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zeit der gegenwärtigen Bürgermeister nach den Neuwahlen ersichtlich
sei, ob die Zahl der Aktuariatsgemeinden nicht wesentlich zurück-
gegangen ist. Er ist der Auffassung, daß bei den nächsten Bürger
meisterwahlen eine größere Zahl von Gemeinden sicherlich Fachleute
wählen würden und man unter Umständen mit nur 4 Aktuaren auskommen
könne. In der Übergangszeit sollten alle Gemeinden von den vorhan
denen 4 Aktuaren betreut werden, wofür man eine verstärkte Gehilfen
haltung zugestehen könne. Kreisamtsrat Rack weist demgegenüber da
rauf hin, daß die Bürgermeisterwahlen der letzten Zeit., in- und äusser
halb des Kreises Biberach deutlich gezeigt haben, daß das Angebot
von Fachbürgermeistern ziemlich knapp ist. Die große und aufblühende
Gemeinde Erolzheim habe schwer getan, wieder einen Fachbürgermeister
als Nachfolger für den verstorbenen Bürgermeister Sommer zu erhalten.
Man müsse damit rechnen, daß nach dem bevorstehenden Übertritt von
Bürgermeister Miller in Dettingen in die freie Wirtschaft auch diese
etwas kleinere Gemeinde nur schwer oder überhaupt nicht wieder einen
Fachbürgermeister bekomme. Auch eine so große und finanzkräftige
Gemeinde wie Sigmaringendorf habe nur schwer einen Fachbürgermeister
bekommen können. Nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge sei es un
wahrscheinlich, daß bei der nächsten Bürgermeisterwahl sich die Zahl
der Fachbürgermeister im Kreise wesentlich erhöhe, wobei die jetzt
vorhandenen 73 Aktuariatsgemeinden für 5 Aktuare große Anforderungen
stellten und man gut den Wegfall einiger Gemeinden hinnehmen könne,
ohne daß hieraus gleich ein Aktuar entbehrlich würde. Ganz besonders
aber scheide die vorgeschlagene Interimslösung einer verstärkten
Gehilfenhaltung aus. In den letzten Monaten seien bei den Aktuaren
des Kreises 3 Gehilfen ausgeschieden und man habe für keinen trotz
öffentlicher Ausschreibung bis jetzt einen Ersatz bekommen können
und sei wahrscheinlich vor die Notwendigkeit gestellt, anstelle von
Gehilfen künftig in verstärktem Maße ständige Hilfskräfte einzu
stellen. Bei dieser Sachlage sei nicht daran zu denken, daß man eine
noch verstärkte Gehilfenhaltung verwirklichen könne. Nachdem die
Feststellung des Vorsitzenden, daß nach dem vor Jahresfrist erfolgten
Abbau der 6. Aktuariatsstelle die noch vorhandenen 5 Bezirke auch
nach einem etwaigen Ausscheiden einiger Gemeinden immer noch die
unterste Grenze der erforderlichen Aktuare sei und man in absehbarer
Zeit nicht an einen nochmaligen Abbau denken könne, überwiegende
Zustimmung findet, zieht Bürgermeister Kienle schliesslich seinen
Antrag zurück.
Abschliessen stellt der Vorsitzende folgenden
Beschluss
fest:
1) Die Aktuariatsgemeinden des Kreises Biberach werden in folgende
5 Bezirke eingeteilt: