Full text: Niederschrift über die 1. bis 5. Sitzung vom 30. Januar 1952 bis 28. November 1953

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zeit der gegenwärtigen Bürgermeister nach den Neuwahlen ersichtlich 
sei, ob die Zahl der Aktuariatsgemeinden nicht wesentlich zurück- 
gegangen ist. Er ist der Auffassung, daß bei den nächsten Bürger 
meisterwahlen eine größere Zahl von Gemeinden sicherlich Fachleute 
wählen würden und man unter Umständen mit nur 4 Aktuaren auskommen 
könne. In der Übergangszeit sollten alle Gemeinden von den vorhan 
denen 4 Aktuaren betreut werden, wofür man eine verstärkte Gehilfen 
haltung zugestehen könne. Kreisamtsrat Rack weist demgegenüber da 
rauf hin, daß die Bürgermeisterwahlen der letzten Zeit., in- und äusser 
halb des Kreises Biberach deutlich gezeigt haben, daß das Angebot 
von Fachbürgermeistern ziemlich knapp ist. Die große und aufblühende 
Gemeinde Erolzheim habe schwer getan, wieder einen Fachbürgermeister 
als Nachfolger für den verstorbenen Bürgermeister Sommer zu erhalten. 
Man müsse damit rechnen, daß nach dem bevorstehenden Übertritt von 
Bürgermeister Miller in Dettingen in die freie Wirtschaft auch diese 
etwas kleinere Gemeinde nur schwer oder überhaupt nicht wieder einen 
Fachbürgermeister bekomme. Auch eine so große und finanzkräftige 
Gemeinde wie Sigmaringendorf habe nur schwer einen Fachbürgermeister 
bekommen können. Nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge sei es un 
wahrscheinlich, daß bei der nächsten Bürgermeisterwahl sich die Zahl 
der Fachbürgermeister im Kreise wesentlich erhöhe, wobei die jetzt 
vorhandenen 73 Aktuariatsgemeinden für 5 Aktuare große Anforderungen 
stellten und man gut den Wegfall einiger Gemeinden hinnehmen könne, 
ohne daß hieraus gleich ein Aktuar entbehrlich würde. Ganz besonders 
aber scheide die vorgeschlagene Interimslösung einer verstärkten 
Gehilfenhaltung aus. In den letzten Monaten seien bei den Aktuaren 
des Kreises 3 Gehilfen ausgeschieden und man habe für keinen trotz 
öffentlicher Ausschreibung bis jetzt einen Ersatz bekommen können 
und sei wahrscheinlich vor die Notwendigkeit gestellt, anstelle von 
Gehilfen künftig in verstärktem Maße ständige Hilfskräfte einzu 
stellen. Bei dieser Sachlage sei nicht daran zu denken, daß man eine 
noch verstärkte Gehilfenhaltung verwirklichen könne. Nachdem die 
Feststellung des Vorsitzenden, daß nach dem vor Jahresfrist erfolgten 
Abbau der 6. Aktuariatsstelle die noch vorhandenen 5 Bezirke auch 
nach einem etwaigen Ausscheiden einiger Gemeinden immer noch die 
unterste Grenze der erforderlichen Aktuare sei und man in absehbarer 
Zeit nicht an einen nochmaligen Abbau denken könne, überwiegende 
Zustimmung findet, zieht Bürgermeister Kienle schliesslich seinen 
Antrag zurück. 
Abschliessen stellt der Vorsitzende folgenden 
Beschluss 
fest: 
1) Die Aktuariatsgemeinden des Kreises Biberach werden in folgende 
5 Bezirke eingeteilt:
	        
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