Baurat Walker vom Strassen- und
Wasserbauamt Riedlingen anwesend. Er weist nach Erläuterung der Plan
zahlen des Strassenhaushalts, wobei der gegenüber dem Vorjahr erhöhte
Zuschussbedarf weitgehend durch das Anwachsen der Personalkosten be
dingt ist, besonders auf die Entwicklung des Strässenverkehrs und die
unzureichenden Mittel der Strassenunterhaltung im Kreis Biberach hin,
die zu laufenden Klagen führen. Das Strassen- und Wasserbauamt sei
gerne bereit, alle erforderlichen Baumassnahmen durchzuführen, wenn
der Kreisverband die hiezu benötigten Mittel bereit stellt. Die not
wendigen Strassenbaumassnahmen seien nicht ein technisches, sondern
ein finanzielles Problem. Der Kreistag ist sich klar darüber, dass
die meisten KreisverbändeStrassen den heutigen Verkehrsanforderungen
nicht mehr genügen und in den nächsten Jahren für Strassenverbesse
rungen ganz erhebliche Mittel bereit gestellt werden müssen, aber auch
darüber, dass dies im laufenden Jahr mit Rücksicht auf die ausserordent
lichen Bauvorhaben noch nicht möglich ist. In Bälde soll ein Gesamt
plan der erforderlichen Baumassnahmen ausgearbeitet und dem Kreistag
zur Festlegung der Reihenfolge der Durchführung der einzelnen Vorhaben
vorgelegt werden. Dabei kommt zum Ausdruck, dass der Zustand der Stra
ßen im Oberland gegenüber anderen- Landesteilen erheblich zurücksteht und
der Staat das Bemühen des Kreises zur Besserung dieses Zustandes durch
finanzielle Zuwendungen unterstützen sollte. Wenn dies nicht allgemein
durch Beteiligung an der Kraftfahrzeugsteuer erfolgt, müsstet wenigstens
für Kreise mit besonders schlechten Strassenverhältnissen und einem
grossen Strassennetz Sonderzuweisungen erfolgen.
Bei der Beratung der Einzelpläne des ausserordentlichen Haushalts
kommt Kreistagsmitglied Gemeindeamtmann Habrik auf die vom Kreistag
seit Jahren anerkannte Notwendigkeit einer baulichen Vergrösserung
des Kreiskrankenhauses Ochsenhausen zur Beseitigung der Krankenbaracke
zurück. Kreisoberinspektor Rack weist darauf hin-, dass die Baracke nur
ein auf längere Dauer nicht vertretbarer Notbehelf sei und die Erwei
terung des Kreiskrankenhauses in Ochsenhausen so bald wie möglich in
Angriff genommen werden müsse, dass aber im gegenwärtigen Zeitpunkt
die Mittel dazu fehlen. Somit bleibe nichts anderes übrig, als die Ba
racke noch so lange zu benützen, als es ihr baulicher Zustand und die
medizinisch-hygienischen Rücksichten auf die Kranken gerade noch
erlauben.
Zum Fürsorgehaushalt erklärt Gemeindeamtmann Habrik, dass durch
das Gemeindeprüfungsamt bei der Stadt Ochsenhausen die Bearbeitung und
Auszahlung von Fürsorgefällen durch die Gemeindeverwaltung beanstandet
worden sei. Dadurch würden Kreisverbandsausgaben durch Gemeindegelder
vorfinanziert und die Gemeindeverwaltung mit ihr an sich nicht oblie
genden Arbeiten belastet. Kreisoberinspektor Rack weist darauf hin,
dass umgekehrt der Kreis von den Gemeinden wieder Fürsorgeanteile zu
beanspruchen hat, die ebenfalls erst nach Ablauf des Rechnungsjahres
abgerechnet würden. Die im Laufe eines Rechnungsjahres aus diesen
Gemeindeanteilen entstehenden Forderungen des Kreisverbands seien aber