Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

20 
§ 18 
Nicht öffentlich. 
Besetzung der Stelle des Kreisoberinspektors bei der Kreispflege. 
Aus den eingegangenen Bewerbungen wurden vom Kreisrat zwei in die 
engere Wahl-gezogen. Beide Bewerber wurden heute für die persönliche 
Vorstellung im Kreistag bestellt. Von diesen hat Kreisinspektor Josef 
Miäile überraschend seine Bewerbung gestern zurückgezogen. Nachdem da 
mit nur noch 1 Bewerber in der engeren Wahl steht, beantragt Direktor 
Schilling, Biberach die Entscheidung dieses Punktes bis zur nächsten 
Sitzung zurückzustellen. Obwohl sich der Vorsitzende und Kreisamtsrat 
Rack dafür einsetzen, die Entscheidung trotzdem heute schon zu treffen, 
nachdem die,Besetzung der Stelle bei dem derzeitigen Geschäftsanfall 
dringend notwendig sei, wird mit knapper Mehrheit Vertagung bis zur 
nächsten Sitzung 
beschlossen. 
§ 19 
Nicht öffentlich. 
Persönliche Vorrückung von Kreisinspektor Hohl. 
. ( 
KreisInspektor Hohl ist im Rahmen der Kreispflege als Kassenver 
walter in Bes.Gruppe A 4 c 1 eingestuft. Er hat am 1. Mai 1951 sein 
40-jähriges Jubiläum im öffentlichen Dienst begehen können. Beim Kreis 
verband Biberach ist er seit März 1939 zunächst*beim Verwaltungsaktua- 
riat und seit 1944 bei der Kreisverbandsbuchhaltung tätig. Er ist jetzt 
61 Jahre alt und hat ein Besoldungsdienstalter in Bes.Gruppe A 4 c 1 
auf 4.9.1921. Es ist verständlich, dass er noch vor seiner Zurruhe 
setzung den Wunsch auf eine Beförderung hat, zumal sie im Rahmen einer 
normalen Vorrückung, wie sie auch im Staatsdienst üblich ist, liegt. 
Aus allgemeinen Gründen der Personalpolitik sollte der Kreisverband 
seine Beamten nicht schlechter stellen als dies der Staat in seinem 
Bereich tut. § 10 des Kommunalbeamtengesetzes bietet die Möglichkeit, 
einen bewährten Beamten in die nächst höhere Besoldungsgruppe vorzu 
rücken, wenn der Beamte das Endgrundgehalt seiner Planstelle mindestens 
4 Jahre lang bezogen hat. Zuständig zu dieser Entscheidung ist die Auf- 
sichtsbehörde auf Antrag der Anstellungskörperschaft. Die Bewährung von 
Krosinspektor Hohl ist aus dem ständig zunehmenden Umfang der Rechnungs 
führung des Kreisverbands begründet und im jetzigen Zeitpunkt besonders 
durch die Nachholung unserer rückständigen Rechnungsabschlüsse berechtig 
Nachdem sich Kreisinspektor Hohl persönlich vorgestellt hat, wird den 
Antrag des Kreisrats entsprechend einstimmig 
beschlossen, 
in Anwendung von § 10 des Kommunalbeamtengeset±es für Kreisinspektor 
Hohl die persönliche Vorrückung in Besoldungsgruppe A 4 b 2 bei der 
Aufsichtsbehörde zu beantragen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.