Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

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Die Anerkennung dieser Straßen als besonders vordringlich, beein 
trächtigt nicht das Bedürfnis zum Aushau auch des größten Teils der 
davon nicht erfassten Straßen» Sie bedeuten nur eine Auswahl der 
dringlichsten Projekte unter den Dringlichen nach den gegenwärtigen 
Verhältnissen und im Umfang des“ vermutlich Möglichen. Deshalb kommt 
auch für den lauf eines ersten Bauprogramms dieser Aufstellung nicht 
die Bedeutung einer unabänderlichen Vollständigkeit zu. 
b) Ortsdurchfahrten. 
Vom reinen Verkehrsstandpunkt aus sind die Außenstrecken dring 
licher zum Ausbau als Ortsdurchfahrten. Andererseits aber wirkt sich 
der Ausbau von Ortsdurchfahrten unmittelbarer zum Nutzen der G-emeinde- 
eiriwohner aus. Um eine gewisse Verbindung beider Gesichtspunkte zu 
• schaffen, sollen in den jährlichen Bauprogrammen in beschränktem Um 
fang auch besonders schlechte Ortsdurchfahrten berücksichtigt werden. 
Ortsdurchfahrten* können aber erst ausgebaut werden, wenn von der 
- Gemeinde zuvor die entsprechende Kanalisation durchgeführt ist. In 
der nachstehenden Aufstellung der zum dringlichen Ausbau anzüerkennen 
den Ortsdurchfahrten sind daher nur solche enthalten, bei denen die 
Voraussetzung der vorgängigen Kanalisation bereits erfüllt oder z.Zt. 
in Vorbereitung ist. 
geschätzte Kosten 
DM 
Äpfingen 
SO 
000 
Sulmingen 
70 
000 
Haslach 
40 
000 
Edelbeuren 
100 
000 
Oberdettingen 
20 
000 
Bihlafingen 
45 
000 
Otterswang 
25 
000 
Orsenhausen 
20 
000 
Scjiwendi (Teil Richtung Gutenzeb-l) 
35 
000 
Unteressendorf 
30 
000 
Ingoldingen 
40 
000 
Unterdettingen 
30 
000 
Illerbachen 
40 
000 
Wain 
40 
000 
zusammen 14 Ortsdurchfahrten 
615 
000. 
Darüber hinaus wären noch viele andere Ortsdurchfahrten, insbesondere 
soweit der Ausbau der entsprechenden Aussenstrecken im Dringlichkeits- 
• programm enthalten ist, als dringlich anzuerkennen. 
3) Sofortprogramm für das Rechnungsjahr 1953: 
a) Als Sofortprogramm im Rechnungsjahr 1953 wird die Durchführung folgen 
der Maßnahmen als Vorgriff auf den Haushaltsplan 195'3 beschlossen:
	        
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