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1 Oberinspektor beim Ausgleichsamt in Besoldungsgruppe A 4 b 2
1 Verwaltungssekretär beim Kreissozialamt in Bes.Gruppe A 7 a
2 Verwaltungssekretäre beim Ausgleichsamt in Bes.Gruppe A 7 a.
Zu diesen beiden Stellen wird zusätzlich beschlossen, sie mit dem
Vermerk »künftig wegfallend" zu versehen.
Im Zusammenhang mit der Beratung über die Stellenbesetzung
wird bezüglich einer Sekretärstelle beim Ausgleichsamt ergänzend
beschlossen, daß ihre Aufnahme in die Besoldungssatzung erst mit
Wirkung vom Tage ihrer Besetzung an in Kraft tritt - vergl. § 15
§ 10
Geschäftsführerstelle des Kreissozialamts.
Die Punktionen des Geschäftsführers des Kreissozialamts und
damit auch die formale Befugnis zur Entscheidung der einzelnen Für
sorgefälle wurde unter den besonderen Verhältnissen der Nachkriegs
zeit in der Berson des Kreisamtmanns vereinigt. Während vor dem
Kriege das Sozialamt mit Jugendamt mit 1 Amtmann, 2 Oberinspektoren
und 1 Inspektor besetzt war, waren zum damaligen Zeitpunkt nur noch
2 Inspektoren im Dienst. In der Zwischenzeit sind aber durch die
Kriegsfolgenfürsorge die Aufgaben des Kreissozialamts in ungewöhn
licher Weise angewachsen. Somit stand von vornherein als vordring
liche Aufgabe fest, dieses Amt Zug um Zug auf den notwendigen Stand
wieder aufzubauen. Da bis zur Währungsreform die allgemeine und
planende Verwaltung durch die inflationistische Geldlage ziemlich
brach gelegen hat, konnte sich der Kreisamtmann dem Aufgabengebiet
des Sozialamts zu dieser Zeit auch ausreichend widmen und geeignete
Kräfte einarbeiten, denen im Maße ihrer Einarbeitung im laufe der
Jahre Zug um Zug erhöhte Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem
personellen Wiederaufbau des Amtes (Wiederaufnahme des Dienstes des
vorübergehend suspendierten Kreisoberinspektors Edel, Übernahme des
Kreisinspektors Raidt vom Ernährungs- und Wirtschaftsamt, Neuein
stellung des ap. Kreisinspektors Kolb) gegeben werden konnte. Damit
war Verbunden, daß sich der Kreisamtmann von den laufenden Angelegen
heiten des Kreissozialamts mehr und mehr zurückziehen konnte, was°
gleichzeitig im Zusammenhang stand mit der Fülle "der Aufgaben im
Bereich der allgemeinen Kreisverbandsverwaltung nach der Währungs
reform. Dies gab für den Kreisamtmann ausserdem ärst die Voraus-
setz’ung, die Leitung der Kreiskrankenhausverwaltung zu übernehmen,
die mit ihren planerplch weitgehend regulierbaren Haushalts- und
Kassenauswirkungen in viel engerer Beziehung zu den wirtschaftlichen
Verantwortlichkeiten der allgemeinen Verwaltung steht, als das sich
aus einer Vielzahl oft zwangsläufiger Einzelfälle zusammensetzende
Spezialgebiet des Kreissozialamts. In dieser Entwicklung war in
sachlicher Hinsicht die künftige Organisationsgestaltung der Kreis
verbandsverwaltung in den Grundzügen bereits sichtbar und es ist
heute nur noch ein sich den tatsächlichen Gegebenheiten angleichen
der notwendiger formaler Schritt, eine verantwortliche Geschäfts
führerstelle zu schaffen und sie entsprechend der Bedeutung des Amts
in Besoldungsgruppe A 5 b einzustufen.