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§ 14
Nicht öffentlich.
Besetzung der Oberinspektorstelle beim Kreisausgleichsamt,
Für die beamtenmäßige Anstellung auf die Oberinspektorstelle
beim Kreisausgleichsamt wird vom Kreisrat der bei diesem Amt schon
bisher als HauptSachbearbeiter nach Verg.Gruppe Vb TO.A beschäftigte
Angestellte Fritz Lehmann vorgeschlagen, der auf Grund seiner guten
Leistungen durch Beschluß des Kreisrats vom 28.Februar 195'5 zum
stellvertretenden Leiter des Ausgleichsamts bestellt wurde. Lehmann
hat im Jahr 1958 die preußische Verwaltungsprüfung für den gehobenen
Dienst abgelegt und war früher Verwaltungsinspektor bei der Amts
verwaltung in Tünsdorf, bei der er aus kriegsbedingten Gründen auch
nach seiner auf eigenen Antrag erfolgten Entlassung als Beamter bis
1945 als Angestellter tätig war. Bei einer - beamtenmäßigen Anstellung
ist er auf den persönlichen Pflichtanteil nach § 15 zu Artikel 151 GG
anrechenbar. Der Vorsitzende führt aus, man dürfte sehr zufrieden
sein, wenn unter dem Personenkreis nach Artikel 151 GG sich öfter
solche Bewerber befinden würden. Da diese Beamtenstelle ausschließ
lich zur Erfüllung der Unterbringungspflicht geschaffen wurde und
es nahe liegt, sie Lehmann zu übertragen, der ihre Aufgaben schon
bisher erfüllt und dabei alle Voraussetzungen zu ihrer planmäßigen
Übertragung gezeigt hat, außerdem auch auf den personellen Pflicht
anteil anrechenbar ist, wurde von einer Ausschreibung der Stelle ab
gesehen.
Der Angestellte Lehmann wird dem Kreistag persönlich vorge
stellt und gibt eine kurze Darstellung seines Lebenslaufs und seines
bisherigen Werdegangs.
Dem Antrag des Kreisrats entsprechend wird einstimmig
beschlossen,
die OberInspektorsteile beim Kreisausgleichsamt dem Angestellten
Lehmann zu übertragen und ihn zum Beamten auf Widerruf zu übernehmen
unter der Voraussetzung, daß er auf den personellen Pflichtanteil
nach § 15 zu Art. 151 GG angerechnet wird.