Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

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eine beamtenmäßige Anstellung bei uns vorgezogen. Bei einer Aussprache 
mit ihm war er bereit, im Balle seiner Wahl die Stelle zu übernehmen 
und seinen Dienst hier anzutreten. Auf die Aufforderung zur persön 
lichen Vorstellung im Kreistag hat er nun gestern fernmündlich mitge 
teilt, daß er nach reiflicher Überlegung seine Bewerbung zurückziehe. 
Der Grund hiefür ist, daß wir ihm nicht sofort eine Wohnung bereit 
stellen können, er aber mit Rücksicht auf seine kränkliche Ehefrau 
eine längere Familientrennung nicht auf sich nehmen will. Da er gleich 
zeitig Flüchtling ist, hätte ihm im Einverständnis mit der Umsiedlungs 
verwaltung im Umsetzungsverfahren eine Flüchtlingswohnung aus dem dies 
jährigen Neubauprogramm in Aussicht gestellt werden können. Die Zu 
teilung wäre aber erst im Herbst möglich gewesen. 
Der Vorsitzende bringt die Überzeugung zum Ausdruck, daß die situa 
tionsbedingte Verzögerung der Besetzung dieser Stelle mit einem Unter 
bringungsberechtigten sicherlich das Verständnis der Aufsichtsbehörde 
und der mit der Ausführung des Gesetzes zu Artikel 151 GG beauftragten 
Stellen finden werde und die Tatsache, daß heute 5 Beamtenstellen mit 
Unterbringungsberechtigten besetzt wurden und auch der klare Wille zur 
Schaffung und Besetzung der noch erforderlichen vierten Unterbringungs 
stelle vorliegt so anerkannt wird, daß bei den übrigen zur Besetzung 
vorgesehenen Stellen "keine Schwierigkeiten aus dem Gesetz zu Artikel 
151 GG entstehen. Er schlägt vor zu beschliessen, die zweite Sekretär 
stelle dem Bewerber Zimmer zu übertragen unter der Bedingung, daß er 
innerhalb von 2 Monaten den Nachweis der Unterbringungsberechtigung 
oder Anrechenbarkeit erbringt. Die besoldungssatzungsmässige Schaffung 
der Stelle soll erst in Kraft treten, wenn diese Voraussetzung erfüllt 
ist. 
Zimmer wird dem Kreistag vorgestellt und gibt eine kurze Dar 
legung seines Lebenslaufs und seines beruflichen Werdegangs. Dem Vor 
schlag des Vorsitzenden wird sodann gegen 5 Enthaltungen (Schilling, 
Blank, Ulmer) zugestimmt. 
Demzufolge werden folgende 
Beschlüsse 
festgestellt: 
1) Den Bewerber Willi Wahl beamtenrechtlich anzustellen und ihm die 
Stelle des Verwaltungssekretärs beim Kreisausgleichsamt in Be 
soldungsgruppe A 7 a zu übertragen unter der Voraussetzung, daß 
er auf den persönlichen Pflichtantail nach § 15 des Gesetzes zu 
15'1 GG anerkannt wird. 
2) Die weitere VerwaltungsSekretärsteile beim Ausgleichsamt dem Be 
werber Hans Zimmer unter den gleichen Voraussetzungen zu über 
tragen. Die Schaffung dieser Stelle und ihre Übertragung an Zimmer 
tritt aber nur unter der Bedingung in Kraft, daß Zimmer innerhalb 
von 2 Monaten den Nachweis seiner Unterbringungsberechtigung oder 
Anrechenbarkeit erbringt. Zimmer kann seinen Dienst beim Ausgleichs 
amt erst nach Erfüllung dieser Voraussetzung antreten; der Tag 
seines Dienstantritts gilt als Zeitpunkt des Inkrafttretens.
	        
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