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Durchführung der Umbaumaßnahmen im Altbau gezeigt haben und begründet
ausführlich, daß eine Durchführung in Etappen nicht möglich sei, es
sei denn, man würde über die ganze Dauer der Etappen den Altbau
stillegen, was aber wirtschaftlich und hach dem vorhandenen Bedürf
nis an Krankenbetten nicht zu rechtfertigen wäre.
Abschliessend wird mit überzeugender Mehrheit gegen 1 Stimme
(Hagel)
beschlossen:
1) den Umbau des Altbaues nach den vorliegenden Plänen von Kreisbau
meister Maier einschl. des Stockaufbaues mit einer Bausumme von
9Q0 000 DM durchzuführen und mit den Arbeiten sofort zu beginnen,
2) zur Finanzierung folgenden ausserordentlichen Haushaltsplan vorweg
vor der Verabschiedung des ordentlichen Haushalts festzustellen:
A. Einnahmen:
ordentlichen Haushalts 1953
zusammen
B. Ausgaben:
Anteilsbetrag des
Staatsbeitrag
Schuldaufnähme
Kos-ten der organischen Betriebsverbindung des
Altsbaues zum Heubau unter gleichzeitiger Er
weiterung des Altbaues durch einen Stockaufbau
einschl. der damit verbundenen Umbauarbeiten
und Erneuerung der sanitären und Heizungsin
stallationen
hievon im Rechnungsjahr 1952 schon bereitgestellt
Rest zur Finanzierung im Rechnungsjahr 1953
290 000
DM
ii
ii
150
260
000
000
700
000
DM.
900
000
DM
200
000
n
700
000
DM.
• 3) .Hienach folgende Teilhaushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1953
zu erlassen:
§ 1
Der ausserordentliche Haushaltsplan 1953 wird festgesetzt
in Einnahme auf
in Ausgabe auf
700 000 DM
700 000 DM.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben
des ausserordentlichen Haushalts bestimmt sind, wird auf 260 000 DM.
festgesetzt. Der Gesamtbetrag soll zum Zwecke des Kreiskrankenhaus-:
Baues in Biberach verwendet werden.