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ten Beschlusses, den Hebesatz von 25 A beizubehalten, zu veranschlagen.
Dagegen müsste dann bei den Z anderen Ansätzen, die im Zusammenhang
mit der Steuerkraft stehen, eine mehr oder weniger zutreffende geschätz
te Zahl eingestellt werden. Nachdem sich der Kreistag grundsätzlich da
rüber einig ist, dass der Mehrertrag"dem ausserordentlichen Haushalts
plan zur Verminderung des Schuldenbedarfs zugewiesen wird, wäre gleich
zeitig auch die erhöhte Zuweisung an den ausserordentlichen Plan und
-damit der verminderte Schuldenbedarf zahlenmässig festgelegt. Nachdem
aber diese Festlegung nicht genau erfolgen kann, gehe er davon aus,
- dass es richtiger sei, in diesem Punkt überhaupt keine Experimente zu
machen, sondern diese Zahlen unabhängig von ihrem nur annäherungsmässig
schätzbaren späteren Ergebnis in Höhe des Vorjahres einzuplanen und
mit dem beantragten Planvermerk zu versehen. Man müsse auch an die Mög
lichkeit denken, dass die Auswirkung der späteren gesetzlichen Regelung
u.U. den jetzigen Erwartungen nicht entspreche. In diesem Fall müsste
dann in einer späteren Nachtragssatzung der Schuldenbedarf erhöht wer
den, wobei es leicht möglich wäre, dass die hiezu erfahrungsmässig er
forderliche Zeit zu einer vorübergehenden Einstellung der Baumassnahmen
führen könnte, während eine solche Möglichkeit, und hierauf komme es
ihm ganz besonders an, durch die vorgeschlagene Fassung ausgeschlossen
wäre. Es sei völlig unübersehbar, zu welchem Zeitpunkt das Finanzaus
gleichsgesetz verabschiedet werde. Die Möglichkeit erscheint nicht aus
geschlossen, dass dies erst Ende dieses Jahres oder noch später erfolgt.
Die Mittel für die Baumassnahmen würden aber gerade jetzt und in den
nächsten Monaten benötigt. Für die Fortführung der Baumassnahmen sei
es aber nicht nur notwendig, die Mittel haushaltsplanmässig, sondern
auch kassenmässig bereit zu haben. Eine Vorfinanzierung durch Kassen
kredite für Ausgaben des ausserordentlichen Haushaltsplanes sei aber
gesetzlich nicht möglich. Auch aus diesen Gründen der praktischen
Durchführung sei es richtig, jetzt den in den nächsten Monaten notwen
digen Ausgabenbedarf so bereitzustellen, dass sein Eingang auch recht
lich und tatsächlich gesichert ist. Durch den vorgeschlagenen Planver
merk könnte allen Möglichkeiten der Auswirkungen des Finanzausgleichs
im Rahmen eines per Saldo gleichen Ergebnisses wie im Vorjahr bis zu
einem unbegrenzten Mehrerttag Rechnung getragen werden, ohne die Fort
führung der Bauvorhaben zu beeinträchtigen, wobei der Antrag auch ein
schliesse, dass es sich u.U. um einen Betrag in der Grössenordnung von
500000 DM handle. Die im-Augenblick zugänglichen Unterlagen würden immer
hin den Schluß zulassen, dass dem Kreisverband aus diesen Ansätzen ein
ganz erheblicher Betrag zur vorgesehenen Verwendung verbleibe.
In der anschliessenden-Abstimmung wird der Antrag mit 26 gegen 5
Stimmen angenommen.und als § 5 in die HaushaltsSatzung übernommen. Die
Haushaltssatzung wird demzufolge in der anschliessend vom Vorsitzenden
im folgenden Wortlaut verlesenen Fassung mit 28 gegen 1 Stimme fest
gestellt:
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
I. ordentlicher Haushalt
in Einnahme auf 7 241 114 DM
in Ausgabe auf 7 241 114 DM
II. ausserordentlicher Haushalt
in Einnahme auf 858 000 DM
in Ausgabe auf 858 000 DM.