20
§ .3
Oer Jochstbetrag der Kassenkredite, die im Planjahr in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf 500 000 DM festgesetzt, 'in diesem
Hochstbetrag sind keine Kredite enthalten, die auf Grund früherer
Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind.
Nicht öffentlich!
§ 7 j
Wiederbesetzung der freiwerdenden Aktuarsstelle,
Der /ersitzende führt aus, daß Verwaltungsamtmann Eh das 65. Le-
oensjahr vollendet habe und kraft Gesetzes zum ZI. März 1955 zur Ruhe
zu setzen ist. Zur Regelung seiner Nachfolge sei die. Zurruhesetzung "
mit zjus uimmung der Aufsichtsbehörde längstens auf die Dauer von 5 Mo-
naten aufgeschoben worden. Er nimmt die Beratung der Regelung seiner
Nachfolge zum Anlass, Verwaltungsamtmann Eh für seine langjährigen
treuen Dienste beim Kreisverband Biberach und für die Verdienste, die
er sich um das Wohl der ihm anvertrauten Gemeinden erworben hat, vor
dem Kreistag den wohlverdienten Dank auszusprechen.
-wach der heute Geschlossenen Neueinteilung der Aktuariatssitze
nat aie zu besetzende Stelle ihren Dienstsitz in Biberach. Sie ist be-
so-inungssatzungsmässig in Besoldungsgruppe A 5 b eingereiht. Der Vor
sitzende führt aus, daß die Einreihung einer der 5 Aktuarsstellen in
die Amtmannsgruppe vollauf gerechtfertigt ist und dies allgemein so
gehandhabt wird. Vom Kreisrat werde auch nicht die Aufhebung dieser
Stelle vorgeschlagen, jedoch zur Debatte gestellt, ob sie nicht im
Wege der vorübergehenden Unterbesetzung ohne Unterschied zu den übrigen
Aktuaren besetzt werden soll. In diesem Falle müsse dann später eine^
Entscheidung getroffen werden, wer von den dann vorhandenen 5 Aktuaren
m iiese Planstelle eingewiesen wird. Rein unpersönlich betrachtet er-
schemt es wohl richtig, daß die Amtmannsteile einem Aktuar gegeben
der seinen Sitz bei der Gemeindeaufsichtsbehörde habe7 Der höhere
S tellengehalt ist sodann auch sachlich in der Funktion des Vertreters
der Amtuare in gemeinsamen Angelegenheiten bei der Aufsichtsbehörde und
bei der Anstellungskörperschaft berechtigt, wie überhaupt die Amtmann-
stelle nicht nur eine Dekoration sein, sondern auch gleichzeitig den
sachlichen Inhalt haben sollte, daß dieser Aktuar gewissermaßen der
primus,inter pares unter den Aktuaren ist. Damit sei es aber weitgehend
auch wieder eine Personenfrage, deshalb schlage er verfahrensmäßig vor,
dab zunächst aus den eingegangenen Bewerbungen der neue Aktuar gewählt
uno dann auc^ im Ansehen der Person des Gewählten darüber entschieden
wird, ob er sofort in die Planstelle eingewiesen oder ob die Stelle
vorübergehend,unterbesetzt werden soll. Im letzteren Fall müßte nicht
notwendigerweise damit heute schon die Entscheidung verbunden sein,
^ er Y? n den '? Aküuaren später einmal in die Planstelle aufrücken werde,
ar die heutige Entscheidung sei diese Frage aber insofern von akuter
Bedeutung, als der vom Kreisrat an erster Stelle "zur Wahl vorgeschlage
ne Reg.Oberinspektor Müller seine etwaige Wahl nur dann annehmen würde,