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Der Antrag wird in offener Abstimmung mit 21 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Anschliessend erfolgt geheime Wahl über die Stellenbesetzung.
Von 29 anwesenden Mitgliedern werden einschliesslich des Vorsitzen
den 50 Stimmzettel abgegeben. Die Stimmenzählung erbringt folgendes
Ergebnis:
21 Stimmen entfallen auf den Bewerber Rack
8 Stimmen auf den Bewerber Braig
1 Stimmzettel ist leer.
Damit ist der Bewerber Rack mit Stimmenmehrheit gewählt; der Vor
sitzende stellt folgenden
Beschluss
fest.
1. Der Kreistag wählt den Bewerber Rack zum Kreisamtmann im Sinne
des Artikel 41 der Kreisordnung.
2. Zu dieser Stellenbesetzung die Zustimmung nach § 16 des Gesetzes
zu Artikel 1Z1 GG. zu beantragen.
Anschliessend eröffnet der Vorsitzende diese Entscheidung dem gewähl
ten Bewerber Rack und gibt ihm den Wunsch des Kreistags bekannt,
dass er sich bemühen werde, mit den anderen Beamten des Kreisverbands
sowie den Ärzten und Schwestern der Krankenhäuser in ein möglichst
gutes Verhältnis zu kommen. Rack dankt dem Kreistag für die Wahl und
das ihm damit erwiesene Vertrauen. Er werde sich bemühen, dieses Ver
trauen in seiner Tätigkeit zu rechtfertigen und sich zu erhalten.
Bezüglich der Zusammenarbeit mit den anderen Beamten und Angestellten
des Kreisverbands glaube er, den Wunsch des Kreistags erfüllen zu
können, zumal er bis jetzt mit allen recht gut ausgekommen sei und
auch glaube sagen zu dürfen, dass die Mehrzahl seine Wahl günstig
aufnehmen werde. • •
Die Öffentlichkeit der Sitzung wird
wieder hergestellt.
§ 6
Bekanntgaben von Beschlüssen des Kreisrats.
Seit der letzten Sitzung des Kreistags am 50.Jan.1952 wurden vom
Kreisrat in 6 Sitzungen insgesamt 148 Geschäftsgegenstände behandelt.
Die wesentlichen Beratungsergebnisse wurden den Kreistagsmitgliedern
in den Sitzungsberichten mitgeteilt. Unter den Entscheidungen des
Kreisrats befinden sich folgende Beschlüsse, die in Anwendung des
Artikel 29 Abs.2 der Kreisordnung vom Kreisrat an Stelle des Kreis
tags entschieden wurden und deshalb dem Kreistag besonders bekannt
zu geben sind;