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§ 11
Aufhebung der Stelle eines beamteten Strassenwarts.
Strassenwart Martin Wiest ist nach Erreichung der Altersgrenze
am 30. November 1952 in den Ruhestand getreten. Er war der letzte
beamtenrechtlich angestellte Strassenwart des Kreisverbands. Die Re
gelung seines Nachfolgers ist privatrechtlich erfolgt. Dadurch kann
diese Beamtenstelle mit Wirkung ab 1.12.1952 aufgehoben werden.
Dem Antrag des Kreisrats entsprechend wird einstimmig
beschlossen,
in der Besoldungssatzung die Stelle des Straßenwarts in Dietmanns
in Besoldungsgruppe A 11 mit Wirkung ab 1.12.1952 zu streichen.
§ 12
Nicht öffentlich.
Schaffung einer Planstelle für den außerplanmäßigen Kreis
inspektor Kolb beim Kreissozialamt.
Durch die ständige Aufgabenzunahme beim Kreissozialamt wurde
zum 1.4.1951 der außerplanmäßige Kreisinspektor Kolb eingestellt.
Er hat sich zur vollen Zufriedenheit eingearbeitet und bedeutet eine
wertvolle Arbeitskraft. Die gegenwärtige Geschäftslage läßt seine
Entlassung nicht zu. Nachdem er die regelmäßige ausserplanmässige
Dienstzeit erfüllt hat und seine Leistungen seine planmäßige Über
nahme voll rechtfertigen, andererseits auch mit einem Rückgang der
Aufgaben beim Kreissozialamt in absehbarer Zeit nicht gerechnet wer
den kann, ist die Schaffung der Planstelle eines Kreisinspektors
voll begründet. Die danach beim Kreissozialamt einschließlich der
Abteilung Jugendamt vorhandenen 5 Beamtenplanstellen des gehobenen
Dienstes sind gemessen am aufgabenmäßigen Umfang unseres Sozialamts
auch im Vergleich mit anderen Kreissozialämtern voll gerechtfertigt.
Der außerplanmäßige Kreisinspektor Kolb wird dem Kreistag per
sönlich vorgestellt und gibt eine kurze Darstellung seines Lebens
laufs und seines bisherigen Werdeganges.
Dem Antrag des Kreisrats entsprechend wird einstimmig
beschlossen:
1) in die Besoldungssatzung bei Bes.Gruppe A 4 c 2 neu aufzunehmen:
1 Kreisinspektor beim KreisSozialamt;
2) diese Stelle dem bisher außerplanmäßigen Kreisinspektor Kolb zu
übertragen;
3) dieSchaffungdieser Stelle und ihre Übertragung an den außerplan
mäßigen Kreisinspektor Kolb tritt erst dann in Kraft,wenn hiezu