Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

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falschen Platze. Die Tätigkeit des Geschäftsführers wirke sich 
nicht nur in der Ausgabenseite der bewilligten Fürsorgeleistungen, 
sondern ganz besonders auch in der Betreibung möglicher Ersatz 
leistungen auf der Einnahmeseite aus. Mach Beantwortung der Anfrage 
des Beigeordneten Blank, Biberach über die finanziellen Auswirkungen 
der Stellenhebung hebt Landtagsabgeordneter Mancher, Biberach her 
vor, daß der Mehraufwand nicht ins Verhältnis zu der grundsätzlichen 
Frage der Auswirkungen einer richtigen Organisation gebracht werden 
könne. Man müsse anerkennen, daß der Kreisamtmann bei der Fülle 
seiner Aufgaben nicht jeden laufenden Fall jedes Gebiets der Ver 
waltung selbst entscheiden könne. Bürgermeister Hagel, Laupheim er 
klärt, daß er als Verwaltungsfachmann ohne Einschränkung anerkennen 
müsse, daß die Bedeutung des Kreissozialamts in unserem großen Kreis 
eine Amtmannstelle rechtfertige. Bürgermeister Kienle, Bihlafingen 
bringt die Schaffung dieser Stelle in Zusammenhang mit der sich bei 
ihrer Besetzung ergebenden Rivalität zwischen den Kreisoberinspek 
toren Edel und Romer. Bürgermeister Hagel, Laupheim weist darauf hin, 
daß die Frage der personellen Besetzung von der Entscheidung über 
die Bewertung der Stelle getrennt bleiben sollte. Der Vorsitzende 
bittet, entsprechend der vom Kreistag einmütig gebilligten Verhand 
lungsweise in der Debatte bei den Gesichtspunkten der sachlichen 
Stellenbewertung zu bleiben und die Fragen der persönlichen Aus 
wirkungen bis zur nachfolgenden Beratung dieses Punktes zurückzu 
stellen. Bürgermeister Bürker, Rissegg bringt ebenfalls seine Über 
zeugung zum Ausdruck, dass eine Amtmann stelle gerechtfertigt ist und 
die sich daraus ergebende, nicht sehr bedeutende finanzielle Mehr 
belastung in Kauf genommen werden muss. Nachdem Einmütigkeit besteht, 
daß der Vorschlag des Kreisrats gerechtfertigt und begründet ist, 
wird einstimmig folgende Änderung der Besoldungssatzung mit Wirkung 
ab 1.4.1953 
beschlossen: 
1) In Besoldungsgruppe A 2 d ist der Zusatz "zugleich Leiter 
des KreisSozialamts" zu streichen. 
2) In Besoldungsgruppe A 3 b neu aufzuführen: 
1 Verwaltungsamtmann als Leiter des Kreissozialamts. 
3) In Besoldungsgruppe A 4 b 1 zu streichen: 
1 Kreisoberinspektor beim Kreissozialamt.
	        
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