Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

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§ 16 
Nicht öffentlich. 
Besetzung der Geschäftsführerstelle des Kreissozialamts. 
Diese Stelle wurde nicht zur öffentlichen.Bewerbung ausgeschrie 
ben, weil nach dem Vorschlag des Kreisrats für die Übertragung dieser 
Stelle nur einer der beiden bereits beim Kreisverband tätigen Ober 
inspektoren Edel oder Romer unter gleichzeitiger Aufhebung seiner bis 
herigen Stelle in Frage kommt. 
Kreisoberinspektor Edel ist geboren am 2. Januar 1907, also 46 
Jahre alt und seit 1938 beim Kreisverband Biberach tätig. Er wurde 
damals bei der Kreisneueinteilung vom früheren Kreis Waldsee über 
nommen, bei dem er seit Oktober 1935 tätig war. Er war von 1935*bis 
1938 Geschäftsführer des,Kreissozialamts in Waldsee. Bei seiner Über 
nahme im Jahre 1938 wurde er zunächst als zweiter Beamter auf der 
Kreispflege und während des Krieges bei der Abt. Familienunterhalt 
des KreisSozialamts beschäftigt. Im Februar 1943 wurde er zur Wehr 
macht einberufen. 1945 und 1946 war er aus politischen Gründen vem 
Dienst zunächst suspendiert und hat am lo.11.1947 seinen Dienst beim 
Kreisverband wieder aufgenommen. Er wird seitdem als Leiter der Abt. 
Jugendamt im Kreissozialamt beschäftigt. 
Kreisoberinspektor Alois Romer ist geboren am 20.3.1913, also 
40 Jahre alt. Er ist seit 1. Dez. 1939 beim Kreisverband und war zu 
nächst ebenfalls bis zu seiner Einberufung zur Wehrmacht am 20.5.1942 
bei der Abt. Familienunterhalt beschäftigt. Nach seiner Rückkehr aus 
der Kriegsgefangenschaft im Juni 1945 hat er seinen Dienst beim Kreis 
sozialamt am 1.7.1945 wieder angetreten. Da damals beim Kreissozialamt 
sowohl Kreisoberinspektor Edel wie auch Kreisinspektor Mauthe sus 
pendiert waren, hat er allein unter der Anleitung des verstorbenen 
Kreisamtsdirektors Beuerle die Gesamtaufgaben dieses Amtes einschl. 
Jugendamt bearbeitet. Er musste damals, auch nachdem 1946 bis 1947 
Kreisinspektor Mauthe trotz seiner Suspendierung als Beamter gegen 
TagesentSchädigung seine Tätigkeit im Jugendamt wieder ausübte, dieses 
Amt nach aussen durch die Führung der Unterhaltsprozesse vertreten, 
da dabei Mauthe durch seine Suspendierung nicht in Erscheinung treten 
-durfte. Kreisoberinspektor Romer wurde von Kreisamtsdirektor Beuerle 
in sämtliche Angelegenheiten des KreisSozialamts eingearbeitet und er 
hielt Zug um Zug die Angelegenheiten dieses Amtes in zunehmender 
Selbständigkeit übertragen. 
Vom Kreisrat wurde anerkannt, daß beide Beamte die notwendigen 
Fähigkeiten besitzen. Nach ausführlicher Vorberatung empfiehlt der 
Kreisrat die Wahl von Kreisoberinspektor Romer. Beide haben Kenntnisse 
und Erfahrungen in allen Zweigen des Kreissozialamts. Kreisoberin 
spektor Edel hat die größeren Erfahrungen in Jugendamtsangelegenheiten, 
Kreisoberinspektor Romer aber im Bereich der öffentlichen Fürsorge. 
Die Aufgaben der Fürsorge haben sich nach dem Kriege wesentlich geän 
dert und erweitert, die komplizierten Vorschriften auf diesem Gebiet 
sind vielfach neu, während sich in der Führung der Amtsvormundschaften 
im Grundsätzlichen kaum etwas geändert hat. Hinzukommt, dass sich
	        
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