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eine beamtenmäßige Anstellung bei uns vorgezogen. Bei einer Aussprache
mit ihm war er bereit, im Balle seiner Wahl die Stelle zu übernehmen
und seinen Dienst hier anzutreten. Auf die Aufforderung zur persön
lichen Vorstellung im Kreistag hat er nun gestern fernmündlich mitge
teilt, daß er nach reiflicher Überlegung seine Bewerbung zurückziehe.
Der Grund hiefür ist, daß wir ihm nicht sofort eine Wohnung bereit
stellen können, er aber mit Rücksicht auf seine kränkliche Ehefrau
eine längere Familientrennung nicht auf sich nehmen will. Da er gleich
zeitig Flüchtling ist, hätte ihm im Einverständnis mit der Umsiedlungs
verwaltung im Umsetzungsverfahren eine Flüchtlingswohnung aus dem dies
jährigen Neubauprogramm in Aussicht gestellt werden können. Die Zu
teilung wäre aber erst im Herbst möglich gewesen.
Der Vorsitzende bringt die Überzeugung zum Ausdruck, daß die situa
tionsbedingte Verzögerung der Besetzung dieser Stelle mit einem Unter
bringungsberechtigten sicherlich das Verständnis der Aufsichtsbehörde
und der mit der Ausführung des Gesetzes zu Artikel 151 GG beauftragten
Stellen finden werde und die Tatsache, daß heute 5 Beamtenstellen mit
Unterbringungsberechtigten besetzt wurden und auch der klare Wille zur
Schaffung und Besetzung der noch erforderlichen vierten Unterbringungs
stelle vorliegt so anerkannt wird, daß bei den übrigen zur Besetzung
vorgesehenen Stellen "keine Schwierigkeiten aus dem Gesetz zu Artikel
151 GG entstehen. Er schlägt vor zu beschliessen, die zweite Sekretär
stelle dem Bewerber Zimmer zu übertragen unter der Bedingung, daß er
innerhalb von 2 Monaten den Nachweis der Unterbringungsberechtigung
oder Anrechenbarkeit erbringt. Die besoldungssatzungsmässige Schaffung
der Stelle soll erst in Kraft treten, wenn diese Voraussetzung erfüllt
ist.
Zimmer wird dem Kreistag vorgestellt und gibt eine kurze Dar
legung seines Lebenslaufs und seines beruflichen Werdegangs. Dem Vor
schlag des Vorsitzenden wird sodann gegen 5 Enthaltungen (Schilling,
Blank, Ulmer) zugestimmt.
Demzufolge werden folgende
Beschlüsse
festgestellt:
1) Den Bewerber Willi Wahl beamtenrechtlich anzustellen und ihm die
Stelle des Verwaltungssekretärs beim Kreisausgleichsamt in Be
soldungsgruppe A 7 a zu übertragen unter der Voraussetzung, daß
er auf den persönlichen Pflichtantail nach § 15 des Gesetzes zu
15'1 GG anerkannt wird.
2) Die weitere VerwaltungsSekretärsteile beim Ausgleichsamt dem Be
werber Hans Zimmer unter den gleichen Voraussetzungen zu über
tragen. Die Schaffung dieser Stelle und ihre Übertragung an Zimmer
tritt aber nur unter der Bedingung in Kraft, daß Zimmer innerhalb
von 2 Monaten den Nachweis seiner Unterbringungsberechtigung oder
Anrechenbarkeit erbringt. Zimmer kann seinen Dienst beim Ausgleichs
amt erst nach Erfüllung dieser Voraussetzung antreten; der Tag
seines Dienstantritts gilt als Zeitpunkt des Inkrafttretens.