Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

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ablehnend gegenüber. Neue Straßen sollen daher bis auf weiteres 
grundsätzlich nicht in die Unterhaltung des Kreisverbands über 
nommen werden; Ausnahmen könnten höchstens dort in Betracht kommen, 
wo die Übernahme einer Gemeindestraße mit der Rückgabe einer ent 
sprechenden Landstraße II. Ordnung zur Erzielung einer besseren 
Verkehrsführung ausgetauscht werden kann und dadurch die Gesamt 
länge der Kreisverbandsstraßen nicht zunimmt. 
5) Die Verbesserung der Straßenverhältnisse ist nicht nur ein dringen 
des Anliegen udd schwieriges Finanzproblem des Kreises, sondern in 
ihrem noch grösseren Rahmen auch des Bundes und des Landes. Der 
Kreisverband Biberach beweist mit dem oben dargelegten Straßenbau 
programm, daß er gewillt ist, in seinem Bereich die Straßenver 
hältnisse nach allen ihm zu Gebote stehenden Kräften zu bessern 
und verbindet damit die Bitte an das Land, die Anstrengungen des 
Kreises dadurch anzuerkennen, zu unterstützen und zum bestmöglichen 
Erfolg zu führen, daß er seine zum Ausbau in der Dringlichkeit noch 
höher zu bewertenden Landstraßen I. Ordnung im Kreis Biberach im 
verstärkten Maße nach den Verkehrsbedürfnissen ausbaut und ausserdem 
in den künftigen Regelungen des Finanzausgleichs die Belastungen 
der Kreise durch den Bau und die Unterhaltung den Verkehrsanforde 
rungen genügender Landstraßen II. Ordnung gebührend berücksichtigt. 
Gleichzeitig sollten die ganz besonderen Belastungen unseres 
Kreises im Straßenwesen als förderungswürdig aus dem kommunalen 
Notstock und des Ausgleichsstocks im Rahmen des ordentlichen Finanz 
ausgleichs anerkannt werden. 
§ 4 
Ortsdurchfahrt Haslach. 
Im Rahmen der Beratung des Straßenbauprogramms 1953 Erde be 
schlossen, in diesem Rechnungsjahre die Ortsdurchfahrt Haslach durchzu 
führen. Nachdem dabei die bisherige Straßenführung (Hangstrecke) hiezu 
nicht so geeignet ist, wie die in der Unterhaltung der Gemeinde stehen 
de Ortsstraße, wird 
beschlossen, 
die bisherige Ortsstrecke als Landstraße II. Urcinung in die üntei— 
Haltung des Kreisverbands zu übernehmen und auszubauen und daf^r die 
bisherige am Hang verlaufende Kreisstrecke in die Unterhaltung der 
Gemeinde zurückfallen zu lassen.
	        
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