Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

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anerkannt wurde, mehr Gewicht zu verleihen, daß das Land dem Äusbau- 
bedürfnis der Landstraßen I. Ordnung im Kreise voll Rechnung tragen 
solle. Im übrigen müsse man sich darum bemühen, daß die unterschied-' 
liehen Straßenbelastungen im allgemeinen Finanzausgleich gebührend 
berücksichtigt werden und auch darum, am Aufkommen.der Kraftfahrzeug 
steuer im Verhältnis der Ausgabenbedürfnisse für Verkehrsstraßen be 
teiligt zu werden. 
Als Ergebnis .der ausführlichen Beratung wird das Straßenbaupro- 
gramm im folgenden Wortlaut einstimmig zum Beschluß des Kreistags 
erhob en: 
I. Grundlagen des Programms: < 
Die Verbesserung der Straßenverhältnisse ist für den Kreis 
Biberach eine lebenswichtige Aufgabe. Die ältere und neuere Ge 
schichte beweisen einen engsten Zusammenhang der Entwicklung einer 
Gemeinde oder 'eines ganzen Gebiets mit den Verkehrsbedingungen. Es 
handelt sich daher um ein kommunalpolitisches Problem von großer 
Bedeutung. Während in unserem überwiegend landwirtschaftlichen 
1 Kreis die Motorisierung vor dem letzten Kriege noch nicht so stark 
wie in den Industriekreisen in Erscheinung getreten ist, hat sich 
dies in der neueren Entwicklung seit der Währungsreform erheblich 
geändert. Einmal durch die weitgehende Umstellung der Landwirt 
schaft auf Motorisierung, zum andern aber auch durch die starke 
Verlagerung der Güter- und Warenversörgung auch kleinster Gemein 
den auf motorisierte Straßenfahrzeuge. Diesen gesteigerten An 
forderungen ist aber das vorhandene Straßenverkehrsnetz des Krei 
ses Biberach nicht mehr gewachsen. Dabei 'ist aber die Ordnung der 
großräumigen Verkehrszusammenhänge eine "staatliche Aufgabe; in die 
Zuständigkeit des Kreisverbands fällt davon die Unterhaltung und 
der Ausbau der Landstraßen II. Ordnung, die jeder Gemeinde eine 
ausreichende Anschlußmöglichkeit an das staatliche Verkehrsnetz, 
insbesondere an die zur Aufnahme des Durchgangsverkehrs "bestimmten 
Landstraßen I. Ordnung schaffen sollen. 
Der Kreis Biberach als der räumlich größte Bezirk unseres 
Landesteiles hat ein langes'Straßennetz. Es liegen im Kreis Bi 
berach 
85 km Bundesstraßen ' 
524 km Landstraßen I. Ordnung 
525 km Landstraßen II.Ordnung. 
Das Straßenbauprogramm des Kreisverbände Biberach muß sich 
naturgemäß auf seine eigenen Straßen beschränken, während für die 
in der staatlichen Unterhaltung stehenden Straßen vom Kreisverband 
lediglich Wünsche geäussert werden können. 
Mit den in der Unterhaltung des Kreisverbands Biberach stehen 
den 525 km Landstraßen II. Ordnung haben wir eine überdurchschnitt 
liche Belastung^zu tragen. Jn der Länge steheh wir damit an.der 
Spitze unseres Bandes und an vierter Stelle im ganzen Bundesgebiet, 
ohne die noch in der Unterhaltung von Gemeinden stehenden rund 
40 kmAnschlußstrecken, die zur Übernahme als "Landstraßen II.Ord 
nung in Frage stehen. Der größte Teil unserer Straßen genügt den 
heutigen Anforderungen sowohl verkehrsfunktionell (Breite und 
Linieyführung) wie auch technisch (Belastungsfähigkeit) nicht mehr, 
pmfangmäßig stehen wir im Ausbaubedürfnis unserer Straßen mit 310 
km wassergebundenen Straßen (Von 525 km) an der Spitze des Bundes-
	        
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