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Ueueinteilimg der Aktuariatsljezirke.
Der Vorsitzende weist einleitend darauf hin, daß bei der letzt-
■ maligen Beratung dieser Angelegenheit in der Sitzung des Kreistags vom
30.1.1952 im Zusammenhang mit der Zurruhesetzung von Verwaltungsamtman
Sommer die Zahl der Aktuariate von 6 auf 5 herabgesetzt wurde und dem
zufolge die Bezirke neu eingeteilt werden mußten. Man habe sich aber
bei dieser Einteilung für ein Provisorium entschieden, bis die Ange
legenheit im Zusammenhang mit der Zurruhesetzung von Verwaltungsamtmain
Eh erneut zur Sprache kommt, weil damals für die Aktuariatssitze not
wendigerweise auf die Wohnsitze der bereits vorhandenen Aktuare Rück
sicht genommen werden mußte und ausserdem auch persönliche Rücksichten
auf Verwaltungsamtmann Eh für ihn die Bildung eines kleineren Bezirks
begründeten. Hiefür waren Rücksichten auf sein Alter und seinen Ge
sundheitszustand maßgeblich, wie aber auch ganz besonders der Umstand,
daß die damals vorgenommene Verringerung der Zahl der Aktuare notwen
digerweise ihre Motorisierung erforderlich machte, ihm aber für die
nur noch kurze Zeit seiner Tätigkeit die Beschaffung eines Kraftwagens
nicht mehr zugemutet werden konnte. Verwaltungsamtmann Eh hat nunmehr
sein 65. Lebensjahr vollendet und scheidet demnächst aus, sodass jetzt
der Zeitpunkt für die abschliessende Bezirkseinteilung gekommen ist.
Der Vorsitzende hebt ganz besonders hervor, daß ein häufiger
Wechsel in der Aktuarszuteilung der Gemeinden nicht vorteilhaft ist
und dass sich die Arbeit der Aktuare in ihren Gemeinden umso frucht
barer auswirken kann, je länger und tiefer die Verbindung des Aktuars
mit den speziellen Verhältnissen und Angelegenheiten der von ihm zu
betreuenden Gemeinden ist und daß man deshalb bestrebt sein müsse,
jetzt eine Einteilung zu schaffen, die möglichst von langem Bestand
sein sollte.
Dach dem Vorschlag des Kreisrats ist vorgesehen, die Sitze der
vorhandenen Aktuare zu belassen und den Sitz des neuen Aktuars nach
Biberach zu nehmen und zwar deshalb, weil es ein verständlicher Wunsch
der Beamten ist, ihren Dienstsitz möglichst an einem größeren Platze
mit vollen Ausbildungsmöglichkeiten der Kinder zu haben und ein Aktuaf
riatssitz in Biberach das meiste Bewerberinteresse im ganzen Kreise
haben dürfte. Einteilungsmässig könnte der neue Sitz sowohl nach Bi
berach wie auch nach Laupheim gelegt werden, wobei einem Teil der Ge
meinden der Sitz in Laupheim lieber wäre, dem andern und wohl noch et
was größeren Teil aber der Sitz in Biberach. Dafür, daß in der Ein
teilung 2 Sitze für Biberach und 1 für Laupheim vorgesehen ist, sei
letztlich entscheidend gewesen, daß Verwaltungsaktuar Kißler großen
Wert auf Beibehaltung auch seines Sitzes in Biberach legt. Für die
spätere Zukunft könnte man sich als zweckmässigste Lösung wohl denken,
2 Sitze in Biberach und je 1 in Laupheim, Ochsenhausen und Schussen-
ried zu nehmen. Dies lasse sich aber jetzt noch nicht verwirklichen,
weil man sonst von 2 der vorhandenen Aktuare verlangen müßte, ihren
bisherigen Dienstsitz, an dem sie beide ein eigenes Wohnhaus besitzen,
aufzugeben, was wohl eine persönliche Härte wäre, nachdem sich diese
persönlichen Gesichtspunkte im Rahmen einer brauchbaren Bezirksein
teilung berücksichtigen lassen. Schwieriger als die Bestimmung der