--11
falschen Platze. Die Tätigkeit des Geschäftsführers wirke sich
nicht nur in der Ausgabenseite der bewilligten Fürsorgeleistungen,
sondern ganz besonders auch in der Betreibung möglicher Ersatz
leistungen auf der Einnahmeseite aus. Mach Beantwortung der Anfrage
des Beigeordneten Blank, Biberach über die finanziellen Auswirkungen
der Stellenhebung hebt Landtagsabgeordneter Mancher, Biberach her
vor, daß der Mehraufwand nicht ins Verhältnis zu der grundsätzlichen
Frage der Auswirkungen einer richtigen Organisation gebracht werden
könne. Man müsse anerkennen, daß der Kreisamtmann bei der Fülle
seiner Aufgaben nicht jeden laufenden Fall jedes Gebiets der Ver
waltung selbst entscheiden könne. Bürgermeister Hagel, Laupheim er
klärt, daß er als Verwaltungsfachmann ohne Einschränkung anerkennen
müsse, daß die Bedeutung des Kreissozialamts in unserem großen Kreis
eine Amtmannstelle rechtfertige. Bürgermeister Kienle, Bihlafingen
bringt die Schaffung dieser Stelle in Zusammenhang mit der sich bei
ihrer Besetzung ergebenden Rivalität zwischen den Kreisoberinspek
toren Edel und Romer. Bürgermeister Hagel, Laupheim weist darauf hin,
daß die Frage der personellen Besetzung von der Entscheidung über
die Bewertung der Stelle getrennt bleiben sollte. Der Vorsitzende
bittet, entsprechend der vom Kreistag einmütig gebilligten Verhand
lungsweise in der Debatte bei den Gesichtspunkten der sachlichen
Stellenbewertung zu bleiben und die Fragen der persönlichen Aus
wirkungen bis zur nachfolgenden Beratung dieses Punktes zurückzu
stellen. Bürgermeister Bürker, Rissegg bringt ebenfalls seine Über
zeugung zum Ausdruck, dass eine Amtmann stelle gerechtfertigt ist und
die sich daraus ergebende, nicht sehr bedeutende finanzielle Mehr
belastung in Kauf genommen werden muss. Nachdem Einmütigkeit besteht,
daß der Vorschlag des Kreisrats gerechtfertigt und begründet ist,
wird einstimmig folgende Änderung der Besoldungssatzung mit Wirkung
ab 1.4.1953
beschlossen:
1) In Besoldungsgruppe A 2 d ist der Zusatz "zugleich Leiter
des KreisSozialamts" zu streichen.
2) In Besoldungsgruppe A 3 b neu aufzuführen:
1 Verwaltungsamtmann als Leiter des Kreissozialamts.
3) In Besoldungsgruppe A 4 b 1 zu streichen:
1 Kreisoberinspektor beim Kreissozialamt.