Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

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a) Sulmingen - Heggbach als Restfinanzierung 
der Strecke Äpfingen - Heggbach im Zuge der 
Straßenverbindung Biberach - Schwendi 
110 
000 
DM 
Attenweiler - Aßmannshardt - Alberweiler - 
Aufhofen als erste Rate für die Teilstrecke 
Alberweiler - Aufhofen 
40 
000 
ii 
Dettingen - Oberopfingen - Egelsee 
als erste Rate 
40 
000 
it 
Ortsdurchfahrt Haslach 
40 
000 
n 
Ortsdurchfahrt Oberdettingen 
20 
000 
II 
zusammen 
250 
000 
DM. 
Dieser Betrag wird als auf den Haushaltsplan 1953 für 
die vorgenannten Projekte/Treigegeben. 
• b) Für die Gemeinden sollen bei der Durchführung von Ausbaumaß 
nahmen folgende Bedingungen gelten: 
1) Die' Gemeinden haben als Vorausleistung den zum Ausbau er 
forderlichen Grunderwerb (Begradigung, Verbreiterung) auf 
eigene Kosten bereitzustellen. Von diesem Grundsatz sollen 
Ausnahmen nur in Sonderfüllen möglich sein. 
2) Die Kosten der Vermessung und Vermarkung sind von den Gemein 
den zu tragen. 
3) Ortsdurchfahrten können erst dann ausgebaut werden, wenn zu 
vor die Kanalisation mindestens 1 Jahr lang fertiggestellt 
ist. 
4) Ausserdem sollen die Gemeinden entsprechende Beiträge leisten 
(Finanzierungsbeiträge oder Eigenleistungen durch Fahrdienste, 
Schotter- und Kieslieferungen). 
c) Im Haushaltsplan 1953 soll ein Betrag von 50 000 DM für Schnee 
bahnkosten zweckgebunden eingestellt werden. Soweit diese Mittel 
dafür nicht benötigt werden, sollen sie als erste Rate für den 
Ausbau der Straße Laupheim - Burgrieden verwendet werden. 
Im Rahmen des Straßenbauprogramms sollen jährlich 2 Ortsdurch 
fahrten ausgebaut werden. Für die folgenden Rechnungsjahre kommen 
Bihlafingen, Orsenhausen, Otterswang, Schwendi und Wain in Be 
tracht. Die Auswahl richtet sich seinerzeit nach dem Maße der er 
füllten Bedingungen nach Ziffer 2. Dabei ist zu bemerken, daß für 
die im Rechnungsjahr 1953 zum Ausbau eingestellten Ortsdurchfahr 
ten Haslach und Dettingen von den Gemeinden je ein Beitrag von 
5 000 DM gewährt wird. 
4) Übernahme neuer Straßen: 
Von den Gemeinden werden immer wieder Anträge gestellt, in 
Ihrer Unterhaltung stehende GemeindeStraßen als Landstraßen II.Ord 
nung in die Baulast des Kreisverbands zu übernehmen; meistens han 
delt es sich dabei um Nachbarschaftsstraßen, teilweise aber auch 
um Durchgangsstraßen> Solange der Kreis finanziell nicht in der 
Lage ist, die schon in seiner Unterhaltung stehenden Straßen ord 
nungsmäßig auszubauen, hat die Übernahme neuer Straßen aber wenig 
Sinn. Auch das Innenministerium steht einer Erweiterung des Netzes 
der Landstraßen II. Ordnung durch Übernahme von Gemeindestraßen
	        
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