Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

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dem die im Altbau durch die Verlegung verschiedener Einrichtungen und 
der Behandlungsräume in den Neubau frei werdenden Räume für ihre neue 
Bestimmung, in der Hauptsache zur Belegung für Krankenbetten, verwend 
bar zu machen. Auch sei es ein dringendes Bedürfnis, im Zusammenhang 
mit dem Umbau im Altbau die Schaffung einer Isolierstation so rasch 
wie möglich durchzuführen. Alle diese Vorhaben erfordern aber so star 
ke bauliche Eingriffe, dass wahrscheinlich während dieser Arbeiten der 
Altbau überhaupt nicht oder nur zu einem kleinen Teil belegt werden 
kann. Nachdem der Neubau aber etwa gleichviel Betten enthalte wie jetzt 
im Altbau belegt sind, könnte nach Fertigstellung des Neubaues die 
- vorübergehende Nichtbelegung des Altbaues viel leichter durchgeführt 
werden, als wenn erst nach einer kurzen Übergangszeit die vorübergehend 
geschaffene grössere Belegungskapazität wieder eingeschränkt werden 
müsste. Neben vielen anderen Vorteilen sei nur hervorzuheben, dass bei 
Fortsetzung dieser Arbeiten dadurch schon eine wesentliche Ersparnis 
erzielt werden kann, weil der Personalmehrbedarf für .das erweiterte 
Haus bis zur Fertigstellung des Altbaues hinausgeschoben wird, während 
bei späterem Umbau des Altbaues zunächst das Personal für das ganze Haus 
angestellt werden muss und während der späteren betrieblichen Stille 
gung des Altbaues die Wirtschaftlichkeit der Baumassnahmen zusätzlich 
belastet. Die von Oberbürgermeister Konrad genannte Zahl des Staats 
beitrags mit 200 000 DM sei sehr optimistisch. Die Verwaltung werde 
zwar versuchen, einen Beitrag in Höhe der früher üblichen 10 A, was 
diesem Betrag etwa entspreche, zu erhalten, ob dies aber möglich sei, 
hänge davon ab, ob das Land die für solche Beiträge erforderlichen 
Mittel im Staatshaushaltsplan auch beredt stelle, was immerhin frag 
lich ist, nachdem verschiedene andere Kreise ebenfalls grössere Kran 
kenhausbauten durchführen. Aber auch wenn man unterstelle, dass man 
einen Staatsbeitrag in dieser Höhe erhalte, dürfe man nicht vergessen, 
dass der in den hächsten Jahren zu leistende Schuldendienst so hoch 
sei, dass ohne zusätzliche Einnahmen es schwer möglich wäre, die vom 
Kreistag in den nächsten Jahren gewünschte zusätzliche Mittelbereit 
stellung für den Strassenhaushalt auch tatsächlich aufzubringen. 
Im gleichen Zusammenhang wie der erwartete Staatsbeitrag zu den 
Baukosten der Krankenhäuser sei auch die Mehreinnahme aus der Kreisumlagt 
zu betrachten. Bei Aufstellung des Haushaltsplansentwurfs und des Vor 
berichts sei die Entwicklung der Steuerkraftzahlen in den anderen Krei 
sen noch nicht bekannt gewesen. Wie dort schon die Erwartung zum Aus 
druck gebracht worden sei, dürfe man aber wohl mit grosser Wahrschein 
lichkeit davon ausgehen, dass dem Kreisverband mindestens ein ansehn 
licher Teil verbleiben,würde. Dies sei davon abhängig, in welchem Um 
fang die Steuerkraft der übrigen Kreise zugenommen habe. Während zum 
_ Zeitpunkt der Abfassung des Vorberichts hiezu noch keine vergleichenden 
Unterlagen vorhanden waren, habe man erst in den letzten Tagen vom Ge 
meindetag erfahren können, dass die Zunahme der Steuerkraft des Kreises 
Biberach nicht über dem Durchschnitt der Zunahme aller Kreise unseres 
Landesteiles liege. Auch wenn der gesamte Mehrertrag der Kreisumlage von 
rund 280 000 DM dem Kreisverband verbleibe und sich unter Umständen 
darüber hinaus, der Saldo der Schlüsselzuweisungen und der Umlage für den 
Strassenbau und des Landesfürsorgeverbandes zu Gunsten des Kreisverbands 
verbessere, habe er die Ansicht, dass es finanzpolitisch falsch wäre, 
den Umlagesatz zu senken, vielmehr sollte der gesamte Mehrertrag zur 
Verminderung des Schuldbedarfs und damit zur Entlastung des Schulden 
dienstes der nächsten Jahre verwendet werden, woraus sich die Voraus 
setzung zur zusätzlichen Mittelbereitstellung für Strassenbauten erst 
ergeben würde.
	        
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