Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

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§ 15 
Nicht öffentlich, 
Besetzung von 2 Sekretärstellen beim Ausgleichsamt. 
Die neu geschaffenen beiden Sekretärsteilen beim Ausgleichsamt 
wurden zur öffentlichen Bewerbung für Unterbringungsberechtigte nach 
dem Gesetz zu Artikel 131 GG ausgeschrieben«, Eingegangen sind 34 Be 
werbungen, wovon 16 von vornherein unberücksichtigt bleiben müssen, 
weil die Bewerber nicht unterbringungsberechtigt und auch nicht an 
rechenbar sind. Die 18 Bewerbungen von Unterbringungsberechtigten 
wurden vom Kreisrat eingehend vorberaten. Dabei wurde- Wert darauf ge 
legt, möglichst ältere Bewerber auszuwählen, von denen 3 sachlich 
voll befriedigen würden. Zur Anstellung schlägt der Kreisrat die Be 
werber 
Willi Wahl in Biberach, geb. 1.8.1893 und 
Hans Zimmer in Biberach, geb. 19.5.1894 
vor. 
Da der Geschäftsanfall beim Ausgleichsamt ein Zuwarten bis zur 
beamtenmässigen Besetzung der beiden Stellen kaum mehr zuliess, hat 
der Kreisrat am 17.1.1953 den vorgeschlagenen Bewerber Willi Wahl bis 
zur Entscheidung über die Besetzung der Beamtenstellen mit Wirkung ab 
19.1.1955 vorübergehend als Angestellten beim Ausgleichsamt eingestellt 
der sich in der Zwischenzeit sehr befriedigend angelassen hat. Wahl 
wird dem Kreistag persönlich vorgestellt und legt seinen bisherigen 
Lebenslauf und Werdegang dar. Der Kreisrat stimmt der Übertragung einer 
der beiden Sekretärstellen beim Ausgleichsamt an Willi Wahl einstimmig 
zu. . , 
Der zweite zur Anstellung vorgeschlagene Bewerber Hans Zimmer ist 
seit mehreren Monaten beim Finanzamt Biberach in der Bewertungsab 
teilung tätig und hat sich dabei in Arbeiten einarbeiten können, 
deren Kenntnis beim Ausgleichsamt im Feststellungsverfahren wertvoll 
ist. Nach Auskunft des Finanzamts hat er die für diese Tätigkeit er 
forderliche Befähigung. Nachdem es zunächst nach seinen vorgelegten 
Unterlagen klar schien, daß er auf den personellen Fflichtanteil an 
rechenbar ist, wurde der Sicherheit halber von ihm hierüber noch ein 
formeller Nachweis verlangt, nachdem er dem Kreistag zur Wahl vorge 
schlagen war. Hiebei haben sich einige Unklarheiten ergeben. Doch ist 
es nach dem gegenwärtigen Stand der Angelegenheit bei der Landesunter 
bringungsstelle in Ludwigsburg nicht ausgeschlossen, daß seine Un- 
ü;erbringungsberechtigung noch anerkannt wird. Ein diesbezügliches Ri 
siko kann der Kreisverband aber nicht eingehen. Um in der heutigen 
Sitzung die Erfüllung der Unterbringungspflicht abschliessen zu kön 
nen ist die Verwaltung davon ausgegangen, daß Zimmer für die An 
stellung ausscheiden muß, wenn es ihm nicht gelingt, die Frage seiner 
Unterbringungsberechtigung bis zum heutigen Tag in formeller Hinsicht 
positiv zu klären. Alternativ wurde in Aussicht genommen, dem Kreis 
tag den dritten in Frage kommenden Bewerber Bruno Bogott, geb. am 
28.6.1892, wohnhaft in Gündringen Kreis Horb zur Anstellung vorzu 
schlagen, der einen Unterbringungsschein besitzt. Bogott hat inzwi 
schen eine Anstellung beim Ausgleichsamt in Horb gefunden, hätte aber
	        
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