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ablehnend gegenüber. Neue Straßen sollen daher bis auf weiteres
grundsätzlich nicht in die Unterhaltung des Kreisverbands über
nommen werden; Ausnahmen könnten höchstens dort in Betracht kommen,
wo die Übernahme einer Gemeindestraße mit der Rückgabe einer ent
sprechenden Landstraße II. Ordnung zur Erzielung einer besseren
Verkehrsführung ausgetauscht werden kann und dadurch die Gesamt
länge der Kreisverbandsstraßen nicht zunimmt.
5) Die Verbesserung der Straßenverhältnisse ist nicht nur ein dringen
des Anliegen udd schwieriges Finanzproblem des Kreises, sondern in
ihrem noch grösseren Rahmen auch des Bundes und des Landes. Der
Kreisverband Biberach beweist mit dem oben dargelegten Straßenbau
programm, daß er gewillt ist, in seinem Bereich die Straßenver
hältnisse nach allen ihm zu Gebote stehenden Kräften zu bessern
und verbindet damit die Bitte an das Land, die Anstrengungen des
Kreises dadurch anzuerkennen, zu unterstützen und zum bestmöglichen
Erfolg zu führen, daß er seine zum Ausbau in der Dringlichkeit noch
höher zu bewertenden Landstraßen I. Ordnung im Kreis Biberach im
verstärkten Maße nach den Verkehrsbedürfnissen ausbaut und ausserdem
in den künftigen Regelungen des Finanzausgleichs die Belastungen
der Kreise durch den Bau und die Unterhaltung den Verkehrsanforde
rungen genügender Landstraßen II. Ordnung gebührend berücksichtigt.
Gleichzeitig sollten die ganz besonderen Belastungen unseres
Kreises im Straßenwesen als förderungswürdig aus dem kommunalen
Notstock und des Ausgleichsstocks im Rahmen des ordentlichen Finanz
ausgleichs anerkannt werden.
§ 4
Ortsdurchfahrt Haslach.
Im Rahmen der Beratung des Straßenbauprogramms 1953 Erde be
schlossen, in diesem Rechnungsjahre die Ortsdurchfahrt Haslach durchzu
führen. Nachdem dabei die bisherige Straßenführung (Hangstrecke) hiezu
nicht so geeignet ist, wie die in der Unterhaltung der Gemeinde stehen
de Ortsstraße, wird
beschlossen,
die bisherige Ortsstrecke als Landstraße II. Urcinung in die üntei—
Haltung des Kreisverbands zu übernehmen und auszubauen und daf^r die
bisherige am Hang verlaufende Kreisstrecke in die Unterhaltung der
Gemeinde zurückfallen zu lassen.