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gebiets. Kostenmäßig darf man für den Ausbau eines Kilometers un
serer Landstraßen II. Ordnung bei einer zu verlangenden Breite von
5 Metern einen rohen durchschnittlichen Aufwand von 50 000 DM zu-
J gründe legen. Je nach den Umständen beläuft sich dieser Aufwand
auf 70 000 DM bis 80 000 DM, um bei anderen Strecken aber wesent
lich unter dem Durchschnitt zu bleiben. Der volle Ausbau unserer
•KreisverbandsStraßen wäre daher auf einen Kostenbedarf von rund
16 Millionen DM zu veranschlagen. Die Aufbringung dieser Summe ist
uns aber in absehbarer Zeit nicht möglich. In Unterstellung einer
gleichbleibenden Wirtschafts- und Steuerlage soll davon ausge
gangen werden, jährlich durchschnittlich ZOO 000 DM hiefür bereit
zustellen. Damit könnten in den nächsten 10 Jahren rund 60 km un-
. serer Straßen voll ausgebaut werden, was eine fühlbare Verbesserung
der Verkehrsverhältnisse mit sich bringen würde.
Bei der Aufstellung dieses Ausbauprogramms und der Dringlich
keitseinstufung der einzelnen Straßen darf aber der enge Zusammen
hang mit dem Zustand der in der staatlichen Unterhaltung stehenden
Straßen nicht übersehen werden. Für die Verkehrswichtigkeit einer
Straße ist auch von Bedeutung, ob sie die einzige Verbindungsmög
lichkeit ist oder ob sie nur eine vorhandene übergeordnete Ver
bindung abkürzt oder sogar verlagert. Auch liegt die Gefahr nahe,
daß schlechte Staatsstraßen den Verkeim auf ausgebaute Kreisstraßen
abdrängen und dadurch die bisherigen Grundlagen über die Qualifi
kation von Straßen eine Verschiebung erfahren können. Zum Ausbau
durch den Kreisverband sollte man daher möglichst nicht die Stras
sen vordringlich nehmen, die von Straßen höherer Ordnung überlagert
sind. Voraussetzung des Ausbaues verschiedener Straßen durch den
Kreisverband muß daher sein, daß der Staat im^Ausbau seiner in der
Verkehrsschichtung höher zu bewertenden Straßen mit- und voraus
geht. Dies ist eine ganz besonders wichtige Forderung, weil allein
von den<524 km Landstraße# I. Ordnung im Kreise ebenfalls noch
175 km wassergebunden sind und erst deren Ausbau die ordnungsmäßige
VerkehrsSchichtung mit einer erheblich entlastenden Auswirkung auf
die eigenen Straßen des Kreisverbands erwarten lässt.
II. Folgende Entschliessungen werden daher für geeignet gehalten, die
Straßenverhältnisse im Kreis Biberach im Kähmen der gegebenen Mög
lichkeiten in absehbarer Zeit zu bessern:
1) Antrag des Kreises an das Land, seine Landstraßen I. Ordnung im
Kreis Biberach den Verkehrsbedürfnissen entsprechend auszu-"
bauen.
Von den auszubauenden Landstraßen I. Ordnung werden als
besonders vordringlich bezeichnet:
Er. 258 Untersulmetingen - Schemmerberg - Altheim,
Er. 265 Laupheim - Mietingen - Hürbel - Ochsenhausen und
Ochsenhausen - Füramoos bis Ellwangen und Verbindung
durch Er. 506 nach Fischbach,
Er. 280 Heggbach - Schwendi - Wain mit Fortsetzung durch Er.259
nach Unterbalzheim,
Er. 284 Appendorf - Jngoldingen - Steinhausen b.Schussenried
Er. 500 Rot a.d.Rot - Ellwangen - Unterschwarzach
Er. 501 Erlenmoos - Mettenberg; am zweckmäßigsten durch eine
< Eeuführung der Straße auf dem kurzen Wege von Zell zur
Bundesstraße Er. 512 bei Eichenberg, wobei das bisherige
viel längere Stück aus der staatlichen Unterhaltung
herausfallen könnte.
Er. M6 Ummendorf - Fischbach - Eberhardzell