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4) Stellungnahme zu verschiedenen Rechnungsabschlüssen der Kreis
sparkasse - § 34 der Sitzung vom 28.10.1952 -
5) Stellungnahme zum Voranschlag über den Verwaltungsaufwand der
Kreissparkasse für das Rechnungsjahr 1953 - § 36 der Sitzung vom
17.12.1952 -
6) Änderung des Haushaltsplans 1952 im Rahmen des in der letzten
Kreistagssitzung beschlossenen Planvermerks - § 14 der Sitzung
vom 17.12.1952 -
Der Kreistag nimmt von diesen Beschlüssen
ohne Einwendungen Kenntnis.
§ 8
Organisationsangelegenheiten.
Der Vorsitzende gibt zunächst einige grundsätzliche Ausführungen
über die Problematik von Organisationsfragen und die sich aus der Art
und dem Umfang der Aufgabenstellung daraus für die funktionsmässige
Gliederung des für ihre Bewältigung erforderlichen Apparates ergeben
den Folgerungen. Hiebei müsse wiederum unterschieden werden die streng
sachliche Funktionsgliederung und die Bewertung der Einzelfunktionen,
unabhängig von der Person als Grundlage des Organisations- und Stellen
plans und andererseits die rein personelle Frage, wem die einzelnen
Funktionen und die entsprechenden Stellen übertragen werden. Obwohl
beide, das sachliche und das persönliche Organisationsproblem häufig
ineinander übergreifen und sich gegenseitig beeinflussen, seien sie im
Prinzip auseinanderzuhalten. Soweit die sachlichen und örtlichen Gege
benheiten persönliche Rücksichtnahmen zulassen, könne dies ohne Nach
teil geschehen, wo sie aber den sachlichen Rahmen sprengen, könnten
sie nicht berücksichtigt werden. Dies ergebe sich aus der berechtigten
.Forderung einer wirtschaftlichen Verwaltungsorganisation.
Da in der heutigen Sitzung eine Fülle von Organisations- und Per
sonalfragen zur Debatte stehen, schlägt der Vorsitzende vor, die sach
lichen und persönlichen Gesichtspunkte getrennt voneinander zu behan
deln und zunächst die Fragen des Stellenplans mit den Auswirkungen auf
die Besoldungssatzung zu behandeln und erst dann die personellen Ent
scheidungen zu treffen. Dies begünstige eine sachliche Beratung und
erleichtere die Unterscheidung der verschiedenen Ursprünge für die
Fülle der beantragten Besoldungssatzungsänderungen und der personellen
Vorschläge hiezu. Sonach solle getrennt beraten werden über die Er
füllung der Unterbringungspflicht nach dem Gesetz zu Artikel 131 GG
und die damit verbundene Organisation des Ausgleichsamts, sowie über
die davon unabhängige Geschäftsführerstelle des Kreissozialamts und
die Umwandlung einer ausserplanmässigen Anstellung in eine planmässige
abschliessend über die rein persönlichen Vorrückungen.
Diese Ausführungen finden
einmütige Zustimmung.