Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

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keine Hindernisse mehr aus dem Gesetz zu Art. 131 GG bestehen 
und die anderen heute zu beschliessenden Stellenbesetzungen 
vollzogen sind. Dieser Zeitpunkt wird vom Kreisrat festgestellt. 
§ 13 
Nicht öffentlich. 
Besetzung der Stelle des VerwaltungsSekretärs beim 
Kreissozialamt. 
Die heute zum Zwecke der Erfüllung der Unterbringungspflicht 
geschaffene Stelle eines VerwaltungsSekretärs in Besoldungsgruppe 
A 7 a soll nach dem Vorschlag des Kreisrats dem bisher schon beim 
Kreissozialamt als Sachbearbeiter nach Verg.Gruppe VI TO.A tätigen 
Angestellten Albert Braun übertragen werden. Seine bisherige Tä 
tigkeit als Sachbearbeiter für Kriegsopferfürsorge würde auch 
nach der Änderung seines Anstellungsverhältnisses gleich bleiben. 
Er ist jedoch als ehemaliger Berufssoldat unterbringüngsberechtigt 
nach dem Gesetz zu Art. 131 GG und es erscheint naheliegend, vor 
der beamtenmässigen Einstellung neuer Unterbringungsberechtigter 
zuerst bereits bei uns Beschäftigte als Beamte zu übernehmen. 
Braun wird dem Kreistag persönlich vorgestellt und stellt 
kurz seinen Lebenslauf von dem bisherigen beruflichen Werdegang 
dar. Dem Vorschlag des Kreisrats entsprechend wird einstimmig 
beschlossen, 
die VerwaltungsSekretärsteile dem Angestellten Albert Braun zu 
übertragen unter der Bedingung, daß er auf den personellen Pflicht 
anteil nach § 13 zu Art. 131 GG angerechnet wird.
	        
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