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wenn damit auch die sofortige Übertragung der Amtmannsteile verbunden
ist. Er glaube, daß die Entscheidung viel leichter falle, wenn sie
nicht nur theoretisch, sondern in Verbindung mit der Person des Ge
wählten zu treffen ist.
Auf die öffentliche Ausschreibung der Stelle sind insgesamt 9
Bewerbungen eingegangen, die mit den wesentlichen Personaldaten dem
Kreistag vorgetragen werden. Aus den 9 Bewerbungen wurden vom Kreis
rat 5 in die engere Wahl gezogen und. zur persönlichen Vorstellung vor
dem Kreistag geladen.
. Verwaltungsaktuar Missler, der sich ebenfalls beworben hat, wurde
in die engere Wahl nicht einbezogen, weil es ja zunächst um die Wahl
des fünften Aktuars geht. In erster Linie ist die Bewerbung von Ak
tuar Missler auf den Dienstsitz in Biberach gerichtet, was bereits in
der neuen Bezirkseinteilung verwirklicht ist. Darüberhinaus geht es
ihm auch noch darum, für die 'Übertragung der Amtmannstelle berücksich
tigt zu-werden. Diese Frage bleibt aber zunächst bei der Wahl des
fünften Aktuars äusser Betracht und steht erst bei der nachfolgenden
Entscheidung über die etwaige sofortige Übertragung der Planstelle
zur Debatte.
Nach diesen zustimmend aufgenommenen Ausführungen des Vorsitzen
den werden in alphabetischer Reihenfolge die Bewerbungsunterlagen der
in die engere Wahl einbezogenen 3 Bewerber
Richard Arnold, Reg. Inspektor in Biberach
Paul Egle, Stadtpfleger in Riedlingen
Georg Müller, Reg.Oberinspektor in Biberach
ausführlich vorgetragen und diesen Gelegenheit zur * persönlichen Vor
stellung gegeben. Die anschliessend geheim erfolgte Wahl hat folgendes
Ergebnis:
Zahl der abgegebenen Stimmzettel: 31.
Hievon entfallen auf:
Müller Georg 17
Arnold Richard 9
Egle Paul 4
Enthaltungen 1.
Nachdem somit Reg.Oberinspektor Müller gewählt ist, ergibt sich
eine längere Aussprache über die Frage der sofortigen Einweisung in
die Amtmannsteile, wobei von erheblicher Bedeutung ist, daß Reg.Ober
inspektor Müller bei seiner Vorstellung nochmals klar herausgestellt
hat", daß er nur bei sofortiger Einweisung in die Planstelle seine
Bewerbung aufrecht erhalte, sie aber andernfalls zurücknehmen. Von ver
schiedenen Sprechern kommt zum Ausdruck, daß man bei dieser Entschei
dung auch die übrigen vorhandenen 4 Aktuare als in der Bewerbung
stehend betrachten müsse und daher die Entscheidung so liege, ob es
berechtigt ist, den neugewählten Oberinspektor Müller von vornherein
den vorhandenen Aktuaren vorzuziehen. Andere Mitglieder bringen zum
Ausdruck, daß wohl kein Zweifel daran bestehe, daß Reg.Oberinspektor
Müller besonders gut qualifiziert ist und die Übertragung der Amtmann
stelle in erster Linie verdiene. Die Entscheidung würde aber wesent
lich leichter fallen, wenn hierüber unter vorübergehender Gleich
stellung aller Aktuare zu einem späteren Zeitpunkt entschieden würde.
Der Vorsitzende spricht sich dafür aus, daß die Gewinnung von Reg.
Oberinspektor Müller als einer im Kommunalwesen überdurchschnittlich er
fahrenen Kraft die sofortige Übertragung der Planstelle Wert sein sollte