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§ 15
Nicht öffentlich,
Besetzung von 2 Sekretärstellen beim Ausgleichsamt.
Die neu geschaffenen beiden Sekretärsteilen beim Ausgleichsamt
wurden zur öffentlichen Bewerbung für Unterbringungsberechtigte nach
dem Gesetz zu Artikel 131 GG ausgeschrieben«, Eingegangen sind 34 Be
werbungen, wovon 16 von vornherein unberücksichtigt bleiben müssen,
weil die Bewerber nicht unterbringungsberechtigt und auch nicht an
rechenbar sind. Die 18 Bewerbungen von Unterbringungsberechtigten
wurden vom Kreisrat eingehend vorberaten. Dabei wurde- Wert darauf ge
legt, möglichst ältere Bewerber auszuwählen, von denen 3 sachlich
voll befriedigen würden. Zur Anstellung schlägt der Kreisrat die Be
werber
Willi Wahl in Biberach, geb. 1.8.1893 und
Hans Zimmer in Biberach, geb. 19.5.1894
vor.
Da der Geschäftsanfall beim Ausgleichsamt ein Zuwarten bis zur
beamtenmässigen Besetzung der beiden Stellen kaum mehr zuliess, hat
der Kreisrat am 17.1.1953 den vorgeschlagenen Bewerber Willi Wahl bis
zur Entscheidung über die Besetzung der Beamtenstellen mit Wirkung ab
19.1.1955 vorübergehend als Angestellten beim Ausgleichsamt eingestellt
der sich in der Zwischenzeit sehr befriedigend angelassen hat. Wahl
wird dem Kreistag persönlich vorgestellt und legt seinen bisherigen
Lebenslauf und Werdegang dar. Der Kreisrat stimmt der Übertragung einer
der beiden Sekretärstellen beim Ausgleichsamt an Willi Wahl einstimmig
zu. . ,
Der zweite zur Anstellung vorgeschlagene Bewerber Hans Zimmer ist
seit mehreren Monaten beim Finanzamt Biberach in der Bewertungsab
teilung tätig und hat sich dabei in Arbeiten einarbeiten können,
deren Kenntnis beim Ausgleichsamt im Feststellungsverfahren wertvoll
ist. Nach Auskunft des Finanzamts hat er die für diese Tätigkeit er
forderliche Befähigung. Nachdem es zunächst nach seinen vorgelegten
Unterlagen klar schien, daß er auf den personellen Fflichtanteil an
rechenbar ist, wurde der Sicherheit halber von ihm hierüber noch ein
formeller Nachweis verlangt, nachdem er dem Kreistag zur Wahl vorge
schlagen war. Hiebei haben sich einige Unklarheiten ergeben. Doch ist
es nach dem gegenwärtigen Stand der Angelegenheit bei der Landesunter
bringungsstelle in Ludwigsburg nicht ausgeschlossen, daß seine Un-
ü;erbringungsberechtigung noch anerkannt wird. Ein diesbezügliches Ri
siko kann der Kreisverband aber nicht eingehen. Um in der heutigen
Sitzung die Erfüllung der Unterbringungspflicht abschliessen zu kön
nen ist die Verwaltung davon ausgegangen, daß Zimmer für die An
stellung ausscheiden muß, wenn es ihm nicht gelingt, die Frage seiner
Unterbringungsberechtigung bis zum heutigen Tag in formeller Hinsicht
positiv zu klären. Alternativ wurde in Aussicht genommen, dem Kreis
tag den dritten in Frage kommenden Bewerber Bruno Bogott, geb. am
28.6.1892, wohnhaft in Gündringen Kreis Horb zur Anstellung vorzu
schlagen, der einen Unterbringungsschein besitzt. Bogott hat inzwi
schen eine Anstellung beim Ausgleichsamt in Horb gefunden, hätte aber