Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

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In der anschliessenden Aussprache wenden sich die Mitglieder 
Bürgermeister Bürker, Blank, Bürgermeister Leger, Schilling, Sommer 
Dobler und Landtagsabgeordneter Raucher gegen den Antrag Konrad. Sie 
halten es nicht vertretbar, im gegenwärtigen Zeitpunkt der ausserge 
wöhnlichen finanziellen Belastung durch die ausserordentlichen Bauvor 
haben den Hebesatz der Umlage zu senken, weil dies in den folgenden 
Jahren entweder den Verzicht auf Durchführung dringend notwendiger 
Aufgaben oder zwangsläufig eine Erhöhung der Umlage zur Folge haben 
würde. Bürgermeister Hagel führt aus, dass der Antrag Konrad nicht 
von der Hand zu weisen wäre, wenn die günstigen Erwartungen bezüglich 
des Staatsbeitrags und des Finanzausgleichs eintreffen. Deshalb er 
scheine es zweckmässig, den Antrag zunächst zurückzustellen bis die 
zahlenmässigen Unterlagen bekannt sind und darüber bei Aufstellung 
einer Uachtragshaushaltssätzung zu beschliessen. Oberbürgermeister 
Konrad ändert seinen Antrag dahingehend, die Umlage zunächst auf 22 
festzusetzen. Kreistagsmitglied Frommer unterstützt diesen Antrag. 
In offener Abstimmung über den Antrag Konrad wird mit 27 gegen 2 Stim 
men (Konrad und Frommer) beschlossen, den Antrag Konrad abzulehnen; 
anschliessend wird entgegen dem Antrag Hagel beschlossen, entsprechend 
dem Antrag des Kreisrats den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 
nach dem Entwurf der Kreispflege mit einem Hebesatz der Kreisumlage 
von 25 festzustellen. "Sofern sich auf der Grundlage des gesetzlichen 
Finanzausgleichs, aus den Ergebnissen der tatsächlichen Schlüsselzu 
weisungen und Kreisumlage abzüglich des tatsächlichen Aufwands für die 
Umlagen der Landstrassen I.Ordnung und des Landesfürsorgeverbands ein 
Mehrertrag gegenüber den Planzahlen ergeben sollte, diesen Mehrertrag 
zur Verwendung des Schuldbedarfs des ausserordentlichen Haushaltsplans 
1952 zu verwenden. Dieser Beschluss soll' Bestandteil des Haushalts 
plans und der Haushaltssatzung sein und im Falle des Eintretens seiner 
Voraussetzungen eine Nachtragshaushaltssatzung erübrigen" ergibt eine 
weitere Aussprache. Oberbürgermeister Konrad weist darauf hin, dass 
dieser Antrag in einem gewissen Widerspruch zu dem eben gefassten Be 
schluss sei und er auch im Entwurf der Haushaltssatzung nicht enthal 
ten ist. KreisOberinspektor Rack verweist auf seine Ausführungen im 
Vorbericht. Die Ansätze der Schlüsselzuweisungen, der Kreisumlage, der 
Landesfürsorgeumlage und der Strassenbauumlage Ao11^/zu einer planungs 
mässigen Einheit zusammengefasst werden, deren tatsächliche Auswirkung 
mit dem Betrag der Zuweisung zum ausserordentlichen Haushaltsplan und 
dem Schuldenbedarf gekoppelt sei. Ausgangspunkt hiefür sei, dass bei 
der Entwurfsbearbeitung des Haushaltsplanes die Auswirkungen des Finanz 
ausgleichs, wie auch die Relation der- Steuerkraftzunahme der einzelnen 
Kreise nicht bekannt war. Aber auch auf der Grundlage, dass sididie 
vom Land bereitgestellte Finanzausgleichsmasse in der Höhe des Vor 
jahres halte, dass weiterhin die Verteilung nach den Steuerkraftzahlen 
erfolge und ausserdem die Zunahme der Steuerkraft des Kreises Biberach 
im Rahmen der allgemeinen Zunahme bei den übrigen Kreisen liege, sei es 
im gegenwärtigen Zeitpunkt sehr schwer, die im Zusammenhang mit der 
1inanzausgleichsregelung stehenden genannten 4 Planzahlen zahlenmässig 
d^^bln zu fixieren. Ganz abgesehen davon, dass u.U. später sogar eine 
völlig andere Finanzausgleichsregelung als jetzt angenommen, getroffen 
^ r ~ -e vom Landratsamt bei den Gemeinden erhobenen Steuerkraft zahlen, 
in denen sich aber voraussichtlich noch Änderungen ergeben werden, nach 
dem schon nach den Unterlagen der Kreispflege ersichtlich ist, dass 
sie in Einzelheiten verschiedentlich unrichtig sind, würden eine Kreis 
umlage von 1 275 000 DM ergeben. Es wäre nun durchaus möglich, diesen 
Betrag als Ansatz der Kreisumlage auf der Grundlage des bereits erfolg-
	        
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