Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

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§ 14 
Nicht öffentlich. 
Besetzung der Oberinspektorstelle beim Kreisausgleichsamt, 
Für die beamtenmäßige Anstellung auf die Oberinspektorstelle 
beim Kreisausgleichsamt wird vom Kreisrat der bei diesem Amt schon 
bisher als HauptSachbearbeiter nach Verg.Gruppe Vb TO.A beschäftigte 
Angestellte Fritz Lehmann vorgeschlagen, der auf Grund seiner guten 
Leistungen durch Beschluß des Kreisrats vom 28.Februar 195'5 zum 
stellvertretenden Leiter des Ausgleichsamts bestellt wurde. Lehmann 
hat im Jahr 1958 die preußische Verwaltungsprüfung für den gehobenen 
Dienst abgelegt und war früher Verwaltungsinspektor bei der Amts 
verwaltung in Tünsdorf, bei der er aus kriegsbedingten Gründen auch 
nach seiner auf eigenen Antrag erfolgten Entlassung als Beamter bis 
1945 als Angestellter tätig war. Bei einer - beamtenmäßigen Anstellung 
ist er auf den persönlichen Pflichtanteil nach § 15 zu Artikel 151 GG 
anrechenbar. Der Vorsitzende führt aus, man dürfte sehr zufrieden 
sein, wenn unter dem Personenkreis nach Artikel 151 GG sich öfter 
solche Bewerber befinden würden. Da diese Beamtenstelle ausschließ 
lich zur Erfüllung der Unterbringungspflicht geschaffen wurde und 
es nahe liegt, sie Lehmann zu übertragen, der ihre Aufgaben schon 
bisher erfüllt und dabei alle Voraussetzungen zu ihrer planmäßigen 
Übertragung gezeigt hat, außerdem auch auf den personellen Pflicht 
anteil anrechenbar ist, wurde von einer Ausschreibung der Stelle ab 
gesehen. 
Der Angestellte Lehmann wird dem Kreistag persönlich vorge 
stellt und gibt eine kurze Darstellung seines Lebenslaufs und seines 
bisherigen Werdegangs. 
Dem Antrag des Kreisrats entsprechend wird einstimmig 
beschlossen, 
die OberInspektorsteile beim Kreisausgleichsamt dem Angestellten 
Lehmann zu übertragen und ihn zum Beamten auf Widerruf zu übernehmen 
unter der Voraussetzung, daß er auf den personellen Pflichtanteil 
nach § 15 zu Art. 151 GG angerechnet wird.
	        
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