Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

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§ 11 
Aufhebung der Stelle eines beamteten Strassenwarts. 
Strassenwart Martin Wiest ist nach Erreichung der Altersgrenze 
am 30. November 1952 in den Ruhestand getreten. Er war der letzte 
beamtenrechtlich angestellte Strassenwart des Kreisverbands. Die Re 
gelung seines Nachfolgers ist privatrechtlich erfolgt. Dadurch kann 
diese Beamtenstelle mit Wirkung ab 1.12.1952 aufgehoben werden. 
Dem Antrag des Kreisrats entsprechend wird einstimmig 
beschlossen, 
in der Besoldungssatzung die Stelle des Straßenwarts in Dietmanns 
in Besoldungsgruppe A 11 mit Wirkung ab 1.12.1952 zu streichen. 
§ 12 
Nicht öffentlich. 
Schaffung einer Planstelle für den außerplanmäßigen Kreis 
inspektor Kolb beim Kreissozialamt. 
Durch die ständige Aufgabenzunahme beim Kreissozialamt wurde 
zum 1.4.1951 der außerplanmäßige Kreisinspektor Kolb eingestellt. 
Er hat sich zur vollen Zufriedenheit eingearbeitet und bedeutet eine 
wertvolle Arbeitskraft. Die gegenwärtige Geschäftslage läßt seine 
Entlassung nicht zu. Nachdem er die regelmäßige ausserplanmässige 
Dienstzeit erfüllt hat und seine Leistungen seine planmäßige Über 
nahme voll rechtfertigen, andererseits auch mit einem Rückgang der 
Aufgaben beim Kreissozialamt in absehbarer Zeit nicht gerechnet wer 
den kann, ist die Schaffung der Planstelle eines Kreisinspektors 
voll begründet. Die danach beim Kreissozialamt einschließlich der 
Abteilung Jugendamt vorhandenen 5 Beamtenplanstellen des gehobenen 
Dienstes sind gemessen am aufgabenmäßigen Umfang unseres Sozialamts 
auch im Vergleich mit anderen Kreissozialämtern voll gerechtfertigt. 
Der außerplanmäßige Kreisinspektor Kolb wird dem Kreistag per 
sönlich vorgestellt und gibt eine kurze Darstellung seines Lebens 
laufs und seines bisherigen Werdeganges. 
Dem Antrag des Kreisrats entsprechend wird einstimmig 
beschlossen: 
1) in die Besoldungssatzung bei Bes.Gruppe A 4 c 2 neu aufzunehmen: 
1 Kreisinspektor beim KreisSozialamt; 
2) diese Stelle dem bisher außerplanmäßigen Kreisinspektor Kolb zu 
übertragen; 
3) dieSchaffungdieser Stelle und ihre Übertragung an den außerplan 
mäßigen Kreisinspektor Kolb tritt erst dann in Kraft,wenn hiezu
	        
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