Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

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§ 20 . . 
Nicht öffentlich. 
Hinausschiebung der Zurruhesetzung von Verwaltwagsamtmann Eh. 
Verwaltungsamtmann Eh hat am 10.3.1953 das 65. Lebensjahr vollendet 
und würde somit Kraft G-esetzes zum 31.3.1953 in den Ruhestand treten. 
Die Wiederbesetzung seiner Stelle und möglicherweise auch eine damit 
verbundene Änderung der Aktuariatsbezirke soll in der nächsten Sitzung 
beraten werden, die sich im übrigen hauptsächlich mit Strassenangelegen 
heiten und der Festlegung eines Strassenbauprogramms des Kreisverbands 
befassen soll. Diese Sitzung wird bereits im April stattfinden müssen. 
Da nach dem jetzigen Stand der Angelegenheit feststeht, daß ein Nach 
folger bis zum 1. April 1953 die Geschäfte/nicht übernehmen kann, wurde 
vom Kreisrat in der Sitzung vom 17.1.1953 vorsorglich die HinausSchie 
bung der Zurruhesetzung auf die Dauer von 3 Monaten bei der Aufsichts 
behörde beantragt. 
Dieser Antrag wird vom Kreistag einstimmig 
genehmigt. 
§ 21 
Nicht öffentlich. 
Abordnung des ausserplanmässigen Kreisinspektors Boeckh 
zur Stadt Ochsenhausen. 
Der ausserplanmässige Kreisinspektor Boeckh wurde ab 1.April 1952 
auf die Dauer eines Jahres beim Verwaltungsaktuariat Ochsenhausen ein 
gestellt. Er wurde inzwischen zum Stadtpfleger der Stadt Ochsenhausen 
gewählt und hat dort seinen Dienst zum 16. Januar 1953 angetreten. 
Eine ordnungsmässige Übertragung dieser Stelle an Boeckh war aber der 
Stadt Ochsenhausen mit Rücksicht auf die Bestimmungen zu Artikel 131 GG 
bis jetzt nicht möglich. Um den Bedürfnissen einer Übergangslösung 
Rechnung tragen zu können, hat die Stadt Ochsenhausen beantragt, sein 
Anstellungsverhältnis beim Kreisverband vorerst formal zu verlängern 
und ihn zur Stadt Ochsenhausen abzuordnen. Die hieraus entstehenden 
Aufwendungen werden von der Stadt Ochsenhausen ersetzt. 
Der Kreisrat ist diesem Verlangen befristet auf eine Übergangszeit 
von längstens 6 Monaten nachgekommen. Nachdem das Dienstverhältnis nur 
auf die Dauer eines Jahres vorgesehen war, wird einstimmig 
beschlossen, 
1) der vom Kreisrat getroffenen Regelung zuzustimmen, 
2) das Anstellungsverhältnis des Boeckh zum Kreisverband auf die Dauer 
dieser Regelung zu verlängern.
	        
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