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dem die im Altbau durch die Verlegung verschiedener Einrichtungen und
der Behandlungsräume in den Neubau frei werdenden Räume für ihre neue
Bestimmung, in der Hauptsache zur Belegung für Krankenbetten, verwend
bar zu machen. Auch sei es ein dringendes Bedürfnis, im Zusammenhang
mit dem Umbau im Altbau die Schaffung einer Isolierstation so rasch
wie möglich durchzuführen. Alle diese Vorhaben erfordern aber so star
ke bauliche Eingriffe, dass wahrscheinlich während dieser Arbeiten der
Altbau überhaupt nicht oder nur zu einem kleinen Teil belegt werden
kann. Nachdem der Neubau aber etwa gleichviel Betten enthalte wie jetzt
im Altbau belegt sind, könnte nach Fertigstellung des Neubaues die
- vorübergehende Nichtbelegung des Altbaues viel leichter durchgeführt
werden, als wenn erst nach einer kurzen Übergangszeit die vorübergehend
geschaffene grössere Belegungskapazität wieder eingeschränkt werden
müsste. Neben vielen anderen Vorteilen sei nur hervorzuheben, dass bei
Fortsetzung dieser Arbeiten dadurch schon eine wesentliche Ersparnis
erzielt werden kann, weil der Personalmehrbedarf für .das erweiterte
Haus bis zur Fertigstellung des Altbaues hinausgeschoben wird, während
bei späterem Umbau des Altbaues zunächst das Personal für das ganze Haus
angestellt werden muss und während der späteren betrieblichen Stille
gung des Altbaues die Wirtschaftlichkeit der Baumassnahmen zusätzlich
belastet. Die von Oberbürgermeister Konrad genannte Zahl des Staats
beitrags mit 200 000 DM sei sehr optimistisch. Die Verwaltung werde
zwar versuchen, einen Beitrag in Höhe der früher üblichen 10 A, was
diesem Betrag etwa entspreche, zu erhalten, ob dies aber möglich sei,
hänge davon ab, ob das Land die für solche Beiträge erforderlichen
Mittel im Staatshaushaltsplan auch beredt stelle, was immerhin frag
lich ist, nachdem verschiedene andere Kreise ebenfalls grössere Kran
kenhausbauten durchführen. Aber auch wenn man unterstelle, dass man
einen Staatsbeitrag in dieser Höhe erhalte, dürfe man nicht vergessen,
dass der in den hächsten Jahren zu leistende Schuldendienst so hoch
sei, dass ohne zusätzliche Einnahmen es schwer möglich wäre, die vom
Kreistag in den nächsten Jahren gewünschte zusätzliche Mittelbereit
stellung für den Strassenhaushalt auch tatsächlich aufzubringen.
Im gleichen Zusammenhang wie der erwartete Staatsbeitrag zu den
Baukosten der Krankenhäuser sei auch die Mehreinnahme aus der Kreisumlagt
zu betrachten. Bei Aufstellung des Haushaltsplansentwurfs und des Vor
berichts sei die Entwicklung der Steuerkraftzahlen in den anderen Krei
sen noch nicht bekannt gewesen. Wie dort schon die Erwartung zum Aus
druck gebracht worden sei, dürfe man aber wohl mit grosser Wahrschein
lichkeit davon ausgehen, dass dem Kreisverband mindestens ein ansehn
licher Teil verbleiben,würde. Dies sei davon abhängig, in welchem Um
fang die Steuerkraft der übrigen Kreise zugenommen habe. Während zum
_ Zeitpunkt der Abfassung des Vorberichts hiezu noch keine vergleichenden
Unterlagen vorhanden waren, habe man erst in den letzten Tagen vom Ge
meindetag erfahren können, dass die Zunahme der Steuerkraft des Kreises
Biberach nicht über dem Durchschnitt der Zunahme aller Kreise unseres
Landesteiles liege. Auch wenn der gesamte Mehrertrag der Kreisumlage von
rund 280 000 DM dem Kreisverband verbleibe und sich unter Umständen
darüber hinaus, der Saldo der Schlüsselzuweisungen und der Umlage für den
Strassenbau und des Landesfürsorgeverbandes zu Gunsten des Kreisverbands
verbessere, habe er die Ansicht, dass es finanzpolitisch falsch wäre,
den Umlagesatz zu senken, vielmehr sollte der gesamte Mehrertrag zur
Verminderung des Schuldbedarfs und damit zur Entlastung des Schulden
dienstes der nächsten Jahre verwendet werden, woraus sich die Voraus
setzung zur zusätzlichen Mittelbereitstellung für Strassenbauten erst
ergeben würde.