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§ 6
Bestellung der Mitglieder des Ausgleichsausschusses.
Die Amtszeit des bisherigen Ausschusses läuft nach der ersten
Leistungsdurchführungsverordnung am 31.3.1953 ab. Zur Neubildung des
Ausschusses ist nach § 309 LAG. der Kreistag zuständig. Die Vorschläge
der Geschädigtenverbände und der Antrag des Kreisrats werden bekannt
gegeben.
Dem Vorschlag des Kreisrats entsprechend wird einstimmig
beschlossen,
folgende Beisitzer des Ausgleichsausschusses auf die Dauer von 2 Jahren
zu wählen:
1) Vertreter der Heimatvertriebenen:
Kurt Siebenhaar in Biberach
als Stellvertreter:
1) Paul Kolloch in Laupheim
2) Max Langkau in Ochsenhausen.
2) Vertreter der Kriegssachgeschädigten:
Priseurmeister Stark in Biberach
als Stellvertreter:
1) Ströbele Max, jun. Bauer in Ochsenhausen
2) Graupner Arno, Kaufmann in Biberach.
3) Vertreter der Nichtgeschädigten:
Dr. Eugen Braun, Landwirt in Appendorf
als Stellvertreter:
1) Kreisratsmitglied Bürgermeister Harsch in Winterstettenstadt
2) Kreisratsmitglied Adolf Schilling, Sägewerksbesitzer in
Schwendi.
§ 7
Bekanntgabe von Eilbeschlüssen des Kreisrats.
Seit der letzten Sitzung des Kreistags am 4.9.1952 wurden vom
Kreisrat in 4 Sitzungen 127 Geschäftsgegenstände behandelt. Die wesent
lichen Beratungsergebnisse wurden den Kreistagsmitgliedern in den
Sitzungsberichten jeweils mitgeteilt. Unter den Entscheidungen des
Kreisrats befinden sich folgende Beschlüsse, die in Anwendung des Ar
tikel 29 Absatz 2 vom Kreisrat anstelle des Kreistags entschieden wur
den und deshalb dem Kreistag besonders bekanntzugeben sind:
1) Wahl der Beisitzer für die Auswahl der Schöffen und Geschworenen
- § 5 der Sitzung vom 28.10.1952 -
2) Änderung der Kreissatzung über die Entschädigung der ehrenamtlich
Tätigen - § 32 der Sitzung vom 28.10.1952 -
3) Schuldaufnahmen der Kreissparkasse - § 16 des Berichts vom 17.1.53,
§ 33 des Berichts vom 28.10.1952 -