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§ 18
Nicht öffentlich.
Besetzung der Stelle des Kreisoberinspektors bei der Kreispflege.
Aus den eingegangenen Bewerbungen wurden vom Kreisrat zwei in die
engere Wahl-gezogen. Beide Bewerber wurden heute für die persönliche
Vorstellung im Kreistag bestellt. Von diesen hat Kreisinspektor Josef
Miäile überraschend seine Bewerbung gestern zurückgezogen. Nachdem da
mit nur noch 1 Bewerber in der engeren Wahl steht, beantragt Direktor
Schilling, Biberach die Entscheidung dieses Punktes bis zur nächsten
Sitzung zurückzustellen. Obwohl sich der Vorsitzende und Kreisamtsrat
Rack dafür einsetzen, die Entscheidung trotzdem heute schon zu treffen,
nachdem die,Besetzung der Stelle bei dem derzeitigen Geschäftsanfall
dringend notwendig sei, wird mit knapper Mehrheit Vertagung bis zur
nächsten Sitzung
beschlossen.
§ 19
Nicht öffentlich.
Persönliche Vorrückung von Kreisinspektor Hohl.
. (
KreisInspektor Hohl ist im Rahmen der Kreispflege als Kassenver
walter in Bes.Gruppe A 4 c 1 eingestuft. Er hat am 1. Mai 1951 sein
40-jähriges Jubiläum im öffentlichen Dienst begehen können. Beim Kreis
verband Biberach ist er seit März 1939 zunächst*beim Verwaltungsaktua-
riat und seit 1944 bei der Kreisverbandsbuchhaltung tätig. Er ist jetzt
61 Jahre alt und hat ein Besoldungsdienstalter in Bes.Gruppe A 4 c 1
auf 4.9.1921. Es ist verständlich, dass er noch vor seiner Zurruhe
setzung den Wunsch auf eine Beförderung hat, zumal sie im Rahmen einer
normalen Vorrückung, wie sie auch im Staatsdienst üblich ist, liegt.
Aus allgemeinen Gründen der Personalpolitik sollte der Kreisverband
seine Beamten nicht schlechter stellen als dies der Staat in seinem
Bereich tut. § 10 des Kommunalbeamtengesetzes bietet die Möglichkeit,
einen bewährten Beamten in die nächst höhere Besoldungsgruppe vorzu
rücken, wenn der Beamte das Endgrundgehalt seiner Planstelle mindestens
4 Jahre lang bezogen hat. Zuständig zu dieser Entscheidung ist die Auf-
sichtsbehörde auf Antrag der Anstellungskörperschaft. Die Bewährung von
Krosinspektor Hohl ist aus dem ständig zunehmenden Umfang der Rechnungs
führung des Kreisverbands begründet und im jetzigen Zeitpunkt besonders
durch die Nachholung unserer rückständigen Rechnungsabschlüsse berechtig
Nachdem sich Kreisinspektor Hohl persönlich vorgestellt hat, wird den
Antrag des Kreisrats entsprechend einstimmig
beschlossen,
in Anwendung von § 10 des Kommunalbeamtengeset±es für Kreisinspektor
Hohl die persönliche Vorrückung in Besoldungsgruppe A 4 b 2 bei der
Aufsichtsbehörde zu beantragen.