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a) Sulmingen - Heggbach als Restfinanzierung
der Strecke Äpfingen - Heggbach im Zuge der
Straßenverbindung Biberach - Schwendi
110
000
DM
Attenweiler - Aßmannshardt - Alberweiler -
Aufhofen als erste Rate für die Teilstrecke
Alberweiler - Aufhofen
40
000
ii
Dettingen - Oberopfingen - Egelsee
als erste Rate
40
000
it
Ortsdurchfahrt Haslach
40
000
n
Ortsdurchfahrt Oberdettingen
20
000
II
zusammen
250
000
DM.
Dieser Betrag wird als auf den Haushaltsplan 1953 für
die vorgenannten Projekte/Treigegeben.
• b) Für die Gemeinden sollen bei der Durchführung von Ausbaumaß
nahmen folgende Bedingungen gelten:
1) Die' Gemeinden haben als Vorausleistung den zum Ausbau er
forderlichen Grunderwerb (Begradigung, Verbreiterung) auf
eigene Kosten bereitzustellen. Von diesem Grundsatz sollen
Ausnahmen nur in Sonderfüllen möglich sein.
2) Die Kosten der Vermessung und Vermarkung sind von den Gemein
den zu tragen.
3) Ortsdurchfahrten können erst dann ausgebaut werden, wenn zu
vor die Kanalisation mindestens 1 Jahr lang fertiggestellt
ist.
4) Ausserdem sollen die Gemeinden entsprechende Beiträge leisten
(Finanzierungsbeiträge oder Eigenleistungen durch Fahrdienste,
Schotter- und Kieslieferungen).
c) Im Haushaltsplan 1953 soll ein Betrag von 50 000 DM für Schnee
bahnkosten zweckgebunden eingestellt werden. Soweit diese Mittel
dafür nicht benötigt werden, sollen sie als erste Rate für den
Ausbau der Straße Laupheim - Burgrieden verwendet werden.
Im Rahmen des Straßenbauprogramms sollen jährlich 2 Ortsdurch
fahrten ausgebaut werden. Für die folgenden Rechnungsjahre kommen
Bihlafingen, Orsenhausen, Otterswang, Schwendi und Wain in Be
tracht. Die Auswahl richtet sich seinerzeit nach dem Maße der er
füllten Bedingungen nach Ziffer 2. Dabei ist zu bemerken, daß für
die im Rechnungsjahr 1953 zum Ausbau eingestellten Ortsdurchfahr
ten Haslach und Dettingen von den Gemeinden je ein Beitrag von
5 000 DM gewährt wird.
4) Übernahme neuer Straßen:
Von den Gemeinden werden immer wieder Anträge gestellt, in
Ihrer Unterhaltung stehende GemeindeStraßen als Landstraßen II.Ord
nung in die Baulast des Kreisverbands zu übernehmen; meistens han
delt es sich dabei um Nachbarschaftsstraßen, teilweise aber auch
um Durchgangsstraßen> Solange der Kreis finanziell nicht in der
Lage ist, die schon in seiner Unterhaltung stehenden Straßen ord
nungsmäßig auszubauen, hat die Übernahme neuer Straßen aber wenig
Sinn. Auch das Innenministerium steht einer Erweiterung des Netzes
der Landstraßen II. Ordnung durch Übernahme von Gemeindestraßen