Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

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5 Dienstsitze sei die Aufteilung der insgesamt 73 Aktuäriatsgemeinden 
in die entsprechenden dazu gehörigen Bezirke. Man sei bestrebt ge 
wesen, dabei die Bezirke untereinander nach der Zahl der Gemeinden und 
der Einwohner möglichst auszugleichen, wobei es sich aber kaum ver 
meiden lasse, daß Sonderwünsche einzelner Gemeinden auf Zuweisung zu 
einem bestimmten Bezirk in Einzelfällen nicht berücksichtigt werden 
können. Befriedigt man den Wunsch der einen Gemeinde, so eröffnet sich 
das Problem erneut bei der Frage der dafür auszutauschenden anderen 
Gemeinde. Es fehle einfach an der Voraussetzung, um allen Wünschen 
voll gerecht werden zu können, daß die Aktuäriatsgemeinden in 5 etwa 
gleich große räumliche Zusammenhänge gegliedert wären. Man habe sich 
aber bemüht, aus den Gegebenheiten die bestmögliche Einteilung zu su 
chen. Die für die Gemeinde Sinningen vorgesehene Sonderregelung sei 
in übereinstimmenden Anträgen der Gemeinderäte von Kirchberg und Sin 
ningen aus den vorliegenden besonderen Verhältnissen begründet. 
Der Einteilungsvorschlag des Kreisrats ist sämtlichen Kreistags 
mitgliedern schriftlich zugegangen. Sämtlichen betroffenen Gemeinden 
wurde Gelegenheit gegeben, zu diesem Antrag Stellung zu nehmen. Insge 
samt haben 7 Gemeinden abweichende Wünsche geltend gemacht. Die Anträge 
der Gemeinden Untersulmetingen, Mietingen, Burgrieden, Alberweiler, 
Höfen, Dietmanns und Unterschwärzach werden bekanntgegeben. Auffallend 
ist, daß die beiden Anträge der Gemeinde Dietmanns und Unterschwärzach 
im Widerspruch zu ihren bei der letzten Einteilung vorgetragenen Wün 
schen stehen, denen in der Neueinteilung nun entsprochen wurde. Ebenso 
hat die Gemeinde Untersulmefingen noch vor 6 Wochen sich für eine Zu 
teilung zum Aktuariat Biberach ausgesprochen, dem sie auch früher immer 
zugehört hat. Über die Anträge der 'Gemeinden entspinnt sich eine längere 
Debatte, in der insbesondere Bürgermeister Hagel sich für die Zuteilung 
der Gemeinde Untersulmefingen zum Bezirk Laupheim und den Austausch 
der Gemeinden Burgrieden und Mietingen einsetzt. Für den letzteren 
Antrag verwendet sich eingehend auch Kreistagsmitglied Herzog. Hiezu 
wird aber die Auffassung des Vorsitzenden von der Mehrheit des Kreis 
tags unterstützt, daß für die Bezirkseinteilung nur sachliche Gründe 
ausschlaggebend sein sollen, die aber eine Zuteilung der inmitten des 
Bezirks Laupheim gelegenen Gemeinde Burgrieden zum Bezirk Biberach 
nicht vertreten lassen. Es ist die überwiegende Auffassung, persönliche 
Spannungen zwischen der Person des Aktuars und einer einzelnen Gemeinde 
nicht in der Bezirkseinteilung zu berücksichtigen, sondern hier höchs 
tens durch einen vorübergehenden verwaltungsmässigen Austausch abzu 
helfen, sofern dies aus den Verhältnissen im Einzelfall geboten er 
scheint. Nach Auffassung der Mehrheit der Mitglieder lassen die vor 
getragenen Änderungswünsche erkennen, daß die Einteilung im Ganzen ge 
sehen gut ist und keine Einwendungen vorgebracht wurden, die zwingend 
eine Berücksichtigung erfordern. Landtagsabgeordneter Mancher, Biberach, 
bringt unter großer Zustimmung zum Ausdruck, daß der ganze Bau der 
Einteilung ins rutschen käme, wenn man einem oder mehreren der Anträge 
Rechnung trage. Bürgermeister Riss bringt hierauf für die Gemeinde 
Unterschwärzach zum Ausdruck, daß er den Antrag auf andere Zuteilung 
zurückziehe, wenn auch alle anderen Anträge abgelehnt würden. Auf An 
trag des Vorsitzenden wird daraufhin gegen 3 Stimmen (Hagel, Herzog, 
Kienle) beschlossen, die gestellten Änderungsanträge en Block abzu 
lehnen. 
Bürgermeister Kienle setzt sich in der Aussprache dafür ein, 
die Neueinteilung wie auch damit im Zusammenhang die Besetzung der 
freien Aktuarsstelle vorläufig aufzuschieben, bis nach Ablauf der Amts- :
	        
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