Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

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1 Oberinspektor beim Ausgleichsamt in Besoldungsgruppe A 4 b 2 
1 Verwaltungssekretär beim Kreissozialamt in Bes.Gruppe A 7 a 
2 Verwaltungssekretäre beim Ausgleichsamt in Bes.Gruppe A 7 a. 
Zu diesen beiden Stellen wird zusätzlich beschlossen, sie mit dem 
Vermerk »künftig wegfallend" zu versehen. 
Im Zusammenhang mit der Beratung über die Stellenbesetzung 
wird bezüglich einer Sekretärstelle beim Ausgleichsamt ergänzend 
beschlossen, daß ihre Aufnahme in die Besoldungssatzung erst mit 
Wirkung vom Tage ihrer Besetzung an in Kraft tritt - vergl. § 15 
§ 10 
Geschäftsführerstelle des Kreissozialamts. 
Die Punktionen des Geschäftsführers des Kreissozialamts und 
damit auch die formale Befugnis zur Entscheidung der einzelnen Für 
sorgefälle wurde unter den besonderen Verhältnissen der Nachkriegs 
zeit in der Berson des Kreisamtmanns vereinigt. Während vor dem 
Kriege das Sozialamt mit Jugendamt mit 1 Amtmann, 2 Oberinspektoren 
und 1 Inspektor besetzt war, waren zum damaligen Zeitpunkt nur noch 
2 Inspektoren im Dienst. In der Zwischenzeit sind aber durch die 
Kriegsfolgenfürsorge die Aufgaben des Kreissozialamts in ungewöhn 
licher Weise angewachsen. Somit stand von vornherein als vordring 
liche Aufgabe fest, dieses Amt Zug um Zug auf den notwendigen Stand 
wieder aufzubauen. Da bis zur Währungsreform die allgemeine und 
planende Verwaltung durch die inflationistische Geldlage ziemlich 
brach gelegen hat, konnte sich der Kreisamtmann dem Aufgabengebiet 
des Sozialamts zu dieser Zeit auch ausreichend widmen und geeignete 
Kräfte einarbeiten, denen im Maße ihrer Einarbeitung im laufe der 
Jahre Zug um Zug erhöhte Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem 
personellen Wiederaufbau des Amtes (Wiederaufnahme des Dienstes des 
vorübergehend suspendierten Kreisoberinspektors Edel, Übernahme des 
Kreisinspektors Raidt vom Ernährungs- und Wirtschaftsamt, Neuein 
stellung des ap. Kreisinspektors Kolb) gegeben werden konnte. Damit 
war Verbunden, daß sich der Kreisamtmann von den laufenden Angelegen 
heiten des Kreissozialamts mehr und mehr zurückziehen konnte, was° 
gleichzeitig im Zusammenhang stand mit der Fülle "der Aufgaben im 
Bereich der allgemeinen Kreisverbandsverwaltung nach der Währungs 
reform. Dies gab für den Kreisamtmann ausserdem ärst die Voraus- 
setz’ung, die Leitung der Kreiskrankenhausverwaltung zu übernehmen, 
die mit ihren planerplch weitgehend regulierbaren Haushalts- und 
Kassenauswirkungen in viel engerer Beziehung zu den wirtschaftlichen 
Verantwortlichkeiten der allgemeinen Verwaltung steht, als das sich 
aus einer Vielzahl oft zwangsläufiger Einzelfälle zusammensetzende 
Spezialgebiet des Kreissozialamts. In dieser Entwicklung war in 
sachlicher Hinsicht die künftige Organisationsgestaltung der Kreis 
verbandsverwaltung in den Grundzügen bereits sichtbar und es ist 
heute nur noch ein sich den tatsächlichen Gegebenheiten angleichen 
der notwendiger formaler Schritt, eine verantwortliche Geschäfts 
führerstelle zu schaffen und sie entsprechend der Bedeutung des Amts 
in Besoldungsgruppe A 5 b einzustufen.
	        
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