Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

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Damit soll nicht die Schaffung einer zusätzlichen Stelle ver 
bunden sein, sondern die Gesamtzahl der Stellen gleich bleiben. Nach 
Auffassung des Kreisrats kommt hiefür nur einer der beiden bisher 
schon beim Kreissozialamt tätigen Oberinspektoren unter Aufhebung 
der Stelle des Gewählten in Frage. 
Der Vorsitzende stellt den Antrag des Kreisrats zur Debatte, 
in Besoldungsgruppe A 3 b die besondere Stelle eines Geschäftsführers 
des Kreissozialamts zu schaffen und gleichzeitig die bisherige, von 
dem Gewählten innegehabte Oberinspektorenstelle in Besoldungsgruppe 
A 4 b 1 aufzuheben, wobei bei der Stelle des Kreisamtmanns der Zu 
satz "zugleich Geschäftsführer des Kreissozialamts" zu streichen 
wäre. 
Bürgermeister Kienle, Bihlafingen weist auf die bisherige Linie 
hin, die Kreisverbandsverwaltung beim Kreisamtmann zusammenlaufen 
zu lassen und man diese durch die besondere Schaffung einer Ge 
schäftsführerstelle des KreisSozialamts nicht verlassen sollte. Der 
Vorsitzende weist auf die Ausführungen in den Sitzungsberichten des 
Kreisrats hin, dass dieser Antrag nicht die Auflösung der bisher 
sich gut bewährten Einheit der Verwaltung beinhalten solle. Es sei 
nach wie vor so, dass alle Dienststellen in grundsätzlichen, organi 
satorischen und personellen Angelegenheiten über die Dienststelle 
des Kreisamtmanns in der Spitze beim Landrat zusammenlaufen. Kreis 
amtsrat Rack führt aus, daß er sich bei diesem Antrag vollauf be 
wusst war, daß 1 der Eindruck naheliege, daß er einen Teil der bisheri 
gen Aufgaben des Kreisamtmanns jetzt abgebe. Dies sei aber nicht der 
Fall. Auch Kreisamtsdirektor Beuerle habe als formeller Leiter des 
Kreissozialamts mehr und mehr die Verantwortung der Einzelfälle 
nach unten abgegeben. Dies sei anders auch gar nicht möglich, denn 
wenn man sich jeden einzelnen Fürsorgefall zur Entscheidung Vorbe 
halten wolle, bleibe für die sonstigen Aufgaben des Kreis amtmann s 
nicht mehr viel Zeit übrig. Auch Kreisamtsdirektor Beuerle habe die 
vorgeschlagene Lösung der Schaffung einer Geschäftsführerstelle be 
reits vorbereitet, was sich aus den nachherigen Ausführungen der 
beiden Bewerber um diese Stelle bestätigen werde. Es gehe nicht da 
rum, das Sozialamt als selbständiges Amt von der Kreisverbandsver 
waltung abzutrennen, sondern darum, den praktischen Zustand formal 
zu sanktionieren, die Bearbeitung und Entscheidung der einzelnen 
Fürsorgefälle in die Verantwortung eines in dieser speziellen Funk 
tion tätigen Beamten zu legen, der organisatorisch nach wie vor 
'unselbständiger Teil der Kreisverbandsverwaltung bleibe. Es sei 
aber notwendig, klare Verantwortlichkeiten zu schaffen und formal 
festzulegen. Wenn dem Geschäftsführer die verantwortliche Bearbeitung 
der Fürsorgeangelegenheiten obliege, müsse man ihm auch die der 
Verantwortung entsprechende Stelle geben, ohne dass dies ohne wei 
teres eine Änderung seiner bisherigen Funktionen bedirige. Es gehe 
bei der heutigen Entscheidung ausschliesslich darum, ob der Kreis 
tag die in dieser Aufgabe liegende Verantwortlichkeit mit einer Amt 
mannstelle oder mit einer Oberinspektorsteile bewerte. Da nach den 
allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen und nach dem Umfang des Amts eine 
Amtmannstelle gerechtfertigt sei, sollte auch im Zusammenhang einer 
gerechten Bewertung im Zuge einer guten Personalpolitik die ent 
sprechende Folgerung daraus gezogen werden, wobei es nicht mehr als 
ein Hinweis sein solle, daß auch andere Sozialämter, darunter auch 
kleinere, mit Amtmännern besetzt seien. Der Kreis habe ein Interesse 
daran, gutes Personal zu gewinnen und zu halten, was sich auf die 
Dauer bestimmt vorteilhafter auswirke, als eine Sparsamkeit am
	        
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