Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

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4) Stellungnahme zu verschiedenen Rechnungsabschlüssen der Kreis 
sparkasse - § 34 der Sitzung vom 28.10.1952 - 
5) Stellungnahme zum Voranschlag über den Verwaltungsaufwand der 
Kreissparkasse für das Rechnungsjahr 1953 - § 36 der Sitzung vom 
17.12.1952 - 
6) Änderung des Haushaltsplans 1952 im Rahmen des in der letzten 
Kreistagssitzung beschlossenen Planvermerks - § 14 der Sitzung 
vom 17.12.1952 - 
Der Kreistag nimmt von diesen Beschlüssen 
ohne Einwendungen Kenntnis. 
§ 8 
Organisationsangelegenheiten. 
Der Vorsitzende gibt zunächst einige grundsätzliche Ausführungen 
über die Problematik von Organisationsfragen und die sich aus der Art 
und dem Umfang der Aufgabenstellung daraus für die funktionsmässige 
Gliederung des für ihre Bewältigung erforderlichen Apparates ergeben 
den Folgerungen. Hiebei müsse wiederum unterschieden werden die streng 
sachliche Funktionsgliederung und die Bewertung der Einzelfunktionen, 
unabhängig von der Person als Grundlage des Organisations- und Stellen 
plans und andererseits die rein personelle Frage, wem die einzelnen 
Funktionen und die entsprechenden Stellen übertragen werden. Obwohl 
beide, das sachliche und das persönliche Organisationsproblem häufig 
ineinander übergreifen und sich gegenseitig beeinflussen, seien sie im 
Prinzip auseinanderzuhalten. Soweit die sachlichen und örtlichen Gege 
benheiten persönliche Rücksichtnahmen zulassen, könne dies ohne Nach 
teil geschehen, wo sie aber den sachlichen Rahmen sprengen, könnten 
sie nicht berücksichtigt werden. Dies ergebe sich aus der berechtigten 
.Forderung einer wirtschaftlichen Verwaltungsorganisation. 
Da in der heutigen Sitzung eine Fülle von Organisations- und Per 
sonalfragen zur Debatte stehen, schlägt der Vorsitzende vor, die sach 
lichen und persönlichen Gesichtspunkte getrennt voneinander zu behan 
deln und zunächst die Fragen des Stellenplans mit den Auswirkungen auf 
die Besoldungssatzung zu behandeln und erst dann die personellen Ent 
scheidungen zu treffen. Dies begünstige eine sachliche Beratung und 
erleichtere die Unterscheidung der verschiedenen Ursprünge für die 
Fülle der beantragten Besoldungssatzungsänderungen und der personellen 
Vorschläge hiezu. Sonach solle getrennt beraten werden über die Er 
füllung der Unterbringungspflicht nach dem Gesetz zu Artikel 131 GG 
und die damit verbundene Organisation des Ausgleichsamts, sowie über 
die davon unabhängige Geschäftsführerstelle des Kreissozialamts und 
die Umwandlung einer ausserplanmässigen Anstellung in eine planmässige 
abschliessend über die rein persönlichen Vorrückungen. 
Diese Ausführungen finden 
einmütige Zustimmung.
	        
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