Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

-8- 
mit rxmd 150 000 DM wesentlich höher als die für die Gemeinden auf 
Rechnung des Kreisverbands vorfinanzierten Gelder in der delegierten 
offenen Armenfürsorge von etwa 70 000 DM jährlich. Aus diesen Zahlen 
ergebe sich, dass die Gemeinden aus dieser. Regelung keine kassenmässi 
gen Nachteile haben. Kreisoberinspektor Romer weist noch darauf hin, 
dass die Delegation der offenen Armenfürsorge ihre rechtliche Grund 
lage im Landesfürsorgegesetz hat und damit auch die Bearbeitung von 
Fürsorgeangelegenheiten durch die Gemeinden rechtlich nicht beanstan 
det werden kann. Der Kreis Biberach habe von seinem Delegationsrecht 
noch nicht einmal im gleichen Umfang wie verschiedene andere Kreise 
Gebrauch gemacht. 
Unter Förderung der Landwirtschaft beantragt Bürgermeister 
Sommer, den Abmangel der Beschälplatten voll auf den Kreisverband zu 
übernehmen. Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die diesbezüglichen Ver 
handlungen im Kreisrat, wobei man davon ausgegangen sei, dass eine 
Beteiligung der Gemeinden mit Beschälplatten an dem dafür entstehen 
den Aufwand gerechtfertigt sei, weil sie. auch entsprechende Vorteile 
haben, andererseits von einer Erhöhung des Kreisanteils abgesehen 
wurde, weil damit gerechnet werde, dass die Beschickung der Beschäl 
platten wieder zunehme und wenn diese Erwartung nicht eintreffe, 
es richtig sei, eine der 5 Beschälplatten aufzuheben. Seinem Vor 
schlag entsprechend ist der Kreistag damit einverstanden, die bis 
herige Regelung bezüglich der Beschälplatten vorerst noch zu belassen 
und darüber nach einer gewissen Zeit im Kreisrat erneut zu verhandeln. 
Kreisumlage und Finanzausgleich. 
Oberbürgermeister a.D. Konrad führt aus, dass der Mehrertrag der 
Kreisumlage von über -250 000 DM durch die Zunahme der Steuerkraft, 
der im diesjährigen Haushaltsplan nicht veranschlagte Staatsbeitrag 
für den Erweiterungsbau des Kreiskrankenhauses Biberach und den An 
kauf des Tbc-Krankenhauses Ochsenhausen, den man voraussichtlich im 
nächsten Jahr mit mindestens 200 000 DM erwarten dürfe, im Zusammen 
hang mit einer möglichen Zurückstellung des Umbaues des Altbaues im 
Kreiskrankenhaus in Biberach, der den diesjährigen ausserordentlichen 
Haushalt mit 200 000 DM belastet, die Möglichkeit ergebe, die Kreis 
umlage zu senken. Er weist auf die hohe Belastung der Steuerzahler 
hin, die die Verpflichtung auferlege, jede Möglichkeit einer Steuer 
senkung zu verwirklichen. Er stellt formellen Antrag, den Hebesatz 
der Kreisumlage auf 20 A festzusetzen. 
Kreisoberinspektor Rack weist darauf hin, dass die vorgeschlagene 
Rückstellung des Umbaues der Baumassnahmen im Altbau des Kreiskranken 
hauses in Biberach zwar haushaltsplanmässig möglich erscheine, wobei 
man sich aber im Klaren darüber sein müsse, dass diese Ausgabe dann 
im Haushaltsplan des folgenden Jahres erscheinen müsse. Wenn man aber 
die Baumassnahmen am Kreiskrankenhaus in Biberach in einem Zuge zum 
Abschluss bringen wolle, sei es zweifellos richtiger, jetzt die Ge 
samtkosten zu veranschlagen und damit die Finanzierung, dieses Bauvor 
habens zum Abschluss zu bringen. Auch ergebe sich dies daraus, dass 
voraussichtlich der Erweiterungsbau zu Beginn des Kalenderjahres 1955 
eendet sei und es aus betrieblichen Gründen richtig erscheine, sofort 
im Anschluss daran die Umbauarbeiten im Altbau in Angriff zu nehmen, 
btreiche man diesen Ansatz im jetzigen Haushaltsplan, könnte sich 
dann eine Verzögerung ergeben bis die Mittel im neuen Haushaltsplan 
bereit gestellt waren. Die veranschlagten Umbauarbeiten würden nur 
solche Bauamassnahmen betreffen, die notwendig seien, um den Altbau 
mit dem ueubau zu einer betrieblichen Einheit zu verbinden und äusser-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.