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Romer in der Praxis nach, aussen die Stellung, die heute zur Ver
gebung steht, bereits erworben hat sowohl innerhalb des Kreises bei
den Bürgermeistern, wie auch ausserhalb. Er wurde einstimmig zum
Leiter der Arbeitsgemeinschaft für Sozialbeamte des Oberlandes be
rufen, ist Mitglied des Sozialausschusses beim G-emeindetag und der
Spruchstelle für KürsorgestreitSachen in Stuttgart.
Kreisoberinspektor Edel und Romer stellen sich nacheinander
dem Kreistag vor.
Nachdem in der Beratung Einmütigkeit darüber besteht, Kreis-
oberinspektor Romer den Vorzug zu geben, wird unter Verzicht auf ge
heime Abstimmung einstimmig
beschlossen,
die heute geschaffene Amtmannstelle in Besoldungsgruppe A 3 b an
Kreisoberinspektor Romer zu übertragen.
§ 17
Nicht öffentlich!
Persönliche Vorrückung von Kreisoberinspektor Edel.
In Verbindung mit der Übertragung der Geschäftsführersteile an
Kreisoberinspektor Romer wurde beantragt, gleichzeitig die persönlich
Vorrückung von Kreisoberinspektor Edel ebenfalls zum Amtmann zu be
schliessen. Dieser Antrag wurde vom Kreisrat in zweimaliger Beratung
abgelehnt. Dem Antrag lag die Absicht zu Grunde, dadurch auch die
Zähigkeiten von Kreisoberinspektor Edel anzuerkennen und eine für
die weitere Zusammenarbeit ungesunde Rivalität weitmöglichst zu ver
meiden. Im Rahmen des Kreissozialamts versieht Kreisoberinspektor
Edel die selbständige Bearbeitung der Jugendamtsangelegenheiten. In
der Vorstellung im Kreisrat hat sich Edel so verhalten, dass der
Kreisrat zur Überzeugung kam, die an den Antrag geknüpfte Erwartung
werde sich nicht erfüllen, weshalb der Antrag vom Kreisrat abgelehnt
wurde.
In der persönlichen Vorstellung vor dem Kreistag geht Edel auf
diesen Vorgang ein und bedauert seine damaligen Äusserungen. Er weist
darauf hin, daß ihm von dem verstorbenen Kreisamtsdirektor Beuerle
schon in Aussicht gestellt wurde, die Leitung des Ausgleichsamts un
ter gleichzeitiger Beförderung zum Amtmann zu erhalten, während Romer
v die Leitung des Sozialamts erhalte. Er versichert, daß er vd>n einer
weiteren guten Zusammenarbeit mit Oberinspektor Romer überzeugt sei,
wenn beide als Amtmänner wie bisher als Oberinspektoren zusammenar
beiten. Wenn ihm schon nicht die Geschäftsführersteile übertragen
werden solle, so wäre er dem Kreistag sehr dankbar, gleichzeitig
seine persönliche Vorrückung zu beschliessen.
Über diese Präge ergibt sich eine längere Aussprache, an der
sich die Mehrzahl der Kreistagsmitglieder beteiligen. Mehrere Mit
glieder setzen sich dafür ein, im Interesse der Harmonie zwischen
beiden Beamten heute die persönliche Vorrückung zu beschliessen. Da
bei wird darauf hingewiesen, daß die Vorrückung nach den gesetzlichen