17
§ 16
Nicht öffentlich.
Besetzung der Geschäftsführerstelle des Kreissozialamts.
Diese Stelle wurde nicht zur öffentlichen.Bewerbung ausgeschrie
ben, weil nach dem Vorschlag des Kreisrats für die Übertragung dieser
Stelle nur einer der beiden bereits beim Kreisverband tätigen Ober
inspektoren Edel oder Romer unter gleichzeitiger Aufhebung seiner bis
herigen Stelle in Frage kommt.
Kreisoberinspektor Edel ist geboren am 2. Januar 1907, also 46
Jahre alt und seit 1938 beim Kreisverband Biberach tätig. Er wurde
damals bei der Kreisneueinteilung vom früheren Kreis Waldsee über
nommen, bei dem er seit Oktober 1935 tätig war. Er war von 1935*bis
1938 Geschäftsführer des,Kreissozialamts in Waldsee. Bei seiner Über
nahme im Jahre 1938 wurde er zunächst als zweiter Beamter auf der
Kreispflege und während des Krieges bei der Abt. Familienunterhalt
des KreisSozialamts beschäftigt. Im Februar 1943 wurde er zur Wehr
macht einberufen. 1945 und 1946 war er aus politischen Gründen vem
Dienst zunächst suspendiert und hat am lo.11.1947 seinen Dienst beim
Kreisverband wieder aufgenommen. Er wird seitdem als Leiter der Abt.
Jugendamt im Kreissozialamt beschäftigt.
Kreisoberinspektor Alois Romer ist geboren am 20.3.1913, also
40 Jahre alt. Er ist seit 1. Dez. 1939 beim Kreisverband und war zu
nächst ebenfalls bis zu seiner Einberufung zur Wehrmacht am 20.5.1942
bei der Abt. Familienunterhalt beschäftigt. Nach seiner Rückkehr aus
der Kriegsgefangenschaft im Juni 1945 hat er seinen Dienst beim Kreis
sozialamt am 1.7.1945 wieder angetreten. Da damals beim Kreissozialamt
sowohl Kreisoberinspektor Edel wie auch Kreisinspektor Mauthe sus
pendiert waren, hat er allein unter der Anleitung des verstorbenen
Kreisamtsdirektors Beuerle die Gesamtaufgaben dieses Amtes einschl.
Jugendamt bearbeitet. Er musste damals, auch nachdem 1946 bis 1947
Kreisinspektor Mauthe trotz seiner Suspendierung als Beamter gegen
TagesentSchädigung seine Tätigkeit im Jugendamt wieder ausübte, dieses
Amt nach aussen durch die Führung der Unterhaltsprozesse vertreten,
da dabei Mauthe durch seine Suspendierung nicht in Erscheinung treten
-durfte. Kreisoberinspektor Romer wurde von Kreisamtsdirektor Beuerle
in sämtliche Angelegenheiten des KreisSozialamts eingearbeitet und er
hielt Zug um Zug die Angelegenheiten dieses Amtes in zunehmender
Selbständigkeit übertragen.
Vom Kreisrat wurde anerkannt, daß beide Beamte die notwendigen
Fähigkeiten besitzen. Nach ausführlicher Vorberatung empfiehlt der
Kreisrat die Wahl von Kreisoberinspektor Romer. Beide haben Kenntnisse
und Erfahrungen in allen Zweigen des Kreissozialamts. Kreisoberin
spektor Edel hat die größeren Erfahrungen in Jugendamtsangelegenheiten,
Kreisoberinspektor Romer aber im Bereich der öffentlichen Fürsorge.
Die Aufgaben der Fürsorge haben sich nach dem Kriege wesentlich geän
dert und erweitert, die komplizierten Vorschriften auf diesem Gebiet
sind vielfach neu, während sich in der Führung der Amtsvormundschaften
im Grundsätzlichen kaum etwas geändert hat. Hinzukommt, dass sich