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anerkannt wurde, mehr Gewicht zu verleihen, daß das Land dem Äusbau-
bedürfnis der Landstraßen I. Ordnung im Kreise voll Rechnung tragen
solle. Im übrigen müsse man sich darum bemühen, daß die unterschied-'
liehen Straßenbelastungen im allgemeinen Finanzausgleich gebührend
berücksichtigt werden und auch darum, am Aufkommen.der Kraftfahrzeug
steuer im Verhältnis der Ausgabenbedürfnisse für Verkehrsstraßen be
teiligt zu werden.
Als Ergebnis .der ausführlichen Beratung wird das Straßenbaupro-
gramm im folgenden Wortlaut einstimmig zum Beschluß des Kreistags
erhob en:
I. Grundlagen des Programms: <
Die Verbesserung der Straßenverhältnisse ist für den Kreis
Biberach eine lebenswichtige Aufgabe. Die ältere und neuere Ge
schichte beweisen einen engsten Zusammenhang der Entwicklung einer
Gemeinde oder 'eines ganzen Gebiets mit den Verkehrsbedingungen. Es
handelt sich daher um ein kommunalpolitisches Problem von großer
Bedeutung. Während in unserem überwiegend landwirtschaftlichen
1 Kreis die Motorisierung vor dem letzten Kriege noch nicht so stark
wie in den Industriekreisen in Erscheinung getreten ist, hat sich
dies in der neueren Entwicklung seit der Währungsreform erheblich
geändert. Einmal durch die weitgehende Umstellung der Landwirt
schaft auf Motorisierung, zum andern aber auch durch die starke
Verlagerung der Güter- und Warenversörgung auch kleinster Gemein
den auf motorisierte Straßenfahrzeuge. Diesen gesteigerten An
forderungen ist aber das vorhandene Straßenverkehrsnetz des Krei
ses Biberach nicht mehr gewachsen. Dabei 'ist aber die Ordnung der
großräumigen Verkehrszusammenhänge eine "staatliche Aufgabe; in die
Zuständigkeit des Kreisverbands fällt davon die Unterhaltung und
der Ausbau der Landstraßen II. Ordnung, die jeder Gemeinde eine
ausreichende Anschlußmöglichkeit an das staatliche Verkehrsnetz,
insbesondere an die zur Aufnahme des Durchgangsverkehrs "bestimmten
Landstraßen I. Ordnung schaffen sollen.
Der Kreis Biberach als der räumlich größte Bezirk unseres
Landesteiles hat ein langes'Straßennetz. Es liegen im Kreis Bi
berach
85 km Bundesstraßen '
524 km Landstraßen I. Ordnung
525 km Landstraßen II.Ordnung.
Das Straßenbauprogramm des Kreisverbände Biberach muß sich
naturgemäß auf seine eigenen Straßen beschränken, während für die
in der staatlichen Unterhaltung stehenden Straßen vom Kreisverband
lediglich Wünsche geäussert werden können.
Mit den in der Unterhaltung des Kreisverbands Biberach stehen
den 525 km Landstraßen II. Ordnung haben wir eine überdurchschnitt
liche Belastung^zu tragen. Jn der Länge steheh wir damit an.der
Spitze unseres Bandes und an vierter Stelle im ganzen Bundesgebiet,
ohne die noch in der Unterhaltung von Gemeinden stehenden rund
40 kmAnschlußstrecken, die zur Übernahme als "Landstraßen II.Ord
nung in Frage stehen. Der größte Teil unserer Straßen genügt den
heutigen Anforderungen sowohl verkehrsfunktionell (Breite und
Linieyführung) wie auch technisch (Belastungsfähigkeit) nicht mehr,
pmfangmäßig stehen wir im Ausbaubedürfnis unserer Straßen mit 310
km wassergebundenen Straßen (Von 525 km) an der Spitze des Bundes-