Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

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Der Antrag wird in offener Abstimmung mit 21 zu 8 Stimmen abgelehnt. 
Anschliessend erfolgt geheime Wahl über die Stellenbesetzung. 
Von 29 anwesenden Mitgliedern werden einschliesslich des Vorsitzen 
den 50 Stimmzettel abgegeben. Die Stimmenzählung erbringt folgendes 
Ergebnis: 
21 Stimmen entfallen auf den Bewerber Rack 
8 Stimmen auf den Bewerber Braig 
1 Stimmzettel ist leer. 
Damit ist der Bewerber Rack mit Stimmenmehrheit gewählt; der Vor 
sitzende stellt folgenden 
Beschluss 
fest. 
1. Der Kreistag wählt den Bewerber Rack zum Kreisamtmann im Sinne 
des Artikel 41 der Kreisordnung. 
2. Zu dieser Stellenbesetzung die Zustimmung nach § 16 des Gesetzes 
zu Artikel 1Z1 GG. zu beantragen. 
Anschliessend eröffnet der Vorsitzende diese Entscheidung dem gewähl 
ten Bewerber Rack und gibt ihm den Wunsch des Kreistags bekannt, 
dass er sich bemühen werde, mit den anderen Beamten des Kreisverbands 
sowie den Ärzten und Schwestern der Krankenhäuser in ein möglichst 
gutes Verhältnis zu kommen. Rack dankt dem Kreistag für die Wahl und 
das ihm damit erwiesene Vertrauen. Er werde sich bemühen, dieses Ver 
trauen in seiner Tätigkeit zu rechtfertigen und sich zu erhalten. 
Bezüglich der Zusammenarbeit mit den anderen Beamten und Angestellten 
des Kreisverbands glaube er, den Wunsch des Kreistags erfüllen zu 
können, zumal er bis jetzt mit allen recht gut ausgekommen sei und 
auch glaube sagen zu dürfen, dass die Mehrzahl seine Wahl günstig 
aufnehmen werde. • • 
Die Öffentlichkeit der Sitzung wird 
wieder hergestellt. 
§ 6 
Bekanntgaben von Beschlüssen des Kreisrats. 
Seit der letzten Sitzung des Kreistags am 50.Jan.1952 wurden vom 
Kreisrat in 6 Sitzungen insgesamt 148 Geschäftsgegenstände behandelt. 
Die wesentlichen Beratungsergebnisse wurden den Kreistagsmitgliedern 
in den Sitzungsberichten mitgeteilt. Unter den Entscheidungen des 
Kreisrats befinden sich folgende Beschlüsse, die in Anwendung des 
Artikel 29 Abs.2 der Kreisordnung vom Kreisrat an Stelle des Kreis 
tags entschieden wurden und deshalb dem Kreistag besonders bekannt 
zu geben sind;
	        
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