Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

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gebiets. Kostenmäßig darf man für den Ausbau eines Kilometers un 
serer Landstraßen II. Ordnung bei einer zu verlangenden Breite von 
5 Metern einen rohen durchschnittlichen Aufwand von 50 000 DM zu- 
J gründe legen. Je nach den Umständen beläuft sich dieser Aufwand 
auf 70 000 DM bis 80 000 DM, um bei anderen Strecken aber wesent 
lich unter dem Durchschnitt zu bleiben. Der volle Ausbau unserer 
•KreisverbandsStraßen wäre daher auf einen Kostenbedarf von rund 
16 Millionen DM zu veranschlagen. Die Aufbringung dieser Summe ist 
uns aber in absehbarer Zeit nicht möglich. In Unterstellung einer 
gleichbleibenden Wirtschafts- und Steuerlage soll davon ausge 
gangen werden, jährlich durchschnittlich ZOO 000 DM hiefür bereit 
zustellen. Damit könnten in den nächsten 10 Jahren rund 60 km un- 
. serer Straßen voll ausgebaut werden, was eine fühlbare Verbesserung 
der Verkehrsverhältnisse mit sich bringen würde. 
Bei der Aufstellung dieses Ausbauprogramms und der Dringlich 
keitseinstufung der einzelnen Straßen darf aber der enge Zusammen 
hang mit dem Zustand der in der staatlichen Unterhaltung stehenden 
Straßen nicht übersehen werden. Für die Verkehrswichtigkeit einer 
Straße ist auch von Bedeutung, ob sie die einzige Verbindungsmög 
lichkeit ist oder ob sie nur eine vorhandene übergeordnete Ver 
bindung abkürzt oder sogar verlagert. Auch liegt die Gefahr nahe, 
daß schlechte Staatsstraßen den Verkeim auf ausgebaute Kreisstraßen 
abdrängen und dadurch die bisherigen Grundlagen über die Qualifi 
kation von Straßen eine Verschiebung erfahren können. Zum Ausbau 
durch den Kreisverband sollte man daher möglichst nicht die Stras 
sen vordringlich nehmen, die von Straßen höherer Ordnung überlagert 
sind. Voraussetzung des Ausbaues verschiedener Straßen durch den 
Kreisverband muß daher sein, daß der Staat im^Ausbau seiner in der 
Verkehrsschichtung höher zu bewertenden Straßen mit- und voraus 
geht. Dies ist eine ganz besonders wichtige Forderung, weil allein 
von den<524 km Landstraße# I. Ordnung im Kreise ebenfalls noch 
175 km wassergebunden sind und erst deren Ausbau die ordnungsmäßige 
VerkehrsSchichtung mit einer erheblich entlastenden Auswirkung auf 
die eigenen Straßen des Kreisverbands erwarten lässt. 
II. Folgende Entschliessungen werden daher für geeignet gehalten, die 
Straßenverhältnisse im Kreis Biberach im Kähmen der gegebenen Mög 
lichkeiten in absehbarer Zeit zu bessern: 
1) Antrag des Kreises an das Land, seine Landstraßen I. Ordnung im 
Kreis Biberach den Verkehrsbedürfnissen entsprechend auszu-" 
bauen. 
Von den auszubauenden Landstraßen I. Ordnung werden als 
besonders vordringlich bezeichnet: 
Er. 258 Untersulmetingen - Schemmerberg - Altheim, 
Er. 265 Laupheim - Mietingen - Hürbel - Ochsenhausen und 
Ochsenhausen - Füramoos bis Ellwangen und Verbindung 
durch Er. 506 nach Fischbach, 
Er. 280 Heggbach - Schwendi - Wain mit Fortsetzung durch Er.259 
nach Unterbalzheim, 
Er. 284 Appendorf - Jngoldingen - Steinhausen b.Schussenried 
Er. 500 Rot a.d.Rot - Ellwangen - Unterschwarzach 
Er. 501 Erlenmoos - Mettenberg; am zweckmäßigsten durch eine 
< Eeuführung der Straße auf dem kurzen Wege von Zell zur 
Bundesstraße Er. 512 bei Eichenberg, wobei das bisherige 
viel längere Stück aus der staatlichen Unterhaltung 
herausfallen könnte. 
Er. M6 Ummendorf - Fischbach - Eberhardzell
	        
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