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In der anschliessenden Aussprache wenden sich die Mitglieder
Bürgermeister Bürker, Blank, Bürgermeister Leger, Schilling, Sommer
Dobler und Landtagsabgeordneter Raucher gegen den Antrag Konrad. Sie
halten es nicht vertretbar, im gegenwärtigen Zeitpunkt der ausserge
wöhnlichen finanziellen Belastung durch die ausserordentlichen Bauvor
haben den Hebesatz der Umlage zu senken, weil dies in den folgenden
Jahren entweder den Verzicht auf Durchführung dringend notwendiger
Aufgaben oder zwangsläufig eine Erhöhung der Umlage zur Folge haben
würde. Bürgermeister Hagel führt aus, dass der Antrag Konrad nicht
von der Hand zu weisen wäre, wenn die günstigen Erwartungen bezüglich
des Staatsbeitrags und des Finanzausgleichs eintreffen. Deshalb er
scheine es zweckmässig, den Antrag zunächst zurückzustellen bis die
zahlenmässigen Unterlagen bekannt sind und darüber bei Aufstellung
einer Uachtragshaushaltssätzung zu beschliessen. Oberbürgermeister
Konrad ändert seinen Antrag dahingehend, die Umlage zunächst auf 22
festzusetzen. Kreistagsmitglied Frommer unterstützt diesen Antrag.
In offener Abstimmung über den Antrag Konrad wird mit 27 gegen 2 Stim
men (Konrad und Frommer) beschlossen, den Antrag Konrad abzulehnen;
anschliessend wird entgegen dem Antrag Hagel beschlossen, entsprechend
dem Antrag des Kreisrats den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung
nach dem Entwurf der Kreispflege mit einem Hebesatz der Kreisumlage
von 25 festzustellen. "Sofern sich auf der Grundlage des gesetzlichen
Finanzausgleichs, aus den Ergebnissen der tatsächlichen Schlüsselzu
weisungen und Kreisumlage abzüglich des tatsächlichen Aufwands für die
Umlagen der Landstrassen I.Ordnung und des Landesfürsorgeverbands ein
Mehrertrag gegenüber den Planzahlen ergeben sollte, diesen Mehrertrag
zur Verwendung des Schuldbedarfs des ausserordentlichen Haushaltsplans
1952 zu verwenden. Dieser Beschluss soll' Bestandteil des Haushalts
plans und der Haushaltssatzung sein und im Falle des Eintretens seiner
Voraussetzungen eine Nachtragshaushaltssatzung erübrigen" ergibt eine
weitere Aussprache. Oberbürgermeister Konrad weist darauf hin, dass
dieser Antrag in einem gewissen Widerspruch zu dem eben gefassten Be
schluss sei und er auch im Entwurf der Haushaltssatzung nicht enthal
ten ist. KreisOberinspektor Rack verweist auf seine Ausführungen im
Vorbericht. Die Ansätze der Schlüsselzuweisungen, der Kreisumlage, der
Landesfürsorgeumlage und der Strassenbauumlage Ao11^/zu einer planungs
mässigen Einheit zusammengefasst werden, deren tatsächliche Auswirkung
mit dem Betrag der Zuweisung zum ausserordentlichen Haushaltsplan und
dem Schuldenbedarf gekoppelt sei. Ausgangspunkt hiefür sei, dass bei
der Entwurfsbearbeitung des Haushaltsplanes die Auswirkungen des Finanz
ausgleichs, wie auch die Relation der- Steuerkraftzunahme der einzelnen
Kreise nicht bekannt war. Aber auch auf der Grundlage, dass sididie
vom Land bereitgestellte Finanzausgleichsmasse in der Höhe des Vor
jahres halte, dass weiterhin die Verteilung nach den Steuerkraftzahlen
erfolge und ausserdem die Zunahme der Steuerkraft des Kreises Biberach
im Rahmen der allgemeinen Zunahme bei den übrigen Kreisen liege, sei es
im gegenwärtigen Zeitpunkt sehr schwer, die im Zusammenhang mit der
1inanzausgleichsregelung stehenden genannten 4 Planzahlen zahlenmässig
d^^bln zu fixieren. Ganz abgesehen davon, dass u.U. später sogar eine
völlig andere Finanzausgleichsregelung als jetzt angenommen, getroffen
^ r ~ -e vom Landratsamt bei den Gemeinden erhobenen Steuerkraft zahlen,
in denen sich aber voraussichtlich noch Änderungen ergeben werden, nach
dem schon nach den Unterlagen der Kreispflege ersichtlich ist, dass
sie in Einzelheiten verschiedentlich unrichtig sind, würden eine Kreis
umlage von 1 275 000 DM ergeben. Es wäre nun durchaus möglich, diesen
Betrag als Ansatz der Kreisumlage auf der Grundlage des bereits erfolg-