13
5 Dienstsitze sei die Aufteilung der insgesamt 73 Aktuäriatsgemeinden
in die entsprechenden dazu gehörigen Bezirke. Man sei bestrebt ge
wesen, dabei die Bezirke untereinander nach der Zahl der Gemeinden und
der Einwohner möglichst auszugleichen, wobei es sich aber kaum ver
meiden lasse, daß Sonderwünsche einzelner Gemeinden auf Zuweisung zu
einem bestimmten Bezirk in Einzelfällen nicht berücksichtigt werden
können. Befriedigt man den Wunsch der einen Gemeinde, so eröffnet sich
das Problem erneut bei der Frage der dafür auszutauschenden anderen
Gemeinde. Es fehle einfach an der Voraussetzung, um allen Wünschen
voll gerecht werden zu können, daß die Aktuäriatsgemeinden in 5 etwa
gleich große räumliche Zusammenhänge gegliedert wären. Man habe sich
aber bemüht, aus den Gegebenheiten die bestmögliche Einteilung zu su
chen. Die für die Gemeinde Sinningen vorgesehene Sonderregelung sei
in übereinstimmenden Anträgen der Gemeinderäte von Kirchberg und Sin
ningen aus den vorliegenden besonderen Verhältnissen begründet.
Der Einteilungsvorschlag des Kreisrats ist sämtlichen Kreistags
mitgliedern schriftlich zugegangen. Sämtlichen betroffenen Gemeinden
wurde Gelegenheit gegeben, zu diesem Antrag Stellung zu nehmen. Insge
samt haben 7 Gemeinden abweichende Wünsche geltend gemacht. Die Anträge
der Gemeinden Untersulmetingen, Mietingen, Burgrieden, Alberweiler,
Höfen, Dietmanns und Unterschwärzach werden bekanntgegeben. Auffallend
ist, daß die beiden Anträge der Gemeinde Dietmanns und Unterschwärzach
im Widerspruch zu ihren bei der letzten Einteilung vorgetragenen Wün
schen stehen, denen in der Neueinteilung nun entsprochen wurde. Ebenso
hat die Gemeinde Untersulmefingen noch vor 6 Wochen sich für eine Zu
teilung zum Aktuariat Biberach ausgesprochen, dem sie auch früher immer
zugehört hat. Über die Anträge der 'Gemeinden entspinnt sich eine längere
Debatte, in der insbesondere Bürgermeister Hagel sich für die Zuteilung
der Gemeinde Untersulmefingen zum Bezirk Laupheim und den Austausch
der Gemeinden Burgrieden und Mietingen einsetzt. Für den letzteren
Antrag verwendet sich eingehend auch Kreistagsmitglied Herzog. Hiezu
wird aber die Auffassung des Vorsitzenden von der Mehrheit des Kreis
tags unterstützt, daß für die Bezirkseinteilung nur sachliche Gründe
ausschlaggebend sein sollen, die aber eine Zuteilung der inmitten des
Bezirks Laupheim gelegenen Gemeinde Burgrieden zum Bezirk Biberach
nicht vertreten lassen. Es ist die überwiegende Auffassung, persönliche
Spannungen zwischen der Person des Aktuars und einer einzelnen Gemeinde
nicht in der Bezirkseinteilung zu berücksichtigen, sondern hier höchs
tens durch einen vorübergehenden verwaltungsmässigen Austausch abzu
helfen, sofern dies aus den Verhältnissen im Einzelfall geboten er
scheint. Nach Auffassung der Mehrheit der Mitglieder lassen die vor
getragenen Änderungswünsche erkennen, daß die Einteilung im Ganzen ge
sehen gut ist und keine Einwendungen vorgebracht wurden, die zwingend
eine Berücksichtigung erfordern. Landtagsabgeordneter Mancher, Biberach,
bringt unter großer Zustimmung zum Ausdruck, daß der ganze Bau der
Einteilung ins rutschen käme, wenn man einem oder mehreren der Anträge
Rechnung trage. Bürgermeister Riss bringt hierauf für die Gemeinde
Unterschwärzach zum Ausdruck, daß er den Antrag auf andere Zuteilung
zurückziehe, wenn auch alle anderen Anträge abgelehnt würden. Auf An
trag des Vorsitzenden wird daraufhin gegen 3 Stimmen (Hagel, Herzog,
Kienle) beschlossen, die gestellten Änderungsanträge en Block abzu
lehnen.
Bürgermeister Kienle setzt sich in der Aussprache dafür ein,
die Neueinteilung wie auch damit im Zusammenhang die Besetzung der
freien Aktuarsstelle vorläufig aufzuschieben, bis nach Ablauf der Amts- :