-8-
mit rxmd 150 000 DM wesentlich höher als die für die Gemeinden auf
Rechnung des Kreisverbands vorfinanzierten Gelder in der delegierten
offenen Armenfürsorge von etwa 70 000 DM jährlich. Aus diesen Zahlen
ergebe sich, dass die Gemeinden aus dieser. Regelung keine kassenmässi
gen Nachteile haben. Kreisoberinspektor Romer weist noch darauf hin,
dass die Delegation der offenen Armenfürsorge ihre rechtliche Grund
lage im Landesfürsorgegesetz hat und damit auch die Bearbeitung von
Fürsorgeangelegenheiten durch die Gemeinden rechtlich nicht beanstan
det werden kann. Der Kreis Biberach habe von seinem Delegationsrecht
noch nicht einmal im gleichen Umfang wie verschiedene andere Kreise
Gebrauch gemacht.
Unter Förderung der Landwirtschaft beantragt Bürgermeister
Sommer, den Abmangel der Beschälplatten voll auf den Kreisverband zu
übernehmen. Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die diesbezüglichen Ver
handlungen im Kreisrat, wobei man davon ausgegangen sei, dass eine
Beteiligung der Gemeinden mit Beschälplatten an dem dafür entstehen
den Aufwand gerechtfertigt sei, weil sie. auch entsprechende Vorteile
haben, andererseits von einer Erhöhung des Kreisanteils abgesehen
wurde, weil damit gerechnet werde, dass die Beschickung der Beschäl
platten wieder zunehme und wenn diese Erwartung nicht eintreffe,
es richtig sei, eine der 5 Beschälplatten aufzuheben. Seinem Vor
schlag entsprechend ist der Kreistag damit einverstanden, die bis
herige Regelung bezüglich der Beschälplatten vorerst noch zu belassen
und darüber nach einer gewissen Zeit im Kreisrat erneut zu verhandeln.
Kreisumlage und Finanzausgleich.
Oberbürgermeister a.D. Konrad führt aus, dass der Mehrertrag der
Kreisumlage von über -250 000 DM durch die Zunahme der Steuerkraft,
der im diesjährigen Haushaltsplan nicht veranschlagte Staatsbeitrag
für den Erweiterungsbau des Kreiskrankenhauses Biberach und den An
kauf des Tbc-Krankenhauses Ochsenhausen, den man voraussichtlich im
nächsten Jahr mit mindestens 200 000 DM erwarten dürfe, im Zusammen
hang mit einer möglichen Zurückstellung des Umbaues des Altbaues im
Kreiskrankenhaus in Biberach, der den diesjährigen ausserordentlichen
Haushalt mit 200 000 DM belastet, die Möglichkeit ergebe, die Kreis
umlage zu senken. Er weist auf die hohe Belastung der Steuerzahler
hin, die die Verpflichtung auferlege, jede Möglichkeit einer Steuer
senkung zu verwirklichen. Er stellt formellen Antrag, den Hebesatz
der Kreisumlage auf 20 A festzusetzen.
Kreisoberinspektor Rack weist darauf hin, dass die vorgeschlagene
Rückstellung des Umbaues der Baumassnahmen im Altbau des Kreiskranken
hauses in Biberach zwar haushaltsplanmässig möglich erscheine, wobei
man sich aber im Klaren darüber sein müsse, dass diese Ausgabe dann
im Haushaltsplan des folgenden Jahres erscheinen müsse. Wenn man aber
die Baumassnahmen am Kreiskrankenhaus in Biberach in einem Zuge zum
Abschluss bringen wolle, sei es zweifellos richtiger, jetzt die Ge
samtkosten zu veranschlagen und damit die Finanzierung, dieses Bauvor
habens zum Abschluss zu bringen. Auch ergebe sich dies daraus, dass
voraussichtlich der Erweiterungsbau zu Beginn des Kalenderjahres 1955
eendet sei und es aus betrieblichen Gründen richtig erscheine, sofort
im Anschluss daran die Umbauarbeiten im Altbau in Angriff zu nehmen,
btreiche man diesen Ansatz im jetzigen Haushaltsplan, könnte sich
dann eine Verzögerung ergeben bis die Mittel im neuen Haushaltsplan
bereit gestellt waren. Die veranschlagten Umbauarbeiten würden nur
solche Bauamassnahmen betreffen, die notwendig seien, um den Altbau
mit dem ueubau zu einer betrieblichen Einheit zu verbinden und äusser-